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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:52
@Realo
„Irgendein sprachlicher Übeltäter hat aus den in der Bundesrepublik Asylsuchenden ‘Asylanten’ gemacht und sie damit geistig abgeschoben“ (zitiert nach „Presse Macht Druck“ 1994, S. 15). Denn dieser neue Begriff tauchte vor allem da auf, wo Flüchtlinge nicht als schutzbedürftig dargestellt wurden, sondern als Bedrohung. Anfang der 90er spitzten sich diese Wertungen nochmal zu; Wortzusammensetzungen wie „Scheinasylant“ oder „Asylantenflut“ machten die Abwertung unmissverständlich deutlich und sorgten gleichermaßen dafür, den Flüchtlingsstatus anzuzweifeln bzw. abzusprechen. Mit dieser Vorgeschichte stellt „Asylant“ für uns einen diskriminierenden Begriff dar.
http://baustein.dgb-bwt.de/C4/Brandsaetze.html

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:57
wie ich die Worte Flüchtling und "Flüchtling" kontextbezogen benutze, habe ich ausreichend erklärt. ich verwende die Unterscheidung, um nicht jedesmal eine Abhandlung über Asylrecht, Anerkennung, über Fluchtmotive, über bewilligte, abgelehnte, unbegründete oder nicht gestellte Asylanträge usw schreiben zu müssen.

wer darin mehr sehen will, aber dafür den stigmatisierenden Begriff "Asylant" benutzt, dem ist nicht zu helfen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 14:59
@Realo
Optimist schrieb:
Wenn du das mit Antwort gemeint hattest, das ist in meinen Augen nicht relevant.
Das gilt ja nur für die Residenzpflicht.

-->O:
Meine Frage bezog sich aber auf das danach, nach der Residenzpflicht kann man sie eben nicht mehr zwingen.

--->Realo schrieb:
Aber sicher doch. Zunächst dürfen sie Wünsche äußern...

Textverständnis ist offenbatr nicht so dein Ding.
Glaube, das trifft eher auf Dich zu.

Diese "Wünsche äußern" bezieht sich ja auch nur auf die Zeit wo die Residenzpflicht gilt.
Wer also keine Verwandten in D oder Ö z.B. hat, muss in andere Länder, wie Rumänien usw...

Meine Frage bezog sich nur auf die Zeit NACH der Residenzpflicht.
DANN nämlich ist ja alles wieder beim Alten und die Leute welche nach Rumänien usw. mussten, dürfen dann hin wo sie wollen.

Deshalb nun noch mal meine Frage:
Was soll der Zwang und die Residenzpflicht auf Dauer bringen - also in der Zeit NACH der Residenzpflicht ? (diese Frage hast du noch nicht beantwortet, Deine Antworten sind für meine Frage bis jetzt nicht relevant gewesen).


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Meine Frage bezog sich nur auf die Zeit NACH der Residenzpflicht.
DANN nämlich ist ja alles wieder beim Alten und die Leute welche nach Rumänien usw. mussten, dürfen dann hin wo sie wollen.
Realo schrieb 2 Seiten weiter vorn:
Zitat von RealoRealo schrieb:Solange der Antrag läuft und eh Residenzpflicht herrscht, müssen sie da bleiben, wo sie sind. Und wenn sie woanders hinkommen, sagen wir nach Estland oder Rumänien und ihnen das nicht passt, haben sie halt Pech gehabt. Sie werden aber nicht erschossen dort. Wenn sie dann nach Deutschland fliehen, werden sie umgehend in Begleitung wieder zurücktransportiert. Wenn sich das rumspricht, halten sie die Füße wohl eher etwas still.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:03
@Realo

von deiner Wiederholung wird meine Frage auch nicht besser beantwortet (willst oder kannst es vermutlich auch gar nicht).
Ich gebs hiermit auf.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:06
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn sie dann nach Deutschland fliehen
Hier versteckt sich wohl die Antwort, soll dieses "dann" wohl für die Zeit nach dem Asylverfahren gelten.

Sehr schlecht ausgedrückt von Realo, denn dieses "dann" beschreibt so beiläufig sicher nicht den Zeitpunkt NACH dem Asylverfahren.

Da wäre ein "danach" noch besser.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:06
@Optimist

Schön. Du weißt jetzt aber, was ich mit "NACH der Residenzpflicht" meine.
Naja, sagen wir: Ich hoffe, dass du es jetzt weißt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:09
@Realo
ja jetzt weiß ich es.
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb: Sehr schlecht ausgedrückt von Realo,
aber okay.

Stimmig finde ich deine Argumentation trotzdem noch nicht. Denn NACH der Residenzpflicht kannst du die Leute doch nicht zwingen in Rumänien usw. zu bleiben, oder etwa doch?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:10
Warum nicht? Da brauchen sich die EU-Staaten bloß drauf zu einigen, dann heben sie ein Problem weniger.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:11
@Realo
NACH der Residenzpflicht kannst du die Leute doch nicht zwingen in Rumänien usw. zu bleiben

---> Warum nicht?
Das wäre doch gegen das Selbstbestimmungsrecht eines EU-Bürgers (wenn das Asylverfahren vorbei ist, wären sie doch EU-Bürger, oder nicht?)


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:13
Nein, dazu bräuchten sie eine europäische (deutsche, österreichische, rumänische etc.) Staatsbürgerschaft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:16
@Realo
nur zu deiner Kenntnis,

die Gesamtschutzquote aller 2015 beim BamF (also D) gestellten Asylanträge ist mit 49,8%
angegeben (darunter ist subsidärer Schutz und Rechtsstellung nach GFK enthalten)

jeder zweite Asylantrag wurde 2015 ABGELEHNT in Deutschland.
rund gegen die Hälfte der Ablehnungsbescheide wird geklagt.
ganz vorsichtig ausgedrückt, ein Viertel der Flüchtlinge "probiert" es, obwohl die Aussicht auf Erfolg nicht gegeben ist
Zitat von RealoRealo schrieb:Nein, dazu bräuchten sie eine europäische (deutsche, österreichische, rumänische etc.) Staatsbürgerschaft.

in deinem Gedankenkonstrukt ist der Schengenraum abgeschafft....aber du bevorzugst ja ohnehin eine KernEU der Reichen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:18
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Nein, dazu bräuchten sie eine europäische (deutsche, österreichische, rumänische etc.) Staatsbürgerschaft.
okay.
Wie ist das eigentlich im Inland - hier in D z.B - können sie da auch über die Residenzpflicht hinaus gezwungen werden im gleichen Bundesland zu bleiben? Oder gilt die Residenzpflicht unbegrenzt oder so?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 15:20
@lawine

Nein, unter Schengen-Bedingungen wäre es ganz genauso. Bei offenen Grenzen würde es ihnen nur leichter fallen, von Land A nach Land B zu reisen, sie hätten aber dennoch keinen Anspruich auf Land B, wenn sie Land A "zugeteilt" wurden.


@Optimist

Ich glaube innerhalb Deutschlands ist das etwas lockerer. Als anerkannter erfolgreicher Asylbewerber dürfen sie in ein Bundesland ihrer Wahl gehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 20:45
@FF
betr deiner Löschbegründung :
ich bin mir keiner Unterstellung bewusst.
hier ein zitat von Realo:
Was bitte hat die EU mit Rumänien oder den baltischen Staaten zu tun? Und ein Ungarn, das sich so aufführt wie das von Òrban, gehört auch nicht in eine EU. Oder ein Cameron-England, das nur wegen der Rosinen dabei ist und ansonsten streng seinen rein nationalen Weg geht.
...
Dieses Kerneuropa sollte schnellstmöglich über eine Föderation zu einem Bundesstaat Zentraleuropa nachdenken. Wenn dann noch jemand beitreten will, muss er die Grundsätze dieses Kerneuropa in allen Punkten übernehmen. Extrawürste werden nicht mehr gebraten.
ansonsten bitte "Kern EU" bei Suche eingeben.
der user @Realo hat mehrfach dezitiert seine Meinung dargelegt, dass er für ein Kerneuropa plädiert. wenn er Flüchtlinge in Rumänien und Estland haben will mit Residenzpflicht, dann will er sie außerhalb der von ihm präferierten Kern EU festsetzen. (bzw solange dort mit Residenzpflicht belegen, bis sie die entsprechende Staatsangehörigkeit hätte und wieder an der Freizügigkeit im Schengenraum teilhaben könnten)
einige links zum Thema Kern Eu und besagtem user:
Beitrag von Realo (Seite 514)
Beitrag von Realo (Seite 514)
Beitrag von Realo (Seite 512)
Beitrag von Realo (Seite 514)
Beitrag von Realo (Seite 428)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 20:54
@lawine
Und wo steht da, dass @Realo keine Flüchtlinge in "Kerneuropa" aufnehmen möchte?
Welxhen Sinn würde eine Verteilungsquote machen, wenn (nach möglichst beschleunigten Verfahren) anerkannte Flüchtlinge dann in ein EU-Land ihrer Wahl gehen könnten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 21:07
@FF
das steht da nicht
bei der Diskussion und meinem gelöschten Beitrag ging es um Antwort auf diesen geistigen Entwurf einer "Lösung der Flüchtlingskrise - Frage von optimist an @Realo. dessen Antwort mutet - nicht nur - vor dem Hintergrund Kern EU mehr als befremdlich an
Zitat Realo:
Und wenn sie ((die Flüchtlinge)) woanders hinkommen, sagen wir nach Estland oder Rumänien und ihnen das nicht passt, haben sie halt Pech gehabt. Sie werden aber nicht erschossen dort. Wenn sie dann nach Deutschland fliehen, werden sie umgehend in Begleitung wieder zurücktransportiert. Wenn sich das rumspricht, halten sie die Füße wohl eher etwas still.
und
Zitat von RealoRealo schrieb:Da brauchen sich die EU-Staaten bloß drauf zu einigen, dann heben sie ein Problem weniger.
die ganze Diskussion ab hier , wo optimist fragt

Beitrag von Optimist (Seite 696)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 21:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:gilt die Residenzpflicht unbegrenzt oder so?
Ich finde die Residenzpflicht nicht gut. Sie wird dazu führen, dass in jedem noch so kleinen Kuhkaff Zuwanderer einquartiert werden. Das wird die Integration nicht beschleunigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 21:15
@lawine
Deine Unterstellung lautete aber, dass @Realo die Flüchtlinge ausserhalb einer Kern-EU unterbringen möchte, und dafür findet sich keine Aussage von ihm.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.04.2016 um 21:16
@KillingTime
Was würde die Integration mehr fördern als eine möglichst gleichmässige Verteilung und Verhinderung von Ghettoisierung in Ballungsräumen?
Ausserdem wurde bereits geklärt, dass sie sowieso nur für die Dauer des Antragsverfahrens gilt, und nicht mehr, wenn man als Flüchtling anerkannt ist.
Hier geht es aktuell nur noch um eine Residenzpflicht im jeweiligen Aufnahmeland.


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