@RonizRoniz schrieb:Aber das was mit der Türkei vereinbart wird ist im Grunde nichts anderes als das was an der dt. Grenze nicht gewünscht oder nach mancher Ansicht nicht erlaubt ist.
Es ist nicht erlaubt, da gibt es nichts zu diskutieren, wurde hier im Thread mehrfach ausführlich belegt, sogar anhand eines Urteils vom obersten dafür zuständigen Gerichtes in einem Fall wo Grenzer geschossen hatten, wenn auch nicht auf Flüchtlinge. Geht ja aber ums Schießen selber. Solange es keine konkrete Lebensgefahr für andere Personen gibt, darf nicht auf Menschen geschossen werden, egal ob Bäcker, AfDler oder ein PEGIDA "Demonstrant".
Roniz schrieb:Aber darüber regt sich niemand auf. Das finden alle ganz ok.
Wo her willst Du das wissen, und woher ebenso wissen, was alle okay finden? Hast Du denn auch "alle" dazu befragt? Du verallgemeinerst hier und gibst das was Du glaubst das andere finden einfach mal so als Tatsache wieder. Kannst Du vergessen ist Murks.
nocheinPoet schrieb:So was ist nun mit meinem Beispiel, also der Täter will nicht gestehen, bedeutet er wird für die Morde nicht bestraft werden können und sogar wieder frei kommen. Dürfen wir denn dann nun foltern? So als "ultima ratio"?
Roniz schrieb:Zuerst was hat das jetzt mit dieser Diskussion zu tun?
Geht darum Dir "Verhältnismäßigkeit" begreiflich zu machen, dazu nehme ich dann ein einfacheres Beispiel.
Aber egal: Woher weißt du er ist der Täter?
Spielt in dem Beispiel keine Rolle, ist vorgegeben, kommt ja auch schon mal vor, ich spare mir es mal einen konkreten Fall zu suchen, wo es klar ist, das der Verdächtige auch der Täter ist, es eben nur keine gerichtlich verwertbaren Beweise gibt. Eh Du da aber hängen bleibst, es kann ja zum Beispiel sein, dass die Beschaffung der Beweise fragwürdig war und deswegen diese vor Gericht nicht zugelassen sind. Damit ist dann klar, der Täter ist schuldig, aber es fehlen die Beweise um diesen die Tat vor Gericht nachzuweisen.
Roniz schrieb:Seit wann muss einer gestehen um verurteilt zu werden?
Wer sagt, dass es so ist? Das Beispiel ist doch nun wirklich schon extremst einfach gehalten, die Staatsanwaltschaft will natürlich einen Mörder für seine Taten bestrafen und die Gesellschaft vor diesen schützen, gibt es keine verwertbaren Beweise, warum auch immer, braucht es dann eben zwingend ein Geständnis.
Was ist nun, wenn der Täter dazu nicht bereit ist?
Warum sollte er gefoltert werden?
Weil er sonst straffrei ausgeht und sogar freikommt und wieder morden könnte? So eben als "ultima ratio". Oder willst Du den ungestraft lassen?
Roniz schrieb:Selbstverständlich nicht.
Ach was, da ist ja nun die Antwort, eben, Folter ist nicht erlaubt, auch als "ultima ratio" nicht und das ist eben so, auch wenn es bedeutet der Täter kommt frei und bleibt ungestraft.
So nun übertrage das mal auf die Flüchtlinge an der Grenze, die sich auf Zuruf nicht aufhalten lassen. Auch hier darf eben nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dann auf die geschossen werden, selbst als "ultima ratio" nicht, und auch wenn die dann die Grenze eben überqueren. Dann muss man versuchen die später wieder einzufangen, man darf aber nicht einfach auf die schießen, nur damit die nicht über die Grenze treten.
Roniz schrieb:Nochmal, was hat das mit diesem Thema zu tun.
Sollte nun auch Dir klar geworden sein.