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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.10.2020 um 14:11
Zitat von AlirioAlirio schrieb:@ abahatschi
Und wenn das Amt nicht die Miete direkt überweist? Du unterstellst erstmal primär, jeder Hartz Empfänger ist unzuverlässig und zahlt seine Miete nicht. Mit welchen Recht unterstellst du Arbeitnehmern das Gegenteil?
Ich kenne genug Arbeitnehmer, die eben Mietnomaden sind. Leider. Aber ich kenne ebensoviele Hartz Empfänger die ihre Miete pünktlich zahlen.
Und ja, Harz4 Empfänger KÖNNEN sagen, die Miete soll direkt an dern Vermieter gehen. Die können es aber auch jederzeit wiederrufen und selbst vornehmen.
@Alirio

Ich würde den UNterschied nicht charakterlich verorten.

Aber der ALG II Empfänger verfügt ja, einmal in Rückstand geraten, über gar kein verfügbares pfändbares Einkommen. Damit ist es dem Vermeiter nahezu unmöglich, etwas nachzufordern.

Und zusätzlich bekommt er im Falle eines Verfahrens PKH, die der Vermieter in der Regel nicht erhält.

Damit wird es ALG II Empfängern sehr leicht gemacht, Miete nicht zu zahlen, weil es parktisch keine Konsequenzen hat.


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12.10.2020 um 14:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die andere Seite ist nun aber, dass wegen einiger schwarzen Schafe im Endeffekt alle Alg2-Bezieher bei "gebrannten Kindern" (Vermietern) darunter leiden müssen und es schwierig für sie wird, eine Wohnung zu bekommen.
Es ist ja nicht so als stünden Vermieter völlig alleine und alternativlos da. In einer Nachbarstadt gibt es eine Initaive der Stadtverwaltung Wohnungen anzumieten und ab dem Zeitpunkt hat der Vermieter prinzipiell nichts mehr mit derVermietung selbst zu tun und erhält von einem zuverlässigen Zahler seine Miete. Um den Rest bis hin zu einer Renovierung vorab (und sei es übe Zuschüsse) kümmert sich eben dann als "Vermieter" die Stadt. Ob es solche Modelle auch in anderen Städten und Gemeinden gibt, kann man sicher dort erfragen.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:soll dir das Gegenteil beweisen? So ein Schwachsinn...
Nein. Du solltest nur die Realität akzeptieren. Die Lebenswirklichkeit widerspricht eben der Annahme es wäre auch hier im Forum (oder nimm dazu auch gerne auch den BGE-Thread) immer rein themenbezogen sachlich oder völlig diskrimnierungsfrei diskutiert worden. Ich habe jetzt echt keinen Bock mehr hier weiter auszuführen. Man kann sich auch "chronisch" einer Wahrnehmung mit Erkenntnisgewinn verweigern.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Ich warte auch immer noch - trotz mittlerweile 7 Nachfragen - darauf, dass du hier mal darlegst, welche Rechte von ALG II-Empfängern beschnitten werden, nur weil ihnen Vereinsbeiträge und Mieten nicht auf das Konto überwiesen werden. Oder war das auch wieder nur, um das alles dramatischer aussehen zu lassen als es ist?
Manchmal frage ich mich, was das Herumgezicke soll. Ich hatte dies bereits entsprechend vor einigen Beiträgen ausgeführt. Aber gerne für Dich ganz speziell eben noch einmal:

"Den besten Grund kann man doch bereits hier im Forum beobachten. Stigmatisierungen, Vorverurteilung, Herbabwürdigungen, Ausgrenzungen und vieles mehr. Und da "draussen" im richtigen Leben sieht das nicht anders aus.

Die Verfassung garantiert die Würde des Menschen zu beachten und auf einen einfacheren Nenner herunter gebrochen geht es weder den Vermieter, irgend welche Nachbarn noch irgend jemanden anderen etwas an von was jemand lebt. Dazu existieren eben entsprechende Persönlichkeitsrechte. Die JC dürfen sich darüber auch nur in wenigen Ausnahmefällen hinwegsetzen."

und in einem weiteren Beitrag:

"Fakt ist, und eigentlich sollten meine Ausführungen das schon deutlich gemacht haben, Hartz 4 Empfänger geben ihre Grund- und Persönlichkeitsrechte nicht mit der Antragstellung auf ALG 2 oder Hartz 4 am Tresen ab. Dieses Grundverständnis sollte doch eigentlich nicht nur vorstellbar vorhanden sein."


