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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 19:53
Und weiter gehts...
Zwei junge Männer wegen Vergewaltigung von 14-Jähriger verurteilt
Das Landgericht verurteilte einen 19-jährigen Angeklagten zu drei Jahren Jugendstrafe wegen Vergewaltigung.
Ein mitangeklagter 18-Jähriger erhielt wegen des sexuellen Übergriffs eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Zudem muss er ein soziales Einzeltraining absolvieren. Außerdem müssen beide jungen Männer dem Opfer zusammen 5.000 Euro zahlen.
Quelle: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/02/berlin-schlachtensee-zehlendorf-vergewaltigung-prozess-urteil.html
Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld lediglich Bewährungsstrafen gefordert.
Quelle:https://www.t-online.de/region/berlin/id_100347458/berlin-vergewaltigung-am-schlachtensee-zwei-junge-maenner-verurteilt.html

Wie kann man ernsthaft fordern, dass eine Bewährungsstrafe angemessen ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 21:18
Zitat von vx110vx110 schrieb:Und weiter gehts...
Was genau? Und was willst du damit im Asylgesetz Thread aussagen? Aus den Artikeln geht noch nicht mal die Nationalität der Täter hervor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 21:36
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Was genau? Und was willst du damit im Asylgesetz Thread aussagen? Aus den Artikeln geht noch nicht mal die Nationalität der Täter hervor.
Aus den Artikeln nicht. Aber aus einem anderen Artikel. Wenn du Ressentiments schüren möchtest. Hier bitte schön viele typische Stereotypen eines Asylbewerbers:

https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article249489574/Berlin-14-Jaehrige-am-Schlachtensee-vergewaltigt-Zwei-Maenner-vor-Landgericht.html
Im Fall des 18-jährigen Islam El-M. sei wegen stabiler Lebensumstände keine Fluchtgefahr zu sehen und kein Haftbefehl beantragt worden, teilte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung vor zwei Monaten mit. Die Verdächtigen hätten im Ermittlungsverfahren keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht. Wie der RBB und auch die „Berliner Zeitung“ berichten, wurde der 18-Jährige in Deutschland geboren, wuchs aber teils in Ägypten auf. Für den Prozess sei ein Dolmetscher im Einsatz.

Mehmet E. wiederum sei Asylbewerber, sein Antrag wurde laut „Abendschau“ 2012 abgelehnt, im Land befand er sich aber weiter. Zuletzt habe er „schwarz“ in einem Berliner Barbershop gearbeitet.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 21:46
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Aus den Artikeln geht noch nicht mal die Nationalität der Täter hervor.
Angeklagt sind der in der Türkei geborene Friseur Mehmet E. (19) und der Berliner Islam El-M. (18). Letzterer braucht einen Dolmetscher, obwohl er in Deutschland geboren ist.
Quelle: https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/schlachtensee-vergewaltigung-freundinnen-fanden-nina-blutend-am-ufer-86713994.bild.html

Hätte noch die Quelle aber die ist ja umstritten. In vielen anderen wird erst gar nicht gesagt, wer es nun war.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 21:59
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Aus den Artikeln nicht. Aber aus einem anderen Artikel.
Ach so, klar. Das soll man dann riechen oder wie?
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Hier bitte schön viele typische Stereotypen eines Asylbewerbers:
Schenk dir doch die Hetze.
Zitat von vx110vx110 schrieb:Hätte noch die Quelle aber die ist ja umstritten. In vielen anderen wird erst gar nicht gesagt, wer es nun war.
Ok, danke. Versteh dennoch nicht so ganz, worauf du mit deinem "weiter gehts" hinaus willst. Der eine Typ wurde in Deutschland geboren. Der andere gehört abgeschoben, ist doch klar. Steig aber auch nicht so ganz durch. Der Antrag soll bereits 2012 abgelehnt worden sein, da war er erst 8/9?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 22:06
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ok, danke. Versteh dennoch nicht so ganz, worauf du mit deinem "weiter gehts" hinaus willst.
Ja im Prinzip hast du recht. Es ist sogesehen ein Einzelfall und deswegen ist mein “weiter gehts” Fehl am Platz.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 22:07
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Schenk dir doch die Hetze.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ach so, klar. Das soll man dann riechen oder wie?
Ich wollte nur deine Zweifel aus dem Weg räumen, dass es hier möglicherweise keine Asylbewerber beteiligt waren. Und ja ist ein Einzelfall und steht nicht für die Masse der Asylbewerber. Wissen wir, brauchen wir nicht zu diskutieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 22:17
@vx110
@Star-Ocean

Es geht mir nicht um Einzelfall/Masse. Btw, geht's auch ohne Polemik?

Es ist doch wohl keine Frage, dass der eine Täter abgeschoben gehörte, wenn sein Antrag bereits vor längerem abgelehnt wurde. Der andere scheint die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben? Worüber wollt ihr also diskutieren? Dass die Strafen zu lasch sind, dass beide Typen Arschlöcher sind?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 22:20
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Dass die Strafen zu lasch sind, dass beide Typen Arschlöcher sind?
Also ersteres aufjedenfall, das letztere wuerde Ich auch so unterschreiben.

Und da spanne Ich den Bogen mal zurueck zum Thread-Titel:

Muss die Asylgesetzgebung angepasst werden?

Ja. Man muss solche Leute ausweisen und nicht dulden.

Generell sind die Strafen, finde Ich, zu lasch. Ob Asyl oder Staatsbuerger, ist mir dabei egal.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 22:26
@vx110

In der Hinsicht bin ich ganz bei dir. Ich finde 3 Jahre einerseits und Bewährungsstrafe andererseits auch zu wenig bei einer Vergewaltigung, wobei ich bei der Bewährungsstrafe nicht sagen kann, was da evt noch eingeflossen ist, damit es zur Aussetzung kam. Aber das wäre wahrscheinlich eher was für einen anderen Thread.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.02.2024 um 22:32
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Worüber wollt ihr also diskutieren? Dass die Strafen zu lasch sind, dass beide Typen Arschlöcher sind?
Ich find das Wort "A****loch" in diesem Zusammenhang ebenfalls Hohn, aber gut, ich weiß was gemeint ist. Ich denke die Eltern des Opfer würden sich gewiss anders ausdrücken aber die Begriffe sind hier nicht erlaubt.

Die Asylgesetzgebung ist meiner Meinung nach nicht ausgelegt auf dauerhaften Zustrom von Menschen schon gar nicht wenn sich dieser so stark auf Deutschland kanalisiert.

Das keine Abschiebungen durchgeführt werden ist vermutlich nicht Absicht irgendwelcher Partein - das wird gerne unterstellt - sondern die Gesetze sind so, dass man Einspruch erheben kann, gesundheitliche Gründe angeführt werden können, Die Riesedokumente fehlen, oder der andere Staat einen Straffälligen natürlich auch nicht so einfach zurücknehmen will. Zusätzlich kommt dann noch öffentlicher Druck.
Also zieht sich das wie ein Kaugummi und letzendlich bleibt es bei einer Duldung, auch wenn jemand bereits mehrfach straffällig wurde.

Hier gibt es diese noch weitere Gründe:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/asylpolitik-fluechtlinge-abschiebungen-bundesausreisezentren-bund-laender-vereinbarung/seite-2


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2024 um 17:08
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Also zieht sich das wie ein Kaugummi und letzendlich bleibt es bei einer Duldung, auch wenn jemand bereits mehrfach straffällig wurde.
Andererseits werden Asylanten abgeschoben die integriert sind, also der deutschen Sprache mächtig sind und einer Arbeit nachgehen. Verstehen kann man es nicht.
Gesetze kann man schließlich auch anpassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2024 um 18:46
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Andererseits werden Asylanten abgeschoben die integriert sind, also der deutschen Sprache mächtig sind und einer Arbeit nachgehen. Verstehen kann man es nicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass es evtl. für die Behörden einfacher ist, gut integrierte Menschen abzuschieben.
Straftäter z.B. haben im Unterschied zu gut Integrierten ein gewisses Gewaltpotential (und wenn sich dies vielleicht auch nur verbal äußert), wehren sich dann auf die eine oder andere Weise oder entziehen sich dem Zugriff.
Vielleicht haben manche Behörden "Angst" vor diesen Konflikten und Problemen und gehen dann gerne "den einfacheren Weg des Widerstandes"?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.02.2024 um 19:04
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Vielleicht haben manche Behörden "Angst" vor diesen Konflikten und Problemen und gehen dann gerne "den einfacheren Weg des Widerstandes"?
Zudem sind die Herkunftsländer sicherlich auch nicht darüber erfreut, teilweise Schwerstverbrecher wieder bei sich aufzunehmen.

Nichtsdestotrotz erweckt es den Eindruck, dass wir mittlerweile vor allem resignieren. Das kann es doch auch nicht sein. In anderen Ländern funktioniert es schließlich auch. Auch wenn das bedeutet, dass man härter durchgreifen muss. Man kann doch nicht immer vor schwierigen Situationen einknicken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2024 um 08:32
Zitat von locutuslocutus schrieb:Ehrlich gesagt verstehe ich auch gar nicht wieso so viele ein rießen Fass aufmachen und so tun als wäre eine Bezahlkarte unmenschlich.
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Vielleicht weil man etwas gegen Stigmatisierungen hat und vielleicht auch aus folgenden Grund:
aus deinem Link:
Solche Rücküberweisungen sind als wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung und Entwicklungsförderung in den Ländern zu verstehen. Mit dem Wegfall der Rücküberweisungen würde also auch ein Stabilitätsfaktor für die sogenannten Herkunftsländer wegfallen und möglicherweise die Grundlage für größere Migrationsströme gelegt. Und das wäre sicherlich eine unerwünschte Folge deutscher Innenpolitik.

Quelle: https://www.stern.de/gesellschaft/wie-viel-geld-ueberweisen-gefluechtete-und-migranten-in-ihre-heimat--34432826.html#google_vignette
hier im Thread und auch im Bürgergeld-Thread wurde schon geschrieben, niemand (auch die Regierung nicht), könnte belegen, dass von dem Geld was Asylbewerber bekommen, etwas nach Hause geschickt würde... (user schrieben hier, es sei also eine Unterstellung, dass Asylbewerber dies täten).
Deinem Artikel nach tun sie dies nun demnach doch? - aha?

Also wäre ja die Bezahlkarte - um dies verhindern zu können - ja doch gar nicht so nutzlos.
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Schon mal darüber nachgedacht?
Die Rücküberweisungen halten die Familien der geflüchteten Menschen am Leben. Wenn die wegfallen, haben sie wieder einen Fluchtgrund mehr. Man kann Rücküberweisungen an die Familien also auch als Entwicklungshilfe ansehen.

Im Asylthread wird seitens der Asyl-Kritiker immer groß darüber lamentiert, dass man den Leuten vor Ort helfen müsse, damit nicht noch mehr asylsuchende Menschen nach Deutschland kommen. Aber auf der anderen Seite torpediert man dann die eigenen sinnvollen Vorschläge.
Die Asylgesetzgebung und auch die Gelder die diesbezüglich fließen würden, wären aber nicht für diesen Zweck da um die Länder zu unterstützen.
Die Unterstützung sollte also über andere Schienen laufen, mMn.

Wenn es nämlich wirklich so wäre, dass die Asylbewerber viele Gelder in die Heimat schicken, dann würde ich niemandem Glauben schenken, der dann behauptet, DAS sei kein möglicher Pullfaktor (neben anderen Pullfaktoren).

Außerdem, hast du auch mitbekommen, dass auch unterstellt wird, dass mit diesen Geldern u.a. auch Schleuser bezahlt werden könnten? Dafür sind halt diese Transfergelder auch nicht gedacht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2024 um 08:43
Zitat von OptimistOptimist schrieb:(user schrieben hier, es sei also eine Unterstellung, dass Asylbewerber dies täten).
Korrektur:
"Unterstellung" ist evtl. so explizit nicht gefallen - sie implizierten dies in meinen Augen jedoch sinngemäß.
Aber wie auch immer - es kam eben zum Ausdruck, dass es gar nicht raus ist, dass in die Heimat oder an Schleuser von Deutschland aus Gelder fließen (was ich jedoch nicht glaube, dass man dies ausschließen könnte).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2024 um 08:51
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deinem Artikel nach tun sie dies nun demnach doch? - aha?
nix "aha". Du solltest aufmerksamer lesen. Da geht es nicht um Asylbewerber.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber wie auch immer - es kam eben zum Ausdruck, dass es gar nicht raus ist, dass in die Heimat oder an Schleuser von Deutschland aus Gelder fließen (was ich jedoch nicht glaube, dass man dies ausschließen könnte).
man kann das nie ausschliessen, es gibt nur eben keine Belege dafür. Aber man kann es ja trotzdem mal behaupten und dann so tun, als wäre eine Bezahlkarte diesbezüglich ein gamechanger. Dadurch findet die Karte bei der einheimischen Bevölkerung natürlich sofort größeren Zuspruch.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn es nämlich wirklich so wäre, dass die Asylbewerber viele Gelder in die Heimat schicken, dann würde ich niemandem Glauben schenken, der dann behauptet, DAS sei kein möglicher Pullfaktor (neben anderen Pullfaktoren).
das hatten wir doch schon? Muss das regelmäßig wiederholt werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2024 um 09:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dadurch findet die Karte bei der einheimischen Bevölkerung natürlich sofort größeren Zuspruch.
Bei Asylsuchenden aber doch auch, denn die Karte bietet doch auch Vorteile für die Asylsuchenden. Wenn dadurch noch jede Menge Verwaltungskosten gespart werden, ist das doch auch gut. Man könnte das Geld doch viel besser in andere Hilfen, wie Sozialarbeiter, Kurse, oder was auch immer, investieren.
Was sagen Asylsuchende zur Bezahlkarte?
Auch Asylsuchende selbst äußern sich positiv. Svitlana M. ist im März 2022 mit ihren beiden Söhnen und ihrer Mutter aus der Ukraine nach München geflohen. Da ihre Ausweispapiere nicht der nötigen Norm entsprachen, war es nicht sofort möglich, ein Bankkonto zu eröffnen und die Hilfeleistungen wurden zunächst als Bargeld empfangen. Eine Bezahlkarte hätte sie durchaus als vorteilhaft erachtet. So berichtete sie uns beispielsweise, sie habe manchmal ein bis zwei Stunden in der Warteschlange bei der Behörde verbracht. Eine Bezahlkarte hätte sie gegenüber Bargeldabholungen auf jeden Fall bevorzugt. Damit hätte sie sich selbst viel Zeit und den Behörden personelle Ressourcen erspart. Zudem hätte sie damit ihre Geldeingänge und -ausgänge einsehen können.
Die gelernte Englischlehrerin Erinda Laca aus Albanien hat mit ihrem Mann und drei Kindern in Deutschland Asyl beantragt. Im Landkreis Eichsfeld wurde sie bereits mit einer Bezahlkarte ausgestattet. In der Sendung Frontal 21 sagt sie, die Bezahlkarte sei für sie kein Problem und mache keinen Unterschied. Sie könne damit sowohl im Supermarkt einkaufen als auch Kleidung oder sämtliche Dinge für den täglichen Bedarf.

Abgesehen von den Vorteilen, die eine Bezahlkarte Asylbewerber:innen selbst bietet, müssen deren Nachteile auch mit der positiven Entlastung unserer Behörden ins Verhältnis gesetzt werden. Welche enorme personelle und finanzielle Entlastung die Bezahlkarte für unsere Verwaltung bedeutet, haben wir bereits im zweiten Teil dieser Themenserie ausführlich geschildert.

Mit der Bezahlkarte für Asylsuchende bietet Deutschland weiterhin ein flexibles Zahlungsmittel, macht dabei einen Schritt in Richtung Digitalisierung und entlastet sowohl die Behörden als auch die Asylsuchenden.
Quelle:https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/bezahlkarte-fuer-asylsuchende/profitieren-auch-asylsuchende-von-der-bezahlkarte_524786_615592.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2024 um 10:15
@Frau.N.Zimmer
Hat was mit dem zu tun, worum es mir ging?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.03.2024 um 10:28
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Hat was mit dem zu tun, worum es mir ging?
Meintest du nicht, die Karte fände vorwiegend aus dem einen Grund in der Bevölkerung großen Zuspruch? Ich sehe halt mehrere gute Gründe. Falls ich dich falsch verstanden habe, entschuldige bitte.


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