Abahatschi schrieb:Du kennst Dich null aus, Abhören ist geregelt, richtig, Aussagen gegen Verwandte ist keine Pflicht, richtig und jetzt der ganze große Aha Effekt, richtig, die Polizei darf Kontrollen durchführen.
Eigentlich willst Du es nicht gleich machen, Du willst die zwei Sachen so lassen wie sie sind und der Polizei die Kontrollen verbieten.
In der erweiterten Analogie gehe ich nicht davon aus dass Du richterliche Beschlüsse für Strassenkontrollen haben willst.
Da gehst du gar nicht auf das Argument ein. Ja, es "ist geregelt", und es ist geregelt, wie es bei Abhörungen ist, weil man es für nicht zumutbar hält, dass man einfach so auf verdacht ohne weitere Hürden jemanden abhören darf. Obwohl unbestreitbar ist, dass möglicherweise mehr Straftaten aufgeklärt werden würden, wenn die Polizei früher abhören dürfte.
Das argument von mir also, dass möglicherweise manche Straftaten in Kauf genommen werden müssen, weil ein anderes Gut durch ein Mittel zur Verhinderung von Straftaten stark beeinträchtigt wird, gilt in diesem kontext.
Persönlichkeitsrechte bzw. Datenschutz überwiegen beim Abhören außerhalb von sehr hohen hürden das Interesse der Verbrechensbekämpfung.
Warum soll Minderheitenschutz bzw. kampf gegen diskriminierung nicht auch überwiegen bei der frage nach anlasslosen Personenkontrollen?
Es ist schlichtweg nicht hinzunehmen, quasi zu sagen "ja, die polizei muss rassistisch handeln und überwiegend POC kontrollieren, das ist in unser aller interesse". Im Interesse der POC ist es nicht, sie werden dadurch systemisch diskriminiert. Und ob das wirklich gesellschaftlich einen mehrwert hat, die POC in unserem Land so zu gängeln, wäre dann eine Folgefrage.
Jedenfalls kann man nicht pauschal behaupten, dass alles erlaubt sein soll, das möglicherweise einzelne verbrechen verhindert. Sonst müssten die von mir genannten dinge anders geregelt sein, und das sind sie zum glück nicht.