Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
10.10.2020 um 16:32capspauldin schrieb:Der Gutschein ist weder ein Flyer noch mit einem Gleichzusetzen.Dann beleg mir bitte, dass es solch einen Schuldnerberatungsschein seitens des JC gibt.
Denn eine Schuldnerberatung ist kostenlos, was soll das JC also anderes machen, als dir einen Flyer mitzugeben, welcher einem zu jener Stelle verweist?
Hier war es mal die Verbraucherzentrale und wurde vor nicht allzu langer Zeit an die Diakonie abgegeben.
capspauldin schrieb:Aus welchem Kontext soll ich nun etwas gerissen haben? Es warst DU der das Auto als Beispiel angab, als Beispiel für den eigenen Liebesstils.Weil ich einem User seinen Vergleich von Zigarretten und einem Trabrennstall aufzeigen wollte und du hast dich an dem zufällig gewählten Bsp. des Autos festgebissen.
Zumal man nicht zwangsläufig nen Auto braucht, wenn man nicht in Kleinkleckersdorf lebt.
capspauldin schrieb:Nochmals, gerne kann jemand seinen Regelsatz verrauchen, sofern er weder von Fensterkitt essen faselt noch nach höhren Regelsätzen skandiert ohne die eigenen Prioritäten hinterfragt zu haben.Und das entscheidest du? Ich denke nicht.
Hör doch einfach auf, dich an Rauchern festzusaugen, nur weil die Forderung nach höheren Regelsätzen nicht passt.
Wäre auch klasse, wenn man mal zum eigentlichen Thema zurückkäme, anstatt die Diskussion auf Nebenplätze zu zerren.
chriseba schrieb:Ja, stimmt. Es ist wirklich an der Realität vorbei, das jeder ALG II-Empfänger jeden Monat die gleiche Summe für Lebensmittel ausgibt, sich jeden Monat für Summe X Bekleidung kauft, für Summe X Busfahrkarten verballert und so weiter.Merkst du eigentlich wie unsinnig dieser Kommentar ist? Es geht nämlich nicht darum, dass man jeden Monat eine gewisse Summe hat, sondern, dass der Regelsatz falsch berechnet ist.
chriseba schrieb:Genau so funktioniert das auch mit ALG II. Nur, weil du als Bemessungsgrundlage z.B. 37€ für "Verkehr" hast heißt das noch lange nicht, dass du nicht mit dem Rad fahren kannst, und somit z.B. 180 Euro für Lebensmittel ausgeben kannst.Und auch 37€ für Verkehr sind zu wenig und nicht jeder hat nen Rad, und nu? Zeigt doch wieder, dass es zu wenig ist.
@chriseba
Zu deiner Essensliste:
Und genau da ist doch schon Billigmist bei. Hast du vorhin meinen Beitrag gelesen, dass es mit eben jenem möglich sein kann aber nicht wenn man darauf achtet, was man isst? Du hast mit Wurst und Fleisch gerechnet, dem absoluten Massentierhaltungsmist. Gut, nicht jeder schert sich darum aber vlt. würden doch auch Sozialhilfeempfänger auch zu besseren Lebensmitteln greifen, wenn sie das Geld dazu hätten.
Und zu deinem Mineralwasserbsp. könnte ich aus Umweltgründen auch nen Roman runterrattern, ist aber OT.
Aldaris schrieb:Kannst Du das bitte belegen (sage ich als User, nicht als Moderator)?
Eine Schuldnerberatung kann für Hartz-4-Empfänger, die Schulden angehäuft haben, eine wichtige Unterstützung sein. Nicht immer findet sich jedoch eine Stelle der Schuldnerberatung direkt im Jobcenter. Das Zweite Sozialgesetzbuch (SG II) sieht nämlich Folgendes vor:Quelle: https://www.schuldnerberatung.com/jobcenter/
"Zur Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sollen die zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch eigene Einrichtungen und Dienste nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen und Dienste Dritter vorhanden sind, ausgebaut oder in Kürze geschaffen werden können.
§ 17 Abs. 1 SGB II"
Sind also schon etablierte Schuldnerberatungsstellen vorhanden, so wird auf diese zurückgegriffen. Es kann durchaus sein, dass diese auch Büros im Jobcenter haben. Des Weiteren gibt es auch manche Jobcenter, die selber eine Beratung zum Thema „Schulden“ anbieten.
Häufig wird die Beratung von gemeinnützigen oder kommunalen Stellen angeboten. Diese arbeiten in der Regel kostenlos, weshalb gar keine Kosten anfallen.
Da wird man dann an die Stellen verwiesen, durchaus mit Flyern, damit man nicht erst selbst im Netz suchen muss.
In dem JC hier liegen welche bei den Bearbeitern durchaus bereit.
Evtl. ist das JC abhängig und deswegen sieht @capspauldin das anders?!
Aldaris schrieb:selbst dann zahlt man ca. 30,00 € im Monat (was im ALG-II-Bezug viel Geld ist). Wenn nun jemand mehr Schachteln verqualmt, Grundsicherung bezieht und überschuldet ist, dann liegt der Gedanke nicht fern, diese finanzielle Belastung abzustellen.Ist viel Geld für einen Bezieher, dennoch ändert es nichts daran, dass die Sätze zu gering sind. Und weil jemand 30€ verraucht, was wohl noch überschaubar ist, ist es dennoch daneben gezielt anzunehmen, dass man deswegen Schulden hat und man nun das Rauchen abstellen soll, dass ist nen Eingriff, übergriffig definitiv.
Von mir war es das auch, außer es geht wieder um das eigentliche angeschnittene Thema, dass die Regelsätze höher sein sollten.