Tussinelda
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Political correctness, ein gescheitertes Experiment
29.07.2022 um 12:15Abahatschi schrieb:Wenn ja, wie wird die Urheberschaft nachgewiesen? Wer darf als Vertreter Ansprüche oder gar Verbote äußern?also nehmen wir als Beispiel indigene Völker, Stämme.
Hier wird dargelegt, was sie als ihr kulturelles Erbe, ihre Kultur definieren:
Kulturelles Erbe ist all das, was unsere verschiedenen IdentitätenQuelle: http://forumue.de/wp-content/uploads/2015/05/aghan_2004_rechtindigenervoelker.pdf
als Völker definiert. Es wird von unseren Vorfahren an uns weitergereicht und
uns von der Natur geschenkt. Es umfasst
unsere sozio-politischen, kulturellen und
wirtschaftlichen Systeme und Institutionen,
unsere Weltanschauung, Glaubensrichtungen, ethischen und moralischen
Werte und unsere überlieferten Gesetze
und Normen.
Kulturelles Erbe umfasst auch traditionelles Wissen, das durch kreatives
menschliches Denken und Handwerkskunst entsteht, Sprache, kulturelle Ausdrucksformen, die geschaffen, erworben
und durch die Kultur inspiriert werden, wie
beispielsweise Lieder, Tänze, Geschichten, Feierlichkeiten, Symbole und gestalterische Elemente, Dichtung und Kunstwerke, wissenschaftliche, landwirtschaftliche,
technische und ökologische Kenntnisse
und die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die
erforderlich sind, um diese Kenntnisse und
Technologien anzuwenden.
Zum kulturellen Erbe gehören auch
menschliches genetisches Material und
menschliche Überreste unserer Vorfahren.
Auch das, was wir von der Natur übernommen haben, gehört dazu, wie beispielsweise die natürlichen Merkmale
unserer Gebiete und Landschaften, die
biologische Vielfalt, die aus Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen besteht, und
die jeweiligen unterschiedlichen Ökosysteme, die wir gepflegt und aufrechterhalten haben.
Kulturelles Erbe umfasst unsere heiligen Stätten, Stätten von historischer Bedeutung und Begräbnisstätten. Es umfasst
auch jedwede Dokumentation über uns,
in Filmen, auf Fotografien, Video- und
Hörkassetten, in wissenschaftlichen und
ethnografischen Berichten, Büchern und
sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten.
hieraus ergibt sich das wie Du es nennst "Urheberrecht"
Unser Anspruch auf das Recht, die Kontrolle über unser Kulturerbe, unser WissenQuelle: s.o.
und unsere biologische Vielfalt auszuüben
und die Verwaltung selbst zu übernehmen,
basiert auf unserem ureigenen Recht auf
Selbstbestimmung. Unser erfolgreicher
Kampf um Anerkennung unseres Rechts auf
Selbstbestimmung, auf unsere Gebiete
und Ressourcen wird die Bewahrung, den
Schutz und die weitere Entwicklung unseres kulturellen Erbes sicherstellen.
es geht also um Selbstbestimmung, die eigene Kultur betreffend. Um diese Kultur zu schützen.
Deswegen gibt es auch UNDRIP zum Beispiel oder EMRIP, UNPFII
In ihr werden die individuellen und kollektiven Rechte indigener Völker definiert, einschließlich der Eigentumsrechte an ihrer Kultur, Identität, Sprache, Arbeit, Gesundheit, Bildung und anderen Themen. Sie hebt das Recht der indigenen Völker hervor, ihre eigenen Institutionen, Kulturen und Traditionen zu bewahren und im Einklang mit ihren eigenen Bedürfnissen und Bestrebungen weiterzuentwickeln.[2] Sie verbietet die Diskriminierung indigener Völker und fordert ihre uneingeschränkte und wirksame Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten. Sie formuliert ihr Recht, anders zu bleiben und ihre eigenen Vorstellungen von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung umzusetzen.[2][3]Quelle: Wikipedia: Deklaration der Rechte indigener Völker#:~:text=Die Deklaration der Rechte indigener,den Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
Die Deklaration soll Länder dabei unterstützen, mit ihren indigenen Völkern zusammenzuarbeiten, um für globale Probleme wie Entwicklung, Multikulturalismus und Dezentralisierung Lösungen zu entwickeln.[4] Gemäß Artikel 31 ist oberstes Ziel, dass indigene Völker ihr kulturelles Erbe und ihre kulturelle Entwicklung gegenüber den dominanten Nationalstaaten schützen können.
Es ist also möglich, den Ursprung der Kultur zuzuordnen. Und es ist also auch möglich, Ansprüche zu äußern als Angehöriger dieser Kulturen.