Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
04.03.2016 um 20:25@Foss
Im Übrigen hängt eine Antragstellung nicht davon ab ob gültige Papiere oder überhaupt Papiere vorhanden sind, siehe Art. 31 GFK...
Foss schrieb:Die Familien in Mittelafrika lassen wir ja auch verhungern.Stimmt so nicht...die UN mit ihren Hilfsprogrammen versucht dies so gut es geht zu verhindern, was nicht immer gelingt.
Foss schrieb:Selbstverständlich kann man das. Wenn man nicht kontrolliert, kommen von 1.000 1.000 rein. Wenn man hingegen gut kontrolliert von 1.000 ~10. Das macht schon was.Und wer entscheidet dann wer für das Nichtvorhandensein von Pässen verantwortlich ist?
Im Übrigen hängt eine Antragstellung nicht davon ab ob gültige Papiere oder überhaupt Papiere vorhanden sind, siehe Art. 31 GFK...
Nach Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention haben sich die vertragsschließenden Staaten (also auch Deutschland) allerdings verpflichtet, keine Strafen wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts gegen Flüchtlinge zu verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.https://www.tagesschau.de/inland/rechtslage-pass-fluchtlinge-101.html