sacredheart schrieb:Den Schaden hat am Ende ja auch nicht der Richter am Sozialgericht sondern der Vermieter. Daher hat der Richter auch leicht Schaum schlagen.
Ich verstehe was Du meinst, jedoch kann ein Richter auch nur nach geltendem Recht urteilen. Klar, dass das auch für Beteiligte mal bitter ausgehen kann. Ich will das in Richtung Vermieter nicht verharmlosen. es gibt ja auch zum Beispiel zu Versicherungen oder auch Berufsgenossenschaften immer wieder mal Urteile, di einen zum Grübeln über recht und Unrecht bringen. Mal ganz unabhängig dazu stellt natürlich auch die straffe Personaldecke und immer weiter zunehmende Prozesse, damit verbundene Verzögerungen ein Problem dar.
Aber um es zu vervollständigen, mein Absatz hatte eigentlich eine schon zu erkennende Grundaussage
masiquodo schrieb:Es ist also mitnichten "sich selbst im Wege stehen", sondern die rechtmäßige und legitime Wahrung seiner Rechte und Selbstbestimmung. Das man das von "amtswegen" vielleicht anders sieht, ändert an der Tatsache nichts und wird eben oft von Sozialgerichten oder auch BGH auch immer mal wieder angemahnt oder betont. Es wäre also daher nett, wenn man dies ganz einfach mal respektiert.
Und es ist, im Zusammenhang zu vorhergehendem Disput mit
@capspauldin schon wirklich seit ein paar Seiten deutlich, dass ich dies so immer wieder mit einbrachte.
Von Seite 886
masiquodo schrieb:Ja, prinzipiell schon, da es eben eine Realitätsbeschreibung darstellt. Ob das so toll ist, stellt sich dann vielleicht als nächste Frage. Fakt ist, und eigentlich sollten meine Ausführungen das schon deutlich gemacht haben, Hartz 4 Empfänger geben ihre Grund- und Persönlichkeitsrechte nicht mit der Antragstellung auf ALG 2 oder Hartz 4 am Tresen ab. Dieses Grundverständnis sollte doch eigentlich nicht nur vorstellbar vorhanden sein.
Im Weiteren dazu:
masiquodo schrieb:"Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden"
Wikipedia: Selbstbestimmungsrecht
Wikipedia: Grundrechte_(Deutschland)
Es ging also zunächst auch mal darum, ob das Verfahren einer Überweisung an das JC Standard ist. Ist es zunächst mal nicht und wenn, kann es eben nur auf einen Verdacht oder andere Anzeichen wie Suchtgefahr oder eventuell ein Ausbleiben der Mietzahlungen im Vorfeld angeordnet werden. Per Verwaltungsakt, dem auch widersprochen werden kann (bis letzten Endes vors SG). Auf weitere Möglichkeiten gehe ich jetzt mal nicht ein. natürlich knn auch mit einem Vermieter solch ein Verfahren angestoßen werden. Das kann aber nicht auf Grund irgend eines Antrages beim JC durch den vermieter geschehen. Es sei denn, er zeigt dem JC in einem laufenden mietverhältnis das Ausbleiben von Mietzahlungen an. Ansonsten ist es eine Vereinbahrung zwischen JC und h4 bezieher ein solches Verfahren umzusetzen. Die weiteren Hinweise bezogen sich auf die Aussagen, man sei bei den Zahlunen durch das JC diekt an den Vermieter auf der sicheren Seite. Kann funktionieren, es gibt aber eben Fallstricke im Umgang mit dem JC, von dene er wissen sollte. Das betrifft eben seine einforderbaren Rechte in Sachen Pünktlichkeit der Zahlungen, hier gibt es eben keine Garantie. Whrend Verzögerungen ode terminliches Ausbleiben auf Mieterseite an die große Glocke gehängt wird, stell das hier plötzlich absolut kein Problem dar. Auch hat der Vermieter ansonsten kenerlei Auskunftsrechte über den H4 Bezieher.
Aber grundsätzlich orientierten sich meine Beiträge dazu immer an der rechtmäßigen und egitimen Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte (siehe oben Wikipediaeinträge.
Auf Seite 886 hatte man das Gefühl, der Kern meiner Aussage sei verstanden worden.
capspauldin schrieb:Auf der einen Seite kann ich vielleicht das Argumente verstehen, durch stetiges Abnehmen von Verantwortung würde man Menschen verziehen.
Und letztendlich verdreht
@capspauldin völlig den Sinn und Aussage dessen, was ich bisher nachweisbar vertreten und geschrieben hatte. Ich finde das wirklich unglaublich und frech.