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12.10.2020 um 14:13
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Regelmäßig stellen sich die JobCenter quer, wenn ein ALG II-Empfänger eine zu hohe Miete mit einer Zuzahlung seinerseits kompensieren will.
Kann ich persönlich bestätigen.


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12.10.2020 um 14:14
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Und wenn das Amt nicht die Miete direkt überweist? Du unterstellst erstmal primär, jeder Hartz Empfänger ist unzuverlässig und zahlt seine Miete nicht. Mit welchen Recht unterstellst du Arbeitnehmern das Gegenteil?
Ich unterstelle mal gar nichts, ich habe nur gesagt wie es am Zuverlässigsten geht.
Das Geld kann warum auch immer gepfändet werden, irgendeiner bucht was ab und zack kein Geld für die Miete da.
Aber mir egal, wer das Risiko angeht muss dann damit leben, wenn er auf die Strasse landet, mir doch egal...wünsche ich zwar keinem, aber wer es so haben will, mir doch egal.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:chriseba schrieb:
Regelmäßig stellen sich die JobCenter quer, wenn ein ALG II-Empfänger eine zu hohe Miete mit einer Zuzahlung seinerseits kompensieren will.
Kann ich persönlich bestätigen.
Ist ja auch richtig, aus welchem Betrag will es der Empfänger zahlen? Sagt bloß nicht Schwarzgeld oder die Tante aus dem Clan.


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12.10.2020 um 14:18
Aber der ALG II Empfänger verfügt ja, einmal in Rückstand geraten, über gar kein verfügbares pfändbares Einkommen. Damit ist es dem Vermeiter nahezu unmöglich, etwas nachzufordern.
Selbst wenn ein Arbeitnehmer Rücklagen hat, schon mal probiert das per Vollstreckungsbescheid einzufordern? Das dauert Monate. Und es gibt eine Pfändungfreigrenze. Das betrifft auch Rücklagen.

Die Hartz4 Empfänger sind immer die unzuverlässigen und schlimmen Mieter. Ja, wird gerne im Fernsehen so gezeigt. Also ich kann nur sagen, und ich kenne nicht wenige "hartzer", die immer pünktlich ihre Miete zahlen. Teilweise haben die gesagt, das Amt soll das direkt machen, aber ein Großteil bekommt die Miete aufs Konto und macht es per Dauerauftrag.

Mein Onkel vermietet selber. Der hat 4 mal einen neuen Mieter... Sämtliche Vormieter waren Arbeitnehmer.. irgendwann wollten die aber nicht üebrweisen. Mein Onkel musst die rausklagen, was auch gekostet hat.. Er hat jetzt eine Hartz4 Empfägernin. Da läuft alles ohne Probleme.
Aber Hartzer sind ja eben unzuverlässig und versaufen oder verrauchen die Miete lieber.


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12.10.2020 um 14:20
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das Geld kann warum auch immer gepfändet werden, irgendeiner bucht was ab und zack kein Geld für die Miete da.
Und das kann keinem Arbeitnehmer passieren? Soso


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12.10.2020 um 14:22
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Und das kann keinem Arbeitnehmer passieren? Soso
Doch, auch das ist unangenehm. Aber beim H4 braucht man es gar nicht dass es über sein Konto geht.
Aber gut, hätte ich H4 hätte ich es lieber dass das Amt direkt zahlt, ich habe an sich mit dem Geld nichts zu tun.


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12.10.2020 um 14:22
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:"Den besten Grund kann man doch bereits hier im Forum beobachten. Stigmatisierungen, Vorverurteilung, Herbabwürdigungen, Ausgrenzungen und vieles mehr. Und da "draussen" im richtigen Leben sieht das nicht anders aus.
Rede dich bitte nicht heraus. Du hast explizit im Zusammenhang mit Miet- und Beitragszahlen direkt vom Amt an den Empfänger bemängelt, Arbeitslosen würden dadurch ihre Rechte weggenommen. Daraufhin wollte ich von dir mehrfach wissen, welche das denn sein sollen. Wenn du es anders gemeint hast, musst du eben aufpassen, was und wie du es schreibst.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Und es gibt für einen Vermieter nichts sichereres als Hartz4 Mieter.
Das ist aber ganz schön diskriminierend für Leute, die ihre Mieter selber zahlen. Ich bin also bei der Wohnungssuche schlechter gestellt als ein "Hartzer"? Das ist nicht gerecht!
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Ein Arbeitnehmer ist von heute auf morgen schnell mal Arbeitslos.
Von heute auf morgen wohl kaum. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, und ab dem Tag der Kenntnis muss der künftig Arbeitslose sich auch beim Amt vorstellen. Und da es ja keine sichereren Mietzahler als ALG II-Empfänger gibt (sagst du, nicht ich) - ist das doch super! Da kann dem Vermieter ja nix besseres passieren, als das sein Mieter plötzlich arbeitslos wird.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Aber zu sagen, Arbeitslose zahlen ihre Miete nicht oder es sind nur Ausnahmen... ich finde das frech und beleidigend.
Sagt keiner. Kommt aber vor.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Ich kenne genug Arbeitnehmer, die eben Mietnomaden sind. Leider. Aber ich kenne ebensoviele Hartz Empfänger die ihre Miete pünktlich zahlen.
Praktischerweise kennst du gerade aber keinen ALG II-Empfänger, der Mietnomade ist, oder?
Entsprungen ist der ganze Müll eigentlich nur dem Einwand einer Einzelperson, es sei doof, fies und entrechtend, wenn der Arbeitslose die Miete nicht aufs Konto bekommt um sie dann weiterzuleiten, sondern das Amt die Miete direkt an den Vermieter zahlt.

Ich sehe in letzterer Verfahrensweise überhaupt kein Problem.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Und es gibt eine Pfändungfreigrenze. Das betrifft auch Rücklagen.
Nö. Einen Pfändungsfreibetrag gibt es nur auf das regelmäßige Einkommen, nicht auf Rücklagen. Nicht einmal aus Vermögen, das aus pfändungsfreiem Einkommen erzielt wird.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Mein Onkel vermietet selber. Der hat 4 mal einen neuen Mieter... Sämtliche Vormieter waren Arbeitnehmer.. irgendwann wollten die aber nicht üebrweisen. Mein Onkel musst die rausklagen, was auch gekostet hat.. Er hat jetzt eine Hartz4 Empfägernin. Da läuft alles ohne Probleme.
Aber Hartzer sind ja eben unzuverlässig und versaufen oder verrauchen die Miete lieber.
Stark. Arbeitnehmer zahlen alle ihre Mieter einfach nicht mehr. Was anderes sagst du da gerade nicht. Arbeitnehmer sind also unzuverlässig und versaufen oder verrauchen ihre Miete lieber.


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12.10.2020 um 14:24
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Und es gibt für einen Vermieter nichts sichereres als Hartz4 Mieter. Ist die Miete angemessen kann der Vermieter sicher sein, seine Miete zu bekommen. Jeder Arbeitnehmer entscheidet selbst, ob er die Miete zahlt oder nicht. Stichwort "Mietnomade"
Das ist es was ich die ganze Zeit bestätige. Wird das Geld direkt vom Jobcenter überwiesen, ist es eine sichere Sache für den Vermieter.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Ich bin leider krankheitsbedingt auf Hartz 4 angewiesen.
Dafür ist die Grundsicherung da, da muss man sich nicht für schämen und erklären. Schnelle Genesung bleibt dir zu wünschen.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Und wenn das Amt nicht die Miete direkt überweist?
Tut es aber. Es ist Standard. Nur auf auf Extrawunsch hin, wird es nicht so gemacht. Millionen Vermieter wo es seit Moanten/Jahren so läuft zeigen dass es auch so geht.


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12.10.2020 um 14:25
Bleibt die Frage was man unter einer "zu hohen Miete" verstehen darf. Hier sehe ich es zumindest oft, dass die Vorstellung des Jobcenters von einer "angemessenen Miete" deutlich zu nierig ist. Solche Wohnungen findet man ganz einfach nicht und hinzu kommt dann noch immer, dass Vermieter ALG II-Bezieher als Bewerber ablehnen, eben wegen den benannten Unsicherheiten.
Zahlt das JC dann wirklich nur den seiner Meinung nach angemessenen Mietbetrag und der ALG II-Bezieher kann wegen den unrealistischen Vorstellungen keine geeignete Wohnung finden, muss er die Differenz zwangsläufig von seinem Grundbedarf abziehen, oder nicht?


