Ich würde gerne aus meiner persönlichen beruflichen Erfahrung hier in Österreich berichten, denn ich denke, einige könnten sich hier für diese tiefen Einblicke interessieren. Ich will hier nicht Verallgemeinern, nur einfach meine Sicht der Dinge darlegen.
Ich fange mal mit den Voraussetzungen für die Aufnahme in die Grundversorgung an: Die Asylsuchenden müssen zum Verfahren zugelassen dh offiziell Asylwerber sein oder bereits einen aufrechten Asylstatus haben, wie den für subsidiär Schutzberechtigte (§8) oder Asyl nach §3 bekommen haben und sich in der 4-Monatsfrist befinden (dh sie haben die ersten 4 Monate nach Asylbescheid noch Anspruch auf Leistungen aus der Grundversorgung. Weiters benötigen sie eine aufrechte Wohnsitzmeldung und, ganz wichtig, sie müssen nachweislich schütz- sowie hilfsbedürftig sein.
Ersteres ist durch ihren Status gegeben, zweiteres muss überprüft werden. Hilfsbedürftigkeit bedeutet nämlich, dass sie über (fast) keine Eigenmittel verfügen dürfen, also ihr Leben eigentlich nicht bestreiten können. Falls er ein KFZ besitzt, oder arbeitet und dabei mehr verdient, als er Grundversorgungsanspruch hat (das sind bei einer Einzelperson derzeit maximal € 425,00 im Monat) wird er aus der Grundversorgung entlassen.
Die Ukrainer haben bei uns einen eigenen, speziellen Aufenthaltstitel, den der "Vertriebenen" (§62). Das Problem ist, bei dieser Zielgruppe ist es uns kaum möglich, die tatsächliche Hilfsbedürftigkeit zu überprüfen. Außerdem haben die Ukrainer Sonderregelungen, obwohl sie eigentlich genau gleich viel bekommen wie alle anderen Asylsuchenden. Sie dürfen ein KFZ haben, ihr Einkommen wird nicht voll angerechnet, sondern es wird weniger angerechnet als bei allen anderen und sie haben Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
Zum Unterschied zu den anderen Asylwerbern haben sie eine zumeist gute Ausbildung und reisen ziemlich viel, was die anderen alle bislang nicht taten, weil sie einfach zu wenig Geld zur Verfügung haben, denn wenn du nur € 425,00 im Monat hast, kannst du dir kaum eine Reise leisten oder etwa das Benzin fürs Auto (wobei diese Zielgruppe, wie gesagt, gar kein KFZ haben darf, da es eigentlich keine Hilfsbedürftigkeit mehr geben kann wenn du dir ein Auto leisten kannst).
Und das ist schlussendlich auch der Grund, warum so viele unserer Mitarbeiter, die wirklich fast alle eine sehr große soziale Ader haben, denn sonst würde man nicht dort arbeiten wo ich arbeite, komplett enttäuscht sind von der Art und Weise, wie hier die Politik mit zweierlei Maß misst.
Denn wir sehen täglich, wieviele Ukrainer in der Welt rumreisen, denn wir bekommen die Meldungen von der Polizei, wenn sie am Flughafen kontrolliert werden. Dann waren sie oft 2, 3 Wochen im Ausland, haben das nicht gemeldet, obwohl sie sich dazu verpflichtet haben (dazu muss man sagen, dass sie aliquot weniger Geld kriegen, für jeden Tag den sie im Ausland sind) und haben oft sehr viel Bargeld dabei, das wird uns auch ganz genau von der Polizei gemeldet.
Wie gesagt, hier handelt es sich jetzt nur um meine persönlichen Erfahrungen, ich will das nicht Verallgemeinern.
Ich erzähle gerne mehr, aber vorher schaue ich mal, ob die Verwaltung meinen Beitrag wieder löscht. ;-)
Hier weiterführende links zu meinem posting:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011842https://www.fluechtlinge.wienhttