Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
09.04.2016 um 14:52@Realo
„Irgendein sprachlicher Übeltäter hat aus den in der Bundesrepublik Asylsuchenden ‘Asylanten’ gemacht und sie damit geistig abgeschoben“ (zitiert nach „Presse Macht Druck“ 1994, S. 15). Denn dieser neue Begriff tauchte vor allem da auf, wo Flüchtlinge nicht als schutzbedürftig dargestellt wurden, sondern als Bedrohung. Anfang der 90er spitzten sich diese Wertungen nochmal zu; Wortzusammensetzungen wie „Scheinasylant“ oder „Asylantenflut“ machten die Abwertung unmissverständlich deutlich und sorgten gleichermaßen dafür, den Flüchtlingsstatus anzuzweifeln bzw. abzusprechen. Mit dieser Vorgeschichte stellt „Asylant“ für uns einen diskriminierenden Begriff dar.http://baustein.dgb-bwt.de/C4/Brandsaetze.html