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12.10.2020 um 14:26
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:cht keinen Bock mehr hier weiter auszuführen. Man kann sich auch "chronisch" einer Wahrnehmung mit Erkenntnisgewinn verweigern.

Zitat von chrisebachriseba schrieb:
Ich warte auch immer noch - trotz mittlerweile 7 Nachfragen - darauf, dass du hier mal darlegst, welche Rechte von ALG II-Empfängern beschnitten werden, nur weil ihnen Vereinsbeiträge und Mieten nicht auf das Konto überwiesen werden. Oder war das auch wieder nur, um das alles dramatischer aussehen zu lassen als es ist?

Manchmal frage ich mich, was das Herumgezicke soll. Ich hatte dies bereits entsprechend vor einigen Beiträgen ausgeführt. Aber gerne für Dich ganz speziell eben noch einmal:

"Den besten Grund kann man doch bereits hier im Forum beobachten. Stigmatisierungen, Vorverurteilung, Herbabwürdigungen, Ausgrenzungen und vieles mehr. Und da "draussen" im richtigen Leben sieht das nicht anders aus.
@masiquodo

Das ist ein Scheinargument. Ein Vermieter lässt sich in aller Regel gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate zahlen. Schon an diesem Punkt wird doch ohnehin offenbar, dass der Bewerber ALG II bezieht.

Dann ist es auch nicht diskriminierender wenn dann logischerweise auch die Miete vom Amt kommt.


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12.10.2020 um 14:27
Zitat von YaaCoolYaaCool schrieb:Hier sehe ich es zumindest oft, dass die Vorstellung des Jobcenters von einer "angemessenen Miete" deutlich zu nierig ist.
Deswegen passen die Kommunalen JobCenter den Betrag entsprechend des örtlichen Niveaus an. Eben weil sie wissen, das eine 50m²-Wohnung in Köln mal teurer sein kann, als eine 50m²-Wohnung in Bützeburg-Hobelhausen.


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12.10.2020 um 14:29
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Das ist aber ganz schön diskriminierend für Leute, die ihre Mieter selber zahlen. Ich bin also bei der Wohnungssuche schlechter gestellt als ein "Hartzer"? Das ist nicht gerecht!
Jetzt kommt die Polemik.. Es gibt viele Hartzer die ihre Miete auch selber zahlen. Sind die also auch schlechter gestellt als Arbeitnehmer die ihre Miete selbst zahlen?
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Von heute auf morgen wohl kaum. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, und ab dem Tag der Kenntnis muss der künftig Arbeitslose sich auch beim Amt vorstellen. Und da es ja keine sichereren Mietzahler als ALG II-Empfänger gibt (sagst du, nicht ich) - ist das doch super! Da kann dem Vermieter ja nix besseres passieren, als das sein Mieter plötzlich arbeitslos wird.
Ja, von Heute auf Morgen... Kündigungsfrist 2 Wochen. Ich weiß nicht, was du als "großen Zeitraum" betitelst... Aber 2 Wochen finde ich jetzt nicht als großen Zeitraum
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Sagt keiner. Kommt aber vor.
stimmt. Wie ich schon sagte, auch bei Arbeitnehmern.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Praktischerweise kennst du gerade aber keinen ALG II-Empfänger, der Mietnomade ist, oder?
Doch kenne ich. Wie ich vorher schon schrieb, sind mir beide bekannt. Mietnomade "leider". Komisch nur, dass die Nomaden gearbtet haben. Aber war sicherliche nur ne Ausnahme... eine Ausnahme wie nichtzahlende Hartz4Empfänger


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12.10.2020 um 14:53
Zitat von AlirioAlirio schrieb:eine Ausnahme wie nichtzahlende Hartz4Empfänger
Wie gesagt finde ich es falsch ALG-II Empfänger grundsätzlich abzulehnen nur weil man mal schlechte Erfahrungen mit solchen gemacht hat. Nicht alle Menschen sind schließlich gleich.
Allerdings denke ich, dass wenn dieser Fall so eine "Ausnahme" wäre, er gar nicht erst zu so einem Thema werden würde.
Ich frage mich allerdings auch warum Vermieter so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vorvermieter eines Arbeitnehmers verlangen, das bei einem ALG-II Bezieher aber nicht in Betracht zu kommen scheint. Ich meine unabhängig davon ob es sich bei dem Bewerber um einen Arbeitenden oder ALG-II Empfänger handelt, solange dieser so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen kann sollte er doch tendenziell in Ordnung sein?


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12.10.2020 um 14:58
@YaaCool

Der entscheidende Punkt bei einem ALG II Empfänger ist ja nicht: Macht der das oder macht der das nicht?

Sondern: Kann der das einfach so machen oder nicht? Ja er kann.

Ich mache ja auch sonst keine Geschäfte mit Leuten, die mich völlig risikolos über dne Tisch ziehen können. Ob sie das tun, ist ja einfach noch ne andere Frage.


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12.10.2020 um 14:59
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Jetzt kommt die Polemik.. Es gibt viele Hartzer die ihre Miete auch selber zahlen. Sind die also auch schlechter gestellt als Arbeitnehmer die ihre Miete selbst zahlen?
Die richtige Polemik ist, das ausgerechnet jene, die auf mehr Rechte und Geld für Arbeitslose pochen ja meinen, das ALG-Empfänger schlechter gestellt seien.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Ja, von Heute auf Morgen... Kündigungsfrist 2 Wochen. Ich weiß nicht, was du als "großen Zeitraum" betitelst... Aber 2 Wochen finde ich jetzt nicht als großen Zeitraum
Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei 4 Wochen. Das sind 22 Werktage, an denen man sich beim Arbeitsamt oder Jobcenter melden kann, damit die Mietzahlungen nahtlos gesichert sind. Sollte reichen.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Doch kenne ich. Wie ich vorher schon schrieb, sind mir beide bekannt. Mietnomade "leider". Komisch nur, dass die Nomaden gearbtet haben. Aber war sicherliche nur ne Ausnahme... eine Ausnahme wie nichtzahlende Hartz4Empfänger
Ach komm! Wir wissen beide, dass du den Beitrag mit Frust und Wut geschrieben hast. Deswegen hast du ja nur von bösen Arbeitnehmern geschrieben, und nur von braven Hartzern, die pünktlich die Miete zahlen.

Es hat hier nie, aber auch wirklich nie jemand davon gesprochen, ALG II-Empfänger ihre Miete nicht überweisen würden. Ausgangspunkt war immer noch das hier bemängelt wurde, dass Mietzahlungen vom JobCenter direkt an die Vermieter gingen, und das die Hartzer in irgendeiner Form entrechten würde.

Und das ist und bleibt Unfug. Mir wärs auch scheißegal, wenn mein Arbeitgeber meine Miete jeden Monat direkt überweisen würde. Würde mir Aufwand sparen.
Zitat von YaaCoolYaaCool schrieb:Nicht alle Menschen sind schließlich gleich.
Das ist richtig. Trotzdem steht es dem Vermieter frei, hier notfalls nach "Nase" zu entscheiden. In einem Wohnhaus mit ausschließlich über 60jährigen möchte man wohl auch nur ungern einen 19jährigen in der Blüte seines Tatendrangs als Mieter aufnehmen. Und ich kann das gut verstehen.
Zitat von YaaCoolYaaCool schrieb:Ich meine unabhängig davon ob es sich bei dem Bewerber um einen Arbeitenden oder ALG-II Empfänger handelt, solange dieser so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen kann sollte er doch tendenziell in Ordnung sein?
Erstaunlicherweise kommen ALG II-Empfänger aber selten auf die Idee, so eine Bescheinigung überhaupt zu besorgen. Man muss die ja nicht erst auf Nachfrage vorzeigen, sondern kann sie freiwillig gleich mitliefern. Im Bekanntenkreis haben wir mehrere Vermieter (nix großes, das typische "ETW als Altersvorsorge"-Modell). Es ist jetzt nicht so, dass ich mich mit denen explizit über sowas unterhalten würde - aber die wenigen Male, wo es um Mieter und Unbedenklichkeitsbescheinigung ging, wurde die ausschließlich von Arbeitnehmern ungefragt vorgelegt.
Dabei ist das ja nicht einmal ein offizielles Dokument, sondern ein formloses Schreiben vom bisherigen Vermieter.


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12.10.2020 um 16:33
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Aber die Rechte der Gegenseite sind allesamt doof und gemein?
Nein. Aber die rein oportun erscheinende Auslegung von Gesetzen, Rechten und Werten führt in Willkür und Anarchie. Man sollte sich immer im Klaren sein, dass Rechte und Gesetze nicht nur dazu da sind nur andere zu schützen sondern im Zweifelsfall auch einen selbst. bedeutet, gesteht man anderen nicht das bestehende Recht zu, kann es vielleicht schon morgen ähnlich aufgefasst gegen einen selbst eingesetzt werden.

Vermieter sehen sich gerne auch mal der Aufgabe der Vermietung nicht gewachsen und fühlen und sehen sich Recht, trotzdem sie ihre berechtigten Forderungen weder formell, noch Fristen einhaltend, geschweige denn nachweisbar übermittelt hatten oder eventuelle Rückerstattungen aus Nebenkostenabrechnungen nicht besonders zeitnah abwickeln. Andere vergessen, dass sie nicht nur durch Abschluss eines Mitvertrages profitieren dürfen, jedoch auch rechtlich bedingte und vereinbarte Pflichten gegenüber ihrem Vertragspartner haben. Lustig wird es auch, selbst erlebt, wenn ich als Mieter von meinem Hausrecht Gebrauch mache.

Ich nehme dazu gerne auchmal einen Tipp von abahatschi auf, sinngemäß, wenn man sich der Aufgabe und Risiko des der Altersvorsorge durch Vermietung nicht gewachsen fühlt, der muß weder ein Häuschen bauen, noch eine Wohnung vermieten. Andererseits hatte er auch den guten Tipp parat, man könne sich ja auch gut privat versichern. Etwas sarkastisch, ja, aber mindestens ebenso zutreffend.

Also diese Anmerkung dazu, damit es nicht zu einseitig dargestellt wird. Sicher gibt es mit Vermietungen an H4 oder auch nicht nur mit Menschen mit geringem Verdienst auch mal Probleme in der Vermietung. Genauso kann man aber auch als völlig normaler Mieter in Lohn und Brot an Vermieter geraten, die meinen sie wären Gutsherren und Mieter keine gleichberechtigten Vertragspartner.


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12.10.2020 um 16:41
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Aber die rein oportun erscheinende Auslegung von Gesetzen, Rechten und Werten führt in Willkür und Anarchie.
Joah, und wenn ein Vermieter nun sein Recht in Anspruch nimmt nur an denjenigen zu vermieten, an den er vermieten möchte, dann ist das eben so.


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12.10.2020 um 16:50
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Du hast explizit im Zusammenhang mit Miet- und Beitragszahlen direkt vom Amt an den Empfänger bemängelt, Arbeitslosen würden dadurch ihre Rechte weggenommen.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber Beratung zu Deinen Persönlichkeitsrechten und auch vielleicht zu Deinen Grundrechten erhältst Du im Zweifelsfall sicher bei einem Deines Vertrauens. Wenn Du sie bisher ignoriert oder anderweitig nicht wahr genommen haben solltest, dann könnte es an der Zeit sein sich mal darum zu kümmern. Ich hatte im Kontext sehr deutlich dargelegt um was es geht.

"Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden"

Wikipedia: Selbstbestimmungsrecht

Wikipedia: Grundrechte (Deutschland)


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12.10.2020 um 17:48
@chriseba
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Das ist es was ich die ganze Zeit bestätige. Wird das Geld direkt vom Jobcenter überwiesen, ist es eine sichere Sache für den Vermieter.
Nur mal noch so als Ergänzung. Es besteht zumeist ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, nicht mit dem JC! Ein Vermieter sollte schon überlegen, ob er sich wirklich die Miete vom JC überweisen lassen möchte. Es besteht offenbar z.B. keine Garantie oder Anspruch auf pünktliche Zahlungen und auch anderweitig kann es zu Problemen führen.

https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/hartz_iv_-_direktzahlung_der_miete_an_den_vermieter_20589.html


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