Donald Trump: 45. & 47. Präsident der USA
12.01.2021 um 14:39Seidenraupe schrieb:eine private Fima darf ihr "Hausrecht" im Rahmen der geltenden Gesetze gestalten und ausüben.@sidnew nochmal:
alles was im Rahmen geltender Gesetze geschieht, ist ok.
Alles, was eine Straftat darstellt, ist nicht ok.
Ob eine Straftat vorliegt, entscheiden nach Anklageerhebung ordentliche und zuständige Gerichte und kein Mob oder Aktivisten, user oder Leser
sidnew schrieb:Deswegen frage ich mich, was für dich eigentlich das Problem darstellt, bei der Vorgehensweise von Twitter und co. ?siehe oben, deswegen verstehe ich die Frage nicht
Trailblazer schrieb:Ein Stueck weit gehe ich mit Frau Dr. Merkel, aber man kann solche Forderungen und Ansichten nur in einer Gesellschaft mit einer weitgehend funktionierenden Demokratie und einer "politischen Hygiene" zurecht vorbringen und einfordern..???
? Warum? Und darauf Bezug nehmend, würdest du die USA als eine Gesellschaft bezeichnen, in der die Demokratie NICHT weitgehend funktioniert?
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thedefiant schrieb:Ich bin mir gerade nur sehr bedingt sicher, ob du den Punkt meines Beitrages verstanden hast.ok, schaun mer mal, denn sehn mer scho:
thedefiant schrieb:Dieses Meinungsfreiheit rum Geheule fängt echt an zu nerven.Ich verstehe: Meinungsfreiheit nervt dich.
thedefiant schrieb:Und das Merkel das kritisch sieht fuckt mich sogar noch mehr ab.das ist so unmissverständlich formuliert dass klar ist, Merkels Kritik fuckt dich ab.
thedefiant schrieb:Dazu kommt, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz deutlich dichter an Staatlich Organisierter Zensur ist, weil es Richtlinien vorgibt, was gut ist und was nicht.du bezeichnest die Auflistung von unzulässigen Straftaten im Internet als staatlich organisierte Zensur. Richtig verstanden?
Hab das gerade so schick aufgelistet gefunden bei Facebook:
thedefiant schrieb:Dazu wird man also gesetzlich verpflichtet, weil all diese Dinge unters Strafgesetzbuch fallen.ja, man wird --Überraschung, Überraschung -- zur Einhaltung von Rechtsnormen im Internet verpflichtet und bei Zuwiderhandlungen mit dem Strafgesetzbuch und bei gröberen Verstößen mit einem Gericht konfrontiert.
Soweit so normal, sollte man meinen.
Was vielen schwerfällt ist, zwischen moralischen und rechtlichen Maßstäben zu unterscheiden.
spontanes Beispiel:
wiederholtes lautes Rülpsen eines Gastes bei einer Dinnergala, sowie sein in der Nase popeln und furzen ist megaschlechtes Benehmen, ist für alle Gäste absolut unangehm, diskreditiert sowohl den Gast als auch uU den Gastgeber und kann zum Partyausschluss führen, aber es ist kein Straftatbestand.
Wenn aber ein hochangesehener, charmanter Gast der Gastgeberin unauffällig den laptop stiehlt, dann beeinträchtigt das den Fortgang der Party überhaupt nicht, ist aber eine Straftat.