Tussinelda
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Political correctness, ein gescheitertes Experiment
12.01.2023 um 09:02behind_eyes schrieb:Genau das sieht die BUG als Antwort auf Racial Profiling und forderten dies 2012 sogar innerhalb einer Petition:das hatte ich doch schon thematisiert
Tussinelda schrieb:Deshalb fordert das Institut eine vollständige Streichung des entsprechenden Paragrafen 22 Absatz 1a im Bundespolizeigesetz, der die Beamten zur anlasslosen Personenkontrolle auf Flughäfen, Bahnhöfen und Zügen ermächtigt, sollten diese den Eindruck haben, es könnte sich bei einer Person um einen Ausländer handeln, der vielleicht nicht legal eingereist ist.und hat auch einen Grund, einen validen sogar, wenn man sich zum Beispiel die weiterführenden links in diesem link von Dir
durchliest.
Da sich der Ministerielle Erlass allein auf die Präzisierung der polizeilichen Befugnisse ausQuelle: s.o.
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG bezieht, wurde bislang gerichtlich nicht geklärt, ob nationale
Konkretisierungsvorschriften hinsichtlich der Kontrollermächtigung aus § 22 Abs. 1a BPolG
bestehen.
Angesichts der kontroversen politischen Debatten über „Racial/Ethnic Profiling“ könnte
gleichwohl – und trotz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtes – das
Bundesinnenministerium Schritte unternehmen, um die angemessene Vorgehensweise der
Beamt*innen bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen auf der Grundlage der beiden
Ermächtigungen zu spezifizieren und nicht den ausführenden Beamt*innen zu überlassen. Die
im Folgenden dargestellten Handlungsabläufe könnten diesen Beamt*innen einen leitenden
Kontrollkatalog an die Hand geben, der eindeutige Rahmenbedingungen aufzeigt, wie bei
einer verdachtsunabhängigen Kontrolle diskriminierungsfrei vorzugehen ist.
das bedeutet also, es geht darum, Kontrollen durchzuführen die diskriminierungsfrei sind, so wie es zum Beispiel im Schengener Grenzkodex festgelegt ist. Wenn es sich um Binnengrenzen handelt dürfen die Kontrollen dort nicht die gleiche Wirkung haben wie Grenzübertrittskontrollen. Deshalb
Vorschläge für eine Konkretisierung der Eingriffsgrundlagen und eine rechtsstaatlicheQuelle: s.o.
Verfahrenssicherung
das dient allen, auch den Beamten und vor allem würde sich dann an die Verordnung der EU gehalten werden.