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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 20:25
@Foss
Zitat von FossFoss schrieb:Die Familien in Mittelafrika lassen wir ja auch verhungern.
Stimmt so nicht...die UN mit ihren Hilfsprogrammen versucht dies so gut es geht zu verhindern, was nicht immer gelingt.
Zitat von FossFoss schrieb:Selbstverständlich kann man das. Wenn man nicht kontrolliert, kommen von 1.000 1.000 rein. Wenn man hingegen gut kontrolliert von 1.000 ~10. Das macht schon was.
Und wer entscheidet dann wer für das Nichtvorhandensein von Pässen verantwortlich ist?
Im Übrigen hängt eine Antragstellung nicht davon ab ob gültige Papiere oder überhaupt Papiere vorhanden sind, siehe Art. 31 GFK...
Nach Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention haben sich die vertragsschließenden Staaten (also auch Deutschland) allerdings verpflichtet, keine Strafen wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts gegen Flüchtlinge zu verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.
https://www.tagesschau.de/inland/rechtslage-pass-fluchtlinge-101.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 20:26
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Die Schuld, das die Frauen und Kinder von ihren Männern/Vätern verlassen werden
Die Schuldfrage spielt beim Art. 6 des GG keine Rolle...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 20:32
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Die Schuldfrage spielt beim Art. 6 des GG keine Rolle...
Der Art. 6 des GG spielt keine Rolle.... in Jordanien, Libanon oder der Türkei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 20:45
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Der Art. 6 des GG spielt keine Rolle.... in Jordanien, Libanon oder der Türkei.
Aber hier...es geht ja um Familiennachzug.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 20:49
Zitat von FossFoss schrieb:Die Familien in Mittelafrika lassen wir ja auch verhungern.
Wozu dann überhaupt ein Asylgesetz?
Wir sind weder an Hunger noch Krieg schuld.
Und ebenso
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb: das die Frauen und Kinder von ihren Männern/Vätern verlassen werden... um irgendwo Asyl zu bekommen, liegt aber nicht bei der Bevölkerung der EU.
Uns muss das alles nix kümmern. Fragt sich dann bloss, was der Aufwand mit dem Asyl soll, wenn einem die Individuen, ihre Familien, deren Situation im Krisengebiet (denn die ist wohl nicht ausschlaggebend: Sie könnten auch noch in Aleppo in den Ruinen hausen) egal sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 20:52
Zitat von canalescanales schrieb:Im Übrigen hängt eine Antragstellung nicht davon ab ob gültige Papiere oder überhaupt Papiere vorhanden sind, siehe Art. 31 GFK...
"die unmittelbar aus einem Gebiet kommen"! Das gilt dann für Polen, Tschechen, Österreicher, Schweitzer, Luxemburger, Belgier, Holländer, Dänen und Schweden, wenn sie über das Wasser kommen. Also für Flüchtlinge, die aus einem angrenzenden Staat kommen. Das gilt nicht für Flüchtlinge, die bereits den Boden eines sicheren Drittstaates betreten haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 20:55
@Foss

ich weiß nicht, wie oft das noch diskutiert werden soll...Dublin 3 ist Vergangenheit und es ist jeder Antrag zu prüfen der hier gestellt wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 20:56
Zitat von canalescanales schrieb:Dublin 3 ist Vergangenheit
nein!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:03
Zitat von FFFF schrieb:Wozu dann überhaupt ein Asylgesetz?
Ich kann es ja nochmal erwähnen: Das Asyl ist nicht dazu da, denn Menschen ein besseres Leben zu bieten! Auch nicht unbedingt Leben zu retten. Denn Hunger, oder allgemeine Naturkatastrophen werden nicht als Grund gesehen Asyl zu bekommen.

http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html (Archiv-Version vom 13.03.2016)
Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:04
@Foss

Natürlich, seit 2013 werden die Flüchtlinge durch die Länder an der EU-Grenze gelassen.
Hätte die BRD diese Personen nach Prüfung zurückgeschickt wären schon früher Zustände entstanden, die letztendlich 2014 und 2015 dazu führten, dass deutsche Gerichte eine Rückschickung verboten haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:04
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Aber hier...es geht ja um Familiennachzug.
Der aber doch nicht für die Flucht relevant ist.

@FF
Zitat von FFFF schrieb:Fragt sich dann bloss, was der Aufwand mit dem Asyl soll, wenn einem die Individuen, ihre Familien, deren Situation im Krisengebiet (denn die ist wohl nicht ausschlaggebend: Sie könnten auch noch in Aleppo in den Ruinen hausen) egal sind.
Wovon reden wir? Die allermeisten Flüchtlinge kommen aus den schon sicheren Lagern..... Von daher ist der Verweis auf Aleppo und Ruinen nicht wirklich sinnstiftend. Der Grund für die Flucht ist Schutz, Sicherheit.... und nicht möglicher Familiennachzug in das Land der Asylträume.

Mal abgesehen davon... ich befinde es für richtig, Familiennachzug erst dann zu ermöglichen, wenn der Asylant anerkannt ist und ein Bleiberecht erhalten hat. Dann kann er eine Arbeit aufnehmen ( vorherige Integrationsmaßnahmen vorausgesetzt ) und eine Unterkunft anmieten. Dann erst sollte er seine Familie nachholen und ihm sollten dann auch keine Steine in den Weg gelegt werden. Allerdings sollte die "Familie" sich auch nur auf unmittelbare Verwandschaftsverhältnisse auswirken. Erst wenn ein Geflüchteter hier gesicherten Aufenthalt genießt.. kann er auch seiner Familie eine gesicherte Heimat/Wohnung/Basis bieten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:06
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Der aber doch nicht für die Flucht relevant ist.
Aber für den Familiennachzug...der stützt sich ja auf den Art. 6 GG


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:10
Zitat von canalescanales schrieb:Natürlich, seit 2013 werden die Flüchtlinge durch die Länder an der EU-Grenze gelassen.
Nur weil geltende Gesetze nicht eingehalten wurden, oder werden konnte, ist das nicht automatisch eine Abschaffung dieser Gesetze. Und Dublin 3 gilt! Ansonsten bitte die Quellen, wo man dies abgeschafft hat.
Zitat von canalescanales schrieb:Hätte die BRD diese Personen nach Prüfung zurückgeschickt wären schon früher Zustände entstanden, die letztendlich 2014 und 2015 dazu führten, dass deutsche Gerichte eine Rückschickung verboten haben.
Das geht da um die Abschiebung und nicht um das Asyl! Asyl kann abgelehnt werden, aber abgeschoben werden darf nicht. Apropos, da sind sie ja grade noch am Ändern, damit auch wirklich abgeschoben werden kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:11
Zitat von FFFF schrieb:PS: Und dabei ist doch sonst das Gejammer so groß, dass die Frauen dort nicht geachtet werden. Das wird ihre Situation sicher nicht verbessern, wenn sie sich ohne Mann mit den Kindern durchschlagen müssen.
Tja und darum hätte man auch die Menschen holen müssen und nicht warten bis sich die stärksten bis zu uns durchkämpfen.

Dann hätte man mehr Kinder und Frauen hier und weniger Männer und unbegleitete Minderjährige mit Bart.


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04.03.2016 um 21:13
@Foss

Defakto gilt Dublin 3 nicht mehr, wenn Gerichte die Rückschiebung verbieten...
Zitat von FossFoss schrieb:Das geht da um die Abschiebung
Nein, es ging um Rückschiebungen nach Griechenland und Ungarn...Abschiebungen erfolgen ins Heimatland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:13
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Aber für den Familiennachzug...der stützt sich ja auf den Art. 6 GG
Das hat natürlich der geneigte Flüchtling bei seinem Aufbruch ohne Familie aus einem jordanischen Auffanglager im Sinn ...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:15
Zitat von FossFoss schrieb:Ich kann es ja nochmal erwähnen: Das Asyl ist nicht dazu da, denn Menschen ein besseres Leben zu bieten! Auch nicht unbedingt Leben zu retten. Denn Hunger, oder allgemeine Naturkatastrophen werden nicht als Grund gesehen Asyl zu bekommen.
Die Familien sind aber zum Teil noch in den Krisengebieten, und die sich hierher durchkämpften, kommen auch zum Teil aus den Lagern. Also alle zurückschicken? Sie kommen ja auch nicht über das Meer nach Deutschland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:16
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Das hat natürlich der geneigte Flüchtling bei seinem Aufbruch ohne Familie aus einem jordanischen Auffanglager im Sinn ...
Die Möglichkeit besteht...wie auch jeder Deutsche, der im Ausland heiratet und dann Frau und evtl. Kinder hierher holt...ist dasselbe Prinzip.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:18
@FF
Zitat von FFFF schrieb: Also alle zurückschicken?
Solange, bis sich endlich die EU einig ist und jedes EU Land Flüchtlinge je nach Bevölkerungsgröße aufnimmt. Deutschland kann dies nicht alles alleine stemmen. Auch wenn sich das viele geradezu herbeisehnen.....
Zitat von FFFF schrieb: Sie kommen ja auch nicht über das Meer nach Deutschland.
Wäre aber möglich. Aber klar.... Deutschland war fein raus... solange nur Italien und Griechenland das Ziel der Bootsflüchtlinge waren. Dublin III sei Dank.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2016 um 21:19
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:ist dasselbe Prinzip.
Aber nur wenn ich beide Augen zudrücke und Krieg und Verfolgung ausblende.


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