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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.12.2015 um 11:02
Abschiebelawine aus den Bundesländern

"Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland hat drastisch zugenommen. Manche Bundesländer haben die Zahl dieses Jahr verdreifacht - ganz vorn dabei ist Bayern."

mehr...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-laender-schieben-mehr-abgelehnte-asylbewerber-ab-a-1068854.html

Tja, langsam geht mir ein Licht auf, was mit "wir schaffen das" gemeint war. :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.12.2015 um 23:13
Ta da, ...
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-12/fluechtlinge-schweden-staatsbahn-daenemark
In diesem Jahr sind in Schweden 150.000 Asylbewerber angekommen. Die Regierung hat sich deshalb aus dem Schengen-Abkommen über den freien Personenverkehr vorübergehend ausgeklinkt und ein Gesetz verabschiedet, das Personenkontrollen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt.
Ich erwähnte es ja bereits, wer Schengen nicht konsequent einhält, der schafft es ab.

Edit: Wie sind die Flüchtlinge eigentlich unregistriert nach Dänemark gekommen um nach Schweden übersetzten zu wollen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.12.2015 um 23:24
Zitat von FossFoss schrieb:Wie sind die Flüchtlinge eigentlich unregistriert nach Dänemark gekommen um nach Schweden übersetzten zu wollen?
Wahrscheinlich zu Fuß.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 11:31
Jetzt knallt die CSU völlig durch und schlägt rechts von der AfD auf. Verfassungsfeine klarsten Wassers...

"Die CSU hält an ihrem harten Kurs in der Flüchtlingspolitik fest. Jetzt will die Seehofer-Partei laut einem Medienbericht sogar Zuwanderer abweisen, die ohne Ausweis an die Grenze kommen. Kritiker halten das für illegal."

mehr...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/asylpolitik-csu-will-fluechtlinge-ohne-ausweis-an-der-grenze-abweisen-a-1069958.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 12:50
Zitat von RealoRealo schrieb:Die CSU hält an ihrem harten Kurs in der Flüchtlingspolitik fest. Jetzt will die Seehofer-Partei laut einem Medienbericht sogar Zuwanderer abweisen, die ohne Ausweis an die Grenze kommen. Kritiker halten das für illegal."
Irgendwie verstehe ich die Haltung der Regierung der Bundesrepublik nicht, es darf jeder nach Deutschland rein wenn er/ sie über die Balkanroute kommt, auch ohne Identitätsprüfung und darf sich hier einquartieren.
(Aus unerklärlichen Gründen wollen die Flüchtlinge keinen Pass vorzeigen)

Allerdings muss der Flüchtling vorher unter Lebensgefahr übers Meer, einfach ein Flugzeug oder ein normales Schiff nach Deutschland nehmen, das geht gar nicht, da ist die Bundesregierung strikt dagegen (der Assad hält ja die Leute nicht auf).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 12:51
Zitat von FossFoss schrieb am 21.12.2015:Die Regierung hat sich deshalb aus dem Schengen-Abkommen über den freien Personenverkehr vorübergehend ausgeklinkt
Die Bundesregierung hat sich nicht ausgeklinkt, die Flüchtlinge müssen die illegale Balkanroute nehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 12:53
@jeremybrood


Wir hatten schon - auch in anderen Threads - darüber diskutiert, warum die meisten Syrer überhaupt keinen Reisepass haben. Sie können dann allenfalls, falls sie so etwas haben, ihren Führerschein hier vorlegen, aber sowas will die CSU ja nicht anerkennen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 13:00
Zitat von RealoRealo schrieb:Die CSU hält an ihrem harten Kurs in der Flüchtlingspolitik fest. Jetzt will die Seehofer-Partei laut einem Medienbericht sogar Zuwanderer abweisen, die ohne Ausweis an die Grenze kommen. Kritiker halten das für illegal.
Macht das die Schweiz nicht auch so?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 13:03
@Realo
Vor dem Hintergrund des Bürgerkriegs in Syrien werden bei den Behörden des Landes in stark zunehmendem Maße Reisepässe beantragt. Die Zahl der Anträge sei von durchschnittlich tausend pro Tag 2014 auf 5000 pro Tag in diesem Jahr gestiegen, berichtete die regierungsnahe Tageszeitung "al-Watan" am Montag unter Berufung auf das Ministerium für Auswanderung in Damaskus. In diesem Jahr seien bislang 829.000 Pässe ausgestellt worden, rund 3000 pro Tag.
http://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-syrien-stellt-taeglich-3000-neue-paesse-aus/12499254.html

Und zumindest die Syrer mit einem Reisepass könnten ganz legal und ohne die Fluchtrouten zu benutzen nach Deutschland reisen, wenn die Bundesrepublik das zulassen würde. Tut sie aber nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 13:19
@Realo
Einige Syrer haben allerdings Probleme Pässe zu bekommen, vermutlich ist das genauso mit in Syrien lebenden Syrern
Die Geschichte: mein Freund ist Syrer, lebt seit 13 Jahren in Deutschland und hat seit 6 Jahren einen Aufenhaltstitel, auch unbefristet.
Sein Pass war bis Mai gültig, wir haben rechtzeitig den Pass zur Verlängerung weggeschickt.. nun hat er letzte Woche einen Anruf bekommen, dass sich Syrien überlegt hat, dass alle Syrer, die zur Armee müssten keine Verlängerung mehr bekommen würden, es sei denn sie kommen selbst nach Syrien und klären das.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1349090565
Und das, sagt Abdullah, ist ein Problem: Zusammen mit seinen Mitstreitern hat er nach eigenen Angaben 1800 Fälle von Syrern dokumentiert, die "in konsularischen Fragen von der Botschaft missbraucht wurden." Zum Beispiel Bürger, deren Pässe nicht verlängert wurden oder die keine Geburtsurkunden ausgestellt bekommen haben. Das Konsulat, oder wie Abdullah sagt, "die Rest-Botschaft", die auch nach der Ausweisung des Botschafters konsularische Dienste anbietet, helfe nur den Syrern, denen sie helfen wolle - nicht aber denen, die als Oppositionelle bekannt seien.
http://www.dw.com/de/der-kampf-der-syrer-um-p%C3%A4sse/a-18310477


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 13:43
Die syrischen Behörden wären ja auch ein bisschen blöd, wenn sie jungen Männern im Wehrpflichtigen-Alter Pässe ausstellen würden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 14:11
Falls sich also die CSU dazu entschließen sollte, nur noch Leute mit gültigen Pässen reinzulassen, dürfte es genug Bayern geben, die sofort Verfassungsbeschwerde einlegen werden. Da die CSU aber diverse GG-Experten hat, die genau wissen, dass das verfassungswidrig ist, vermute ich, dass hier nur wieder eine Drohkulisse aufgebaut werden soll, um die CDU noch weiter in die Knie zu zwingen, und um sich populistisch Applaus zu holen. Typisch Seehofer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 15:43
Zitat von RealoRealo schrieb:Verfassungsfeine klarsten Wassers...
Ach ja, du warst ja der Typ, der das Gesetz nach gut Düngen definiert. Hier mal für dich, wie es in der Wirklichkeit aussieht:
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__18.html
(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.

(4) Von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung ist im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen, soweit

1. die Bundesrepublik Deutschland auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages mit dem sicheren Drittstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist oder
2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

(5) Die Grenzbehörde hat den Ausländer erkennungsdienstlich zu behandeln.
dazu..
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__18.html
(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt,
2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt,
2a. zwar ein nach § 4 erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder
3. nach § 11 Absatz 1, 6 oder 7 nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8.

(2) Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 15:58
137. Recycling, ich kanns nicht mehr hören.

Es gibt anscheinend immer noch welche, die dem Rest der Leserschaft vorzumachen versuchen, Schengen und Dublin wäre nicht ausgesetzt. Natürlich, genau wie Seehofer & die AfD-Bande, aus rein rechtspopulstischen Gründen, um dem Mob zu geben, was der Mob verlangt.

Viel interessanter ist die Frage, wer in der Politik (und auch hier) Interesse daran hat, den gegenwärtigen Zustand zu instrumentalisieren, um vor dem 356. Untergang des Abendlands zu warnen und eigene "Gegenhilfe" ganz uneigennützig anzubieten.

Oder um es mal krass zu sagen: Seehofer hofiert (daher auch das "-hofer") Pegida.

Und MM kann leider gar nix dagegen tun, weil die CSU schließlich die bayerische Version der eigenen Partei ist.
Allerdings haben stärkere CSU-ler in der Vergangenheit schon mehrmals damit gedroht, die CSU bundesweit auszudehnen und sich aus der "Zwangskoalition" mit der CDU zu lösen. Warum versucht es MM nicht mal umgekehrt, der CSU mit Koalitionsbruch zu drohen? Das wär doch mal was. :D Erst das würde sie zu einer richtig Großen machen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 16:38
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Oder um es mal krass zu sagen: Seehofer hofiert (daher auch das "-hofer") Pegida.
Wow, was für ein glasklares Argument. Die NSU-Anwälte sind bzw. waren auch Nazis wegen den Namen Stahl, Speer und Sturm, wa? :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 16:51
Und wenn er Seetifa (hat was mit Antifa zu tun) hieße, wäre er dennoch der gleiche Rechtsaußenknödel.
Aber auch nur den leisesten Sinn für Humor hab ich bei dir bisher auch noch nicht bemerkt.
Kritisier lieber inhaltlich!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 16:54
Dieses Thema gibt leider wenig Anlass dazu, Witze zu reißen, sry.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 20:34
@Realo
Erstmal sollte man klar machen, dass es keine Pflicht gibt, Menschen ohne Ausweis ins Land zu lassen, wie hier immer wieder gerne behauptet wird. Deutschland darf Menschen ohne Papiere abweisen! Es ist sogar seine Pflicht, solange das Bundesministerium des Inneren keine ausdrückliche Anweisung dazu gegeben hat.

Zweite Frage ist die Berechtigung auf Asyl. Jeder hat zwar ein Recht darauf Asyl zu beantragen, aber nicht jeder hat ein Recht auf Asyl! Wird auch gerne mal durcheinandergebracht. Und was das Recht auf Asyl angeht: Es gilt auf jeden Fall nicht, wenn der Antragsteller schon bereits durch sichere Drittländer gereist ist.

Es soll unterschieden werden zwischen Wirtschaftsflüchtling und Kriegsflüchtling. Wenn Menschen aus einem Kriegsgebiet nach Deutschland fliehen, dabei durch einen sicheren Drittstaat reisen ohne dort Asyl beantragen zu wollen, dann stehen ausschließlich wirtschaftliche Gründe im Vordergrund. Diese Menschen kommen nicht nach Deutschland, weil es hier sicher ist, sondern weil sie, im Gegensatz zu den anderen Ländern in der EU und auf ihrem Weg, sich bessere soziale Leistungen erhoffen.
Zitat von RealoRealo schrieb:137. Recycling, ich kanns nicht mehr hören.
Dann klapp die Ohren zu!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 20:47
Zitat von FossFoss schrieb:Zweite Frage ist die Berechtigung auf Asyl. Jeder hat zwar ein Recht darauf Asyl zu beantragen, aber nicht jeder hat ein Recht auf Asyl! W
Ja, aber das kann man vorher nicht wissen, sondern erst nach Registrierung und Antragsprüfung. Und dieses Recht steht jedem zu, auch demjenigen ohne Ausweis. Wie gesagt, er kann in Syrien aus diversen Gründen keinen erhalten haben, oder er kann ihm unterwegs geklaut worden sein. Soll ja mal vorkommen, sowas, besonders bei der Beliebtheit syrischer Originalpässe.
Zitat von FossFoss schrieb: Und was das Recht auf Asyl angeht: Es gilt auf jeden Fall nicht, wenn der Antragsteller schon bereits durch sichere Drittländer gereist ist.
Wie gesagt, Dublin 3 ist mausetot. Das hat auch die Bundesregierung stillschweigend akzeptiert.
Zitat von FossFoss schrieb:Es soll unterschieden werden zwischen Wirtschaftsflüchtling und Kriegsflüchtling.
Wird doch getan. Daher werden ja auch alle vom Balkan zurückgeschioeben. Bitte nicht jede Woche eine neue alte Wirtschaftsflüchtlingskuh durchs Forum treiben! Dadurch wirds auch nicht besser. :D
Zitat von FossFoss schrieb:Wenn Menschen aus einem Kriegsgebiet nach Deutschland fliehen, dabei durch einen sicheren Drittstaat reisen ohne dort Asyl beantragen zu wollen, dann stehen ausschließlich wirtschaftliche Gründe im Vordergrund.
Das ist schon aus dem Grund falsch, weil kaum einer der Syrer aus wirtschaftlichen Gründen geflohen ist. Die meisten hatten Geld, teilweise ihre Häuser verkauft, um die teuren Schlepper bezahlen zu können, viele dürften auch noch einiges Geld übrig haben. Aber warum sollten sie in Ungarn ihren Antrag stellen, wenn Ungarn sie nicht haben will und weiterleitet nach Österreich? Irgendwie führen wir diese Art von Gespräch jetzt schon seit 4 Monaten hier. Siehe totes Dublin 3. Es muss also neu verhandelt werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.12.2015 um 21:42
Zitat von RealoRealo schrieb:Wie gesagt, Dublin 3 ist mausetot. Das hat auch die Bundesregierung stillschweigend akzeptiert.
Solange es keine gültige Vereinbarung gibt, die Dublin 3 abschafft, gilt dieses noch. Und wenn die Regierung meint sich nicht mehr an vertraglich geregelte Abmachungen zu halten, muss sie sich nicht wundern, wenn andere Regierungen ihre Verpflichtungen gegenüber Deutschland, oder der EU ebenfalls nicht mehr nachkommen. Mit dieser Grundlage wird Deutschland nie wieder eine Einigung in Europe erlangen, wie man ja jetzt schon bei dem Versuch, die Flüchtlinge zu verteilen, sieht.
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ist schon aus dem Grund falsch, weil kaum einer der Syrer aus wirtschaftlichen Gründen geflohen ist.
Es geht nicht darum, ob sie aus Syrien geflohen sind, sondern darum, warum sie aus der Türkei oder Österreich z.B. fliehen müssen? Da es keinen Grund gibt, aus Österreich zu fliehen, gibt es auch kein Grund sie an der deutsch/österreichischen Grenze ohne gültige Papiere durchzulassen.


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