Realo schrieb:So ziemlich alles: Demokratieunfähigkeit, AfD, Pegida, Nazigewalt gegen Flüchtlinge, Naziverherrlichung, nazional befreite Zonen, flächendeckender Rassismus usw.
Komisch. Der Thread bezieht sich auf Asylgesetzgebung und die Frage, ob sie angepasst werden muss oder nicht. Dein ganzer Exkurs gegen den Osten, so symptomatisch er für deinen Diskussionsstil auch sein mag, hat mit dem Thema nicht das Geringste zu tun. Aber, ein klares Feindbild bringt Struktur in den Tag... da weiß man gegen was man wettern kann.
Realo schrieb:Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Ungefähr 1/3 der Ostdeutschen ist nicht anfällig für rechte Ideologien und Parolen. Aber schlechter siehts in Polen, Tschechien, Ungarn usw. eben auch nicht aus, nur dass in Polen und Ungarn bereits faschistoide Parteien an der Macht sind und hier noch nicht. Ich möchte nicht wissen, was sich Ostdeutschland für eine Regierung wählen würde, wenn es getrennt von Westdeutschland wählen könnte. Da hätte ein Höcke tatsächlich Chancen auf die Kanzlerschaft.
Kennzeichen doch bitte in deinen Einlassungen einmal den Bezug zur Asylgesetzgebung. Weiterhin untermauere doch deine These, dass "ungefähr 1/3 der Ostdeutschen" nicht anfällig für rechte Ideologien ist. Bzw. im Umkehrschluss 2/3 dafür anfällig sind.
Schaut man sich die Landtagswahlen in Sachsen von 2014 an,
Wikipedia: Landtagswahl in Sachsen 2014sieht man, dass die NPD 4,9% der Stimmen erhielt. Nehmen wir nun an, du unterscheidest nicht weiter zwischen AfD und NPD, wären dies gesamt 14,6% der Stimmen die "rechte Ideologien und Parolen" gewählt haben. Nehmen wir weiterhin an, dass die sonstigen alle Nazis sind, kommen wir auf 18,10 % die "rechte Ideologien und Parolen" gewählt haben.
Es bleibt also zu deinen 66,6% eine Differenz von 48,50% die du mal erklären und vor allem, belegen müsstest.
Ansonsten bleibt das, was du hier bei jeder Gelegenheit, in jedem Thread machst, nichts weiter als billige Hetzerei gegen Osteuropa und die "neuen Bundesländer".
Bezüglich der Asylgesetzgebung ist es meiner Meinung nach keine Frage des "Ob" sondern nur mehr des "Wann" sie angepasst bzw. verschärft wird.
Bzw. geht es eigentlich fast nur um die konsequente Anwendung der Asylgesetzgebung. Das Asylgesetz an sich ist so schlecht nicht es muss nur durchgeführt werden. Dazu gehören Registrierung der Flüchtlinge und schnelle Antragsbearbeitungen genauso, wie die Kontrolle darüber, wo sich die Fälle in Bearbeitung aufhalten und deren zeitnahe Abschiebung bei einem negativen Bescheid.