sacredheart schrieb:Beim ALGII EMpfänger führt auch ein gewonnenes Verfahren meist nicht zur Zahlung, weil auch nichts zu holen ist. Und Verfahrenskosten muss er ja auch nicht fürchten, da gibt es ja VKH.
was bedeutet VKH?
sacredheart schrieb:Und weil das Leben kein Ponyhof ist, würde ich nie wieder an ALG II Empfänger vermieten, damit sich das nicht wiederholt
da kann ich alle Vermieter gut verstehen, welche so denken. Vielleicht würde ich es nicht anders machen.
Die andere Seite ist nun aber, dass wegen einiger schwarzen Schafe im Endeffekt alle Alg2-Bezieher bei "gebrannten Kindern" (Vermietern) darunter leiden müssen und es schwierig für sie wird, eine Wohnung zu bekommen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vor-Vermieter fänd ich zielführender als bei allen Harztern erst mal pauschal misstrauisch ranzugehen.
masiquodo schrieb:Hartz 4 Empfänger geben ihre Grund- und Persönlichkeitsrechte nicht mit der Antragstellung auf ALG 2 oder Hartz 4 am Tresen ab
man muss aber halt auch die Seite der Vermieter sehen.
Und wie du siehst, wenn man das nicht berücksichtigt, dann wird halt nicht mehr vermietet - da hat man auch nichts gekonnt.
masiquodo schrieb:Das bei jemandem letztendlich nichts zu holen ist, hat mit Hartz 4 überhaupt nichts zu tun, das kann einem im Leben, gerade heute in solchen Krisenzeiten immer wieder und an unterschiedlichster Stelle passieren.
das ist vollkommen richtig.
chriseba schrieb:Bei arbeitenden Menschen kommt aber Vermögens- oder Lohnpfändung in Betracht
wenn die aber nicht genug verdienen, bekommst du dann auch nichts - genau wie beim Hartz-4-Empfänger.
Willst du dann auch an Geringverdiener nicht mehr vermieten?
Ich fürchte in einigen Jahren wird es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass einkommensschwache Menschen keine Wohnung mehr finden.