Alirio schrieb:Jetzt kommt die Polemik.. Es gibt viele Hartzer die ihre Miete auch selber zahlen. Sind die also auch schlechter gestellt als Arbeitnehmer die ihre Miete selbst zahlen?
Die richtige Polemik ist, das ausgerechnet jene, die auf mehr Rechte und Geld für Arbeitslose pochen ja meinen, das ALG-Empfänger schlechter gestellt seien.
Alirio schrieb:Ja, von Heute auf Morgen... Kündigungsfrist 2 Wochen. Ich weiß nicht, was du als "großen Zeitraum" betitelst... Aber 2 Wochen finde ich jetzt nicht als großen Zeitraum
Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen. Das sind 22 Werktage, an denen man sich beim Arbeitsamt oder Jobcenter melden kann, damit die Mietzahlungen nahtlos gesichert sind. Sollte reichen.
Alirio schrieb:Doch kenne ich. Wie ich vorher schon schrieb, sind mir beide bekannt. Mietnomade "leider". Komisch nur, dass die Nomaden gearbtet haben. Aber war sicherliche nur ne Ausnahme... eine Ausnahme wie nichtzahlende Hartz4Empfänger
Ach komm! Wir wissen beide, dass du den Beitrag mit Frust und Wut geschrieben hast. Deswegen hast du ja nur von bösen Arbeitnehmern geschrieben, und nur von braven Hartzern, die pünktlich die Miete zahlen.
Es hat hier nie, aber auch wirklich nie jemand davon gesprochen, ALG II-Empfänger ihre Miete nicht überweisen würden. Ausgangspunkt war immer noch das hier bemängelt wurde, dass Mietzahlungen vom JobCenter direkt an die Vermieter gingen, und das die Hartzer in irgendeiner Form entrechten würde.
Und das ist und bleibt Unfug. Mir wärs auch scheißegal, wenn mein Arbeitgeber meine Miete jeden Monat direkt überweisen würde. Würde mir Aufwand sparen.
YaaCool schrieb:Nicht alle Menschen sind schließlich gleich.
Das ist richtig. Trotzdem steht es dem Vermieter frei, hier notfalls nach "Nase" zu entscheiden. In einem Wohnhaus mit ausschließlich über 60jährigen möchte man wohl auch nur ungern einen 19jährigen in der Blüte seines Tatendrangs als Mieter aufnehmen. Und ich kann das gut verstehen.
YaaCool schrieb:Ich meine unabhängig davon ob es sich bei dem Bewerber um einen Arbeitenden oder ALG-II Empfänger handelt, solange dieser so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen kann sollte er doch tendenziell in Ordnung sein?
Erstaunlicherweise kommen ALG II-Empfänger aber selten auf die Idee, so eine Bescheinigung überhaupt zu besorgen. Man muss die ja nicht erst auf Nachfrage vorzeigen, sondern kann sie freiwillig gleich mitliefern. Im Bekanntenkreis haben wir mehrere Vermieter (nix großes, das typische "ETW als Altersvorsorge"-Modell). Es ist jetzt nicht so, dass ich mich mit denen explizit über sowas unterhalten würde - aber die wenigen Male, wo es um Mieter und Unbedenklichkeitsbescheinigung ging, wurde die ausschließlich von Arbeitnehmern ungefragt vorgelegt.
Dabei ist das ja nicht einmal ein offizielles Dokument, sondern ein formloses Schreiben vom bisherigen Vermieter.