masiquodo schrieb:Es gibt auch bei Ottonormalverdienern keine Sicherheit auf zuverlässige Mietzahlungen. Und solange es vernünftig funktioniert, dürfen eben einem Hartz 4 Bezieher nicht einfach Rechte beschnitten werden, nur damit ein Vermieter zuverlässsig sein Geld bekommt. Sollten Zahlungen ausbleiben stehen genügend rechtliche Möglichkeiten aus dem Miet- und Vertragsrecht zur eigenen Rechtssicherung zur Verfügung. Das Leben ist kein Ponyhof und es gibt auch kein Recht sich da immer den einfachsten Weg heraus zu suchen ;-)
@masiquodo Wenn aber Otto Normalverdiener die Mietzahlung nicht leistet kann ich ihn verklagen und habe evtl die Chance, etwas von dem Geld zu sehen. Der wird es auch nicht drauf ankommen lassen, weil er etwas zu verlieren hat und seine Verfahrenskosten selbst trägt.
Beim ALGII EMpfänger führt auch ein gewonnenes Verfahren meist nicht zur Zahlung, weil auch nichts zu holen ist. Und Verfahrenskosten muss er ja auch nicht fürchten, da gibt es ja VKH.
Insofern hat man dann in der Realität meeist gar keine Möglichkeit. Und ein pfändbarer Titel, den man bestensfalls bekommt, kann man sich dann dahin stecken, wo die Sonne nicht hinkommt.
Und weil das Leben kein Ponyhof ist, würde ich nie wieder an ALG II Empfänger vermieten, damit sich das nicht wiederholt.
Aber sag das ruhig mal alten Leuten, die eine Wohnung als teil ihrer Alterssicherung vermieten, wenn dann nichts mehr kommt und nach langem Verfahren dann noch eine zerballerte Wohnung auf eigene Kosten renoviert werden muss. Stellt Euch nicht so an, ihr alten Säcke, das Leben ist kein Ponyhof.