Ich fasse meine Ansicht (kein RP) noch mal kausal und abschließend zusammen:
Das BKA hat Ermittlungsergebnisse aus dem Vorjahr. Diese beruhen auf Zeugenaussagen und umfangreichen Foto- und Videoauswertungen von Material in insgesamt schlechter Quanität und Qualität. Dabei geht es nicht nur um konkrete Täter, sondern auch um tatnah anwesende Personen, die weder eingegriffen noch nachträglich zur Aufklärung beigetragen haben.
Das Ergebnis lautet ungefähr wie folgt:
Anzeige gegen 1000 Unbekannte, davon 30% als Tatverdächtige ermittelt und nur 2 wegen Sexualdelikten verurteilt, beide aus dem nordafrikanischen / arabischen Raum.
Jetzt kann man die unbefriedigenden Teil-Erkenntnisse aus dem Vorjahr ja nicht einfach ignorieren nur weil es unmöglich ist, den ganzen Täter- und Tatverdächtigenkreis auszuermitteln.
Das "bestmögliche" Ermittlungsergebnis lautet demnach etwa so:
- der Anteil junger Nordafrikaner als TV lag mit >50% auffällig hoch
- der Anteil von TV aus dem nordafrikanischen & arabischen Raum lag bei >80%
- der Anteil Asyl-Suchender lag bei >40%
- 90% sind von außerhalb mit dem Zug angereist
- die technische Überwachung war unzureichend
- die Polizeipräsenz (80 Beamte) war katastrophal unzureichend
Die abgeleiteten Erkenntnisse können zwar nicht mal im Ansatz für die ganze Tätergruppe bewiesen werden, aber viele Indizien (u.a. Flüchtlingsproblematik, Maghreb-Problematik, Ermittlungen, Erfahrungen, Razzien) sprechen dafür:
- die (zufällig gebildete) Gesamtgruppe bestand aus ca. 1000 überwiegend männlichen Personen im Alter zwischen 15 und 35 Jahren, die u.a. dem Phänotyp und dem eingeschränkten tatsächlichen Ermittlungsergebnis nach größtenteils aus dem nordafrikanischen / arabischen Raum stammen
- es gab eine erkennbare Methodik gemeinschaftlicher sexueller Belästigung (Taharrush gamea), die u.a. aus nordafrikanischen Ländern bekannt ist
- unpassendes Frauenbild und Norm-Unverständnis bei den TV
- Perspektivlosigkeit der TV, z.B. Maghreb-Chance auf Asyl unter 5%
- hohe Kriminalität (bis zu 40%) bei jüngst eingereisten Personen aus dem Maghreb
- (ethnischer) Gruppendruck bei Massenstraftaten mitzumischen oder Täter zu decken
- ein bestärkendes Gruppengefühl von Anonymität und risikoloser Beteiligung an Straftaten, was zu Eskalationen ähnlich dem "Broken Windows Prinzip" führen kann
Daraus resultiert das konsequente Sicherheitskonzept für Silvester 2016 in Köln, wo man im Fokus der Weltöffentlichkeit stand, u.a..:
- 1500 (1700) Polizisten, primär verteilt auf die Hotspots, wie HBF/Dom, Altstadt, Zülpich, Ufer, Ringe etc.
- umfangreiche Ausleuchtung und Videoüberwachung
- Versammlungsverbot
- Feuerwerksverbot rund um den Dom, Taschenkontrolle für alle
- Beobachtung und Gefahrenabschätzung des Anreisestroms durch die Bundespolizei
- Festlegung von u.a. Rechtsextremisten, Hooligans und jungen Nordafrikanern als besondere aber nicht ausschließliche Risikogruppen
- Unterbindung des Zugangs alkoholisierter / aggressiver größerer Gruppen junger Männer, deren Identität unbekannt ist
- Platzverweise und Eskortierungen bei extremer Verhaltensauffälligkeit
- Gefährderansprachen und Personenkontrollen bei Risikogruppen, um deren Folgeverhalten zu beeinflussen sowie die Entschlossenheit der Polizei zu verdeutlichen, legitimiert durch das PolG NRW §8 & §12 = präventive Gefahrenabwehr
Durch die konsequente Überwachung des Anreisestroms konnte man maßnahmerelevante Risikogruppen vorab identifizieren und geeignete Schutz- oder Präventiv-Maßnahmen einleiten. Dazu waren Bewegungs- und Personenprofile unabdingbar, was u.a. auch eine Personenbeschreibung mittels (Phäno)typ einschließt.
Niemand wurde als potentieller Straftäter bzw. Täter vom Vorjahr verdächtigt oder länger festgesetzt als nötig, sondern nur "für eine Nacht" (im Gegensatz zu bekannten Hooligans, Rechtsextremisten oder echten terroristischen Gefährdern) als potentieller Gefährder der öffentlichen Sicherheit sensibilisiert und präventiv kontrolliert.
Daher waren Personenkontrollen bei Risikogruppen als Einlasskontrolle zu verstehen.
Wenn es interessiert, die Gefährder-Stufen des BKA:
(Anis Amri war übrigens Stufe 5)
Spoiler
Stufe 1: Mit einem gefährdenden Ereignis ist zu rechnen.
Stufe 2: Mit einem gefährdenden Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen.
Stufe 3: Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist wahrscheinlich.
Stufe 4: Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist wenig wahrscheinlich.
Stufe 5: Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist eher unwahrscheinlich.
Stufe 6: Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist unwahrscheinlich.
Stufe 7: Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist eher auszuschließen.
Stufe 8: Der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist auszuschließen.
Fazit:
Es ist ein Unterschied, ob ich jemanden nach Phänotyp kontrolliere, weil ich ihn ohne Anlass der illegalen Einwanderung bzw. einer Straftat verdächtige oder ob ich jemanden u.a. nach Phänotyp einer Präventivmaßnahme zuführe, die zwar für den Zutritt in die Stadt zwingend aber insgesamt freiwillig ist, denn die Person kann ja auch einfach wieder aus Köln abreisen.
Summa summarum wurde bei Risikogruppen also lediglich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dem öffentlichen Sicherheitsinteresse bzw. der Gefahrenabwehr untergeordnet, was lt. BVerfG rechtlich zulässig ist.
Es gibt somit deutlich nachvollziehbare und gesetzlich abgesicherte Gründe, weshalb ein den ganzen Abend laufendes Maßnahmekonzept, wo der Phänotyp nachweislich nicht alleiniges und bestimmendes Kriterium war und wo es kurz vor Neujahr aufgrund eines Massenansturms maßnahmerelevanter Gruppen (u.a. durch Gebäude-Platzverweise) punktuell zu einem einstündigen Kontroll-Stau kam, kein Racial Profiling gewesen sein kann.