Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
14.06.2016 um 09:05@xxrabiatorxx
Interessant wäre die Definition der "Ostdeutschen". Hat man es hier mit einer Minderheit innerhalb der deutschen Gesellschaft zu tun?
Ist es vielleicht sogar Volksverhetzung, unentwegt, unbelegt und pauschalisierend gegen "Ossis" zu wettern?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Ich werde mal einen befreundeten Strafrechtler dazu befragen.
Interessant wäre die Definition der "Ostdeutschen". Hat man es hier mit einer Minderheit innerhalb der deutschen Gesellschaft zu tun?
Ist es vielleicht sogar Volksverhetzung, unentwegt, unbelegt und pauschalisierend gegen "Ossis" zu wettern?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,Ich für meinen Teil bin schon der Meinung, dass Hetze gegen Teile der Bevölkerung ("Ossis") auf einer Plattform wie Allmy in einem Thread, der von 1.320 Mitgliedern im Schnitt gelesen und von 241 beobachtet wird, dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ich werde mal einen befreundeten Strafrechtler dazu befragen.