Oh jee, heute gibt es viel Arbeit hier.
masiquodo schrieb:Es gibt tatsächlich mit dem SGB und vor allem im Zusammenhang mit H4 einige Eingriffe und Einschränkungen.
Allgemein: der Staat darf aufgrund von Gesetzen in die Grundrechte eingreifen, teils mit deinem Einverständnis, teils ohne.
masiquodo schrieb:Zum Beispiel die bewegngsfreiheit. Du musst quasi immer im Bereich Deines Wonortes in Tagefrist postalisch erreichbar bleiben.
Zu deiner Info: alle Bürger müssen postalisch erreichbar bleiben, das ist keine H4 Regel. Und wenn es eine wäre gilt die auch für ALG1.
Ich sehe hier die ALG1 und ALG2 sogar im Vorteil denn sie kriegen JC Post schriftlich und elektronisch (wurde hier im Thread bestätigt), wenn mich das Finanzamt anschreibt kriege ich es nur per Post.
Ich muss mich also um meine Post kümmern, daher Profitipp: Caya, Post Scandienst oder E Post:
https://www.getcaya.com/https://www.deutschepost.de/de/e/epost/privatkunden/taeglichepost-online-empfangen.htmlPersönliche Bemerkung: ich finde es wahnsinnig witzig dass der Finanzamt sich gerne an meinen Einnahmen aus mehrwöchigen Auslandseinsätzen mit 42-43% EkSt. und Gewerbesteuer beteiligt, verlangt aber dass ich jeden Tag meine Post lese
:DDeutscher Beamtenhumor.
Die Bewegungsfreiheit ist keineswegs eingeschränkt, der ALG1 und ALG2 haben durch die situationsbedingte Arbeitsbefreigung trotzdem mehr frei als ein Arbeiter.
Arbeiter (Mo-Fr) arbeitet grundsätzlich 220Tage (30 Tage Urlaub) bis 244(24 Tagen min. gesetzlichen Urlaub).
Ein ALG1 und ALG2 haben max. 12-14 Termine Jahr, ev. einen Kurs um die 15 Tage und können 21 Tage sogar Ortsabwesenheit beantragen.
Hierzu erfolgt kein Kommentar.
masiquodo schrieb:Willst Du mehrere Tage irgend wo Verwandte besuchen usst Du vorher eine entsprechende Ortsabwesenheit genehmigen lassen.
Richtig, muss ein Arbeitnehmer auch bei seinem AG Urlaub beantragen und genehmigt bekommen.
Profitipp: will man als ALG1/2 seine Verwandten besuchen, fährt man nach dem Termin gleich los, da hat man gefühlt 2 Wochen Zeit, aber bitte Emails lesen und an das Handy ran gehen
;)Also kein Problem.
masiquodo schrieb:Das Bankgeheimnis ist durch Kontenabfragen eingeschränkt,
Ja, ich habe auch so 1 bis 2 Mal pro Jahr, es gibt zusätzlich die Anhörungen ob ich weitere Konten oder Auslandskonten habe und muss regelmäßig versichern dass ich kein Geld wasche und Umsätze erklären.
Also keine Sonderbehandlung.
masiquodo schrieb:auch medizinisch gibt es dahin gehend vorgaben, dass in vielen Fällen nicht Dein Hausarzt entscheiden kann, sondern der Amtsarzt.
Richtig kenne ich aus der Zeit als ich noch Angestellte hatte, es ist öfters vorgekommen dass ich aus Fürsorgepflicht für den Mitarbeiter einschalten musste oder der medizinische Dienst der Krankenkassen oder der Betroffene selbst damit man ihm durch eine zweite Meinung die Krankheit bestätigt wird. Meistens geht es um weitere Behandlungen, Kuren, Aufgabenwechsel in einem Unternehmen, Berufsunfähigkeit oder am schlimmsten um Erwerbsunfähigkeit.
Also keine Sonderbehandlung und man sollte dankbar sein dass es auch so eine offizielle Stelle gibt.
masiquodo schrieb:Es steht dem JC rechtlich zu alle intern und mit den entsprechenden Abfragenstrumenten zu überprüfen, ob irgend etwas z.B. in Richtung Schwarzarbeit deutet.
Ja, kaum zu glauben aber in diesem Fall ist Schwarzarbeit ist Steuerhinterziehung und Erschleichung von Staatsleistungen gleichzeitig.
Hardcore H4 und Kommunisten argumentieren gerne (machen sich Sorgen dass das Geld zum Verteilen nicht reicht) mit Steuerhinterziehung der Reichen (findet auch statt) aber die machen sich nur in einem Punkt strafbar.
Aber gut zu dem Punkt: um die normalen Menschen kümmert sich der Zoll, um die Selbstständigen meistens beauftragte Wirtschaftsprüfer.
Slap Stick des deutschen Beamtenhumors, Wirtschaftsprüfer marschieren ein, nehmen alle Akten mit, gleichzeitig schreibt Dich der Beamte an der die Wirtschaftsprüfer geschickt hat: schicken Sie Akte so und so.
Also auch keine Sonderbehandlung.
masiquodo schrieb:Die JC haben auch einen "Aussendienst", bestehend aus einem Rechtsanwalt und einer Begleitung. Die hier im starken Maße tangierten Grundrechte führten schon zu Gerichtsentscheidungen, die diese Aktivitäten bereits stark einschränkten. der Aussendienst hat auch keine hoheitlichen Befugnisse wie die Polizei!
Wir wollen hier nicht vergessen dass der H4 seine Bedürftigkeit nachweisen muss - und ab da fangen die Probleme an, wer seine Bedürftigkeit so schlecht beschreibt bekommt Besuch will aber dann nicht mitwirken.
Was soll man dazu sagen?
Ich hoffe ich konnte Dir darlegen dass das JC Dich nicht anders behandelt als andere Bürger von anderen Ämter, bzw. dass die meisten Pflichten eigentlich ganz normale Arbeitnehmer oder Bürgerpflichten sind.