Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
21.01.2016 um 14:20@Realo
Realo schrieb:Wenn nicht, hat Österreich gerade Verfassungsbruch begangen.Kanzler Werner Faymann betonte, dass alles "selbstverständlich verfassungsrechtlich und europarechtlich in Ordnung sein" müsse: "Eine Maßnahme, die sich abseits unserer Rechtsordnung bewegt, ist in unserem Rechtsstaat Amtsmissbrauch."