Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
10.09.2016 um 14:32@canales
canales schrieb:Die gelten für Ehen, die hier geschlossen werden...auf der anderen Seite werden Ehen die im Ausland geschlossen werden hier anerkannt im Rahmen der Anerkennung ausländischer Heiratsurkunden.Ganz so simpel scheint es nicht zu sein, zumindest liest man im Zuge der jetzigen Debatte von "Bisher werden Kinderehen in Deutschland dann nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die zwischen 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum."