Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
09.04.2016 um 14:01@Realo
Nachtrag dazu :
Und was soll das bringen mit der Residenzpflicht? Danach gehen sie dann auch wieder genau dort hin wo sie wollen und es ist das gleiche Problem wie vorher, dass manche Länder sehr viele Flüchtlinge haben und andere Länder so gut wie keine.
Überlege mir gerade: einerseits verstößt es gegen Menschenrechte (nach Meinung so Mancher hier), wenn Flüchtlinge in Jordanien, Türkei usw. bleiben sollen, jedoch wenn sie in ein Land wie z.B. Rumänien oder Ungarn gezwungen werden, das würde dann nicht dagegen verstoßen?
Nachtrag dazu :
Optimist schrieb: Optimist schrieb:
wie stellst du dir eigentlich die Lösung vor, wenn die Flüchtlinge selbst gar nicht in andere Länder wollen?
Willst du sie zwingen?
--->
Aber sicher doch. Zunächst dürfen sie Wünsche äußern, in welches Land sie wollen. Wer schon Familienmitglieder in einem EU-Land hat, kann dort hin. Ansonsten wird verteilt. Solange der Antrag läuft und eh Residenzpflicht herrscht, müssen sie da bleiben, wo sie sind.
Und was soll das bringen mit der Residenzpflicht? Danach gehen sie dann auch wieder genau dort hin wo sie wollen und es ist das gleiche Problem wie vorher, dass manche Länder sehr viele Flüchtlinge haben und andere Länder so gut wie keine.
Überlege mir gerade: einerseits verstößt es gegen Menschenrechte (nach Meinung so Mancher hier), wenn Flüchtlinge in Jordanien, Türkei usw. bleiben sollen, jedoch wenn sie in ein Land wie z.B. Rumänien oder Ungarn gezwungen werden, das würde dann nicht dagegen verstoßen?