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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:14
@lawine

Manchmal bin ich ein bisschen unbedarft. Könntest du mir mal bitte den Unterschied zwischen "sogenannten "Flüchtlingen" " und "unsigenannten" Flüchtlingen erklären? Die guten und die bösen, oder wie?
diese Menschen zurück zuschicken ist das Ziel des Türkeideals
Aaah, jetzt komm ich wohl dahinter. Du meinst wahrscheinlich die sich wohlverhaltenden und die sich nicht wohlverhaltenden.
Es komt also gar nicht darauf an, ob sie aus einer Kriegsregion kommen oder persönlich verfolgt werden, sondern auf die Pflegeleichtigkeit. Und wenn sie in der Türkei sind, können sie, wie schon seit Monaten, auch gleich wieder zurück nach Syrien verfrachtet werden. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Hauptsache aus den Augen aus dem Sinn.
Zitat von RealoRealo schrieb:Dass man, dies wissend, dennoch den Türkeideal gemacht hat, ist wohl allenfalls der unhaltbaren innenpolitischen Situation (Pegida, AfD, bfrennende Unterkünfte etc.) zu verdanken.
Pegida, AfD, frennende Unterkünfte haben damit überhaupt nichts zu tun.
Nee, Merkel hat den Deal mit Erdi bloß gemacht, um die Türkei in die EU zu holen, und nicht etwa, weil sie in der Rechtsfront eine Gefahr für ihre Partei und für ihre Macht sieht.
die sogenannten Flüchtlinge*, die man schon im vergangenen Jahr in Ungarn "bewundern" konnte, wollen sich mit äußerster Gewalt zutritt zu Europa verschaffen.
Ja, das ist böse, denn sie haben kein Recht darauf, weil
*ca die Hälfte der vergangenes Jahr nach Dtuschland gelangten Neuzuzügler sind Menschen, denen weder das deutsche Asylrecht noch Schutz nach der GFK zusteht. (Diese Menschen nenne ich sogenannte Flüchtlinge)
dir das von höheren Stellen, möglicherweise im Traum, so zugeflüstert wurde. Was jucken einen Belege für solche verwegenen Behauptungen, wenn man doch weiß, dass es so ist. Hysterie braucht sich nicht zu rechtertigen, es reicht wenn sie die Seiten vollschreibt.
Zitat von lawinelawine schrieb:Frauen und Kindern gehört Schutz geboten, nicht den Schlägertrupps des is und Assads.
Denn merke: Nur Frauen und Kinder sind Flüchtlinge, alle anderen, die "sogenannten Flüchtlinge", sind "Schlägertrupps des is und Assads", oder anders formuliert: Alle Syrer außer Frauen und Kindern. Die kommen alle nur hierher, um ihren Terror nach Europa zu bringen.
vor denen sollte sich Europa hüten wie vor der Pest.
Gehts nicht ein bisschen fetter? Ich glaube für die Bildzeitung wärst du etwas zu fanatisch.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Die Leute die hier mit Steinen, Messern und Ähnlichem auf andere Menschen losgehen, dürfen sich von mir aus auch in der Arktis den Kopf einschlagen.
Das schon, aber wenn ich lawines Flyer richtig verstanden habe, sind ja alle Männer so, die hierherkommen, egal ob aus Syrien oder Afghanistan.
aber während sich europa noch des deals mit Erdogan erfreut, kapert der IS die Häfen in Libyen und schickt von da aus die nächste Flüchtlignswelle übers Mittelmeer.
Auch das braucht man natürlich nicht zu belegen, dass die Flüchtlinge Teil der IS-Kriegsstrategie sind. Das ist einfach so, Punkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:16
Zitat von canalescanales schrieb:das Problem ist schlichtweg diejenigen, die schutzbedürftig sind von denjenigen auseinander zu halten, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind.
Es freut mich sehr, dass inzwischen auch bei euch das eigentliche Problem erkannt wurde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:18
@KillingTime

Das Problem ist seit Jahrzehnten bekannt...nur, es hatte noch Keiner eine Lösung, die im Einvernehmen mit den Rechtsvorschriften steht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:18
Zitat von canalescanales schrieb:Tja, das Problem ist schlichtweg diejenigen, die schutzbedürftig sind von denjenigen auseinander zu halten, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind.
Das Problem ist eher, dass "schutzbedürftig" und "kriminell" sich auf den ersten Blick nicht ausschließt.

Wir sehen hier Kriminelle am Werk, für mich sind das Verbrecher. Aber niemand sagt, dass sie nicht genauso vor dem Krieg oder dem IS ect. fliehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:19
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Tja, das Problem ist schlichtweg diejenigen, die schutzbedürftig sind von denjenigen auseinander zu halten, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind.
Maghrebier sind per se nicht Schutzbedürftig. Afghanen ansich zum großen Teil auch nicht. Ebensowenig Pakistanis.. sofern sie überhaupt in relevanter Anzahl unterwegs sind.
Messerstecher und Gewalttäter sind auch als Syrer nicht Schutzbedürftig.. denn scheinbar wissen sie sich ja zu wehren rsp. selbst Gewalt auszuüben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:21
@insideman

Wie viele davon sind denn "kriminell"?
Wenn wir alle Schlägereien nach Fußballspielen nehmen, dann haben wir aber eine große Zahl an Kriminellen hier...

@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Maghrebier sind per se nicht Schutzbedürftig. Afghanen ansich zum großen Teil auch nicht. Ebensowenig Pakistanis
Und woran machst Du das ansich fest?
Also Dein Satz dürfte kaum gerichtsfest sein...:)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:24
Zitat von canalescanales schrieb:Wie viele davon sind denn "kriminell"?
Wenn wir alle Schlägereien nach Fußballspielen nehmen, dann haben wir aber eine große Zahl an Kriminellen hier...
Körperverletzungen sind auch eine kriminelle Tat, zumindest für mich.

Da ist es mir ehrlich gesagt wurscht was du noch alles aufzählst. Vl. wieder mal die Wiesenbesucher?

Und nur weil im Schwimmbecken schon Urin drin ist, muss man nicht noch zusätzlich reinpissen.

Was ist das überhaupt für eine neue Idiotie, dass es scheinbar eh wurscht ist ob die kriminell sind, weil es hier ja auch schon welche gibt.....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:25
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Messerstecher und Gewalttäter sind auch als Syrer nicht Schutzbedürftig
Rechtlich betrachtet schon (Menschenwürde). Selbst der übelste syrische Kopfabschneider hat das Recht auf einen ordentlichen Prozess.
Zitat von canalescanales schrieb:es hatte noch Keiner eine Lösung, die im Einvernehmen mit den Rechtsvorschriften steht
Doch: das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Wenn das deutsche Volk sagt, Grenzen dicht, dann ist das legitim. Vielleicht ist dieser Aspekt der Grund, warum die Merkel so viele Fremde hier ansiedeln will - um dieses Selbstbestimmungsrecht auszuhebeln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:26
@insideman

Du weißt also, wer als Straftäter zu gelten hat...besser als UNHCR:
Ein Straftäter, der wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Recht ein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten hat und aus seinem Land flieht, um der Gefängnisstrafe zu entgehen, ist nicht unbedingt ein Flüchtling.
http://www.unhcr.de/questions-und-answers/fluechtling.html (Archiv-Version vom 05.04.2016)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:28
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Also Dein Satz dürfte kaum gerichtsfest sein..
Das ist mir relativ egal weil ich nicht vorhabe vor Gericht zu ziehen. :)
Zitat von canalescanales schrieb:Und woran machst Du das ansich fest?
Zum Beispiel an Religion. Wenn der Afghane einer religiösen, verfolgten Minderheit angehört oder eine Frau mit Kind um ihr Leben fürchten muss. Es mag da Situationen geben, deren wir uns hier in D nicht wirklich bewußt sind die aber auch für Afghanen einen Schutzstatus im Sinne der GFK unabdingbar macht.
Zitat von canalescanales schrieb:dann haben wir aber eine große Zahl an Kriminellen hier...
Haben wir.. zur Genüge. Leider


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:29
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:die schutzbedürftig sind von denjenigen auseinander zu halten, die offensichtlich nicht schutzbedürftig sind.
Aber da hast Du sicherlich eine Lösung für?
genau, hab ich :)
dafür gibt es das Asylrecht und die Schutzvorschriften des GFK

@Realo
Asylgesetz (AsylG)
§ 4 Subsidiärer Schutz


(2) Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er

1.
ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen hat, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen festzulegen,
2.
eine schwere Straftat begangen hat,

3.
sich Handlungen zuschulden kommen lassen hat, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430, 431) verankert sind, zuwiderlaufen oder
4.
eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.

Diese Ausschlussgründe gelten auch für Ausländer, die andere zu den genannten Straftaten oder Handlungen anstiften oder sich in sonstiger Weise daran beteiligen.
(3) Die §§ 3c bis 3e gelten entsprechend. An die Stelle der Verfolgung, des Schutzes vor Verfolgung beziehungsweise der begründeten Furcht vor Verfolgung treten die Gefahr eines ernsthaften Schadens, der Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise die tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens; an die Stelle der Flüchtlingseigenschaft tritt der subsidiäre Schutz.
@Realo
die von mir mehrfach verlinkte Statistik des BAmF über Anerkennung Asylgründe bzw nicht Gewährung -kannst du dir mittlerweile selber beschaffen??


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:29
@KillingTime
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Doch: das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Wenn das deutsche Volk sagt, Grenzen dicht, dann ist das legitim. Vielleicht ist dieser Aspekt der Grund, warum die Merkel so viele Fremde hier ansiedeln will - um dieses Selbstbestimmungsrecht auszuhebeln.
Was soll denn das für eine Rechtskonstruktion sein?
Steht die über dem GG oder dem unterzeichneten Vertrag der Genfer Flüchtlingskonvention?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:30
@Realo
Zitat von lawinelawine schrieb:genau, hab ich :)
Dann wundert mich, dass Du nicht schon längst Berater vieler EU-Staaten bist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:32
@KillingTime
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Rechtlich betrachtet schon (Menschenwürde).
Menschenwürde ist keine Einbahnstraße die ich in Anspruch nehmen kann, ohne sie selbst anderen zu zugestehen. Ich weiß, ich habe da einen Hang zur Übertreibung, allerdings würde ich durchaus derartigen Menschen die Gewaltexzesse forcieren , GFK hin oder her, die Einreise verweigern. Auch dies wird sich rumsprechen und vlt. den ein oder anderen zur Besinnung bringen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:32
Zitat von canalescanales schrieb:Was soll denn das für eine Rechtskonstruktion sein?
Das Wikipedia: Selbstbestimmungsrecht der Völker ist das wichtigste Recht überhaupt. Es ist universell gültig. Das Grundgesetz baut nur darauf auf.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:34
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Wenn das deutsche Volk sagt, Grenzen dicht, dann ist das legitim.
Oh oh oh, hier gehts aber wieder rund.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen.[
...klingt wohl etwas anders als deine Version. Nach der wäre ja sogar der Holocaust "legitim" gewesen, weil das deutsche Volk das so wollte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:35
@KillingTime

Ja, dann wäre es ja einfach...alle Flüchtlinge an der Grenze zurück zu weisen mit der Begründung ein Zuzug gefährde das Selbsbestimmungsrecht. Gilt das dann auch für Migranten die hier z.B. Deutsche heiraten oder für Bluecard-Bersitzer...oder wo setzt man dann die Grenze?
Also ich denke mal schwammiger wird es kaum gehen...da freuen sich die Richter schon.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:39
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Wenn das deutsche Volk sagt, Grenzen dicht, dann ist das legitim.
Tjo..aber das scheint das "deutsche Volk" bis jetzt noch nicht zu sagen.

Außer natürlich du glaubst ernsthaft das die PEGIDA Rumschreier das gesamte Volk repräsentieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:41
Zitat von canalescanales schrieb:Du weißt also, wer als Straftäter zu gelten hat...besser als UNHCR:
Das Wort Straftäter habe ich verwendet?

Ich sagte kriminell, Verbrecher.

Und wenn ein Mensch auf andere Menschen mit Steinen und Messern losgeht, dann ist er das für mich.

Wenn du zuerst schauen musst, woher der Mensch kommt, dann ist das deine Sache. Ich bin überzeugt davon, wenn ein Nazimob Steine auf Flüchtlinge wirft, hast du keine großen Probleme, sie Verbrecher und kriminell zu nennen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.04.2016 um 19:43
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Und wenn ein Mensch auf andere Menschen mit Steinen und Messern losgeht, dann ist er das für mich.
Für mich erst dann, wenn wer verurteilt ist...aber ich glaube halt noch an unser Rechtssystem...seh eigentlich auch keine Alternative dazu.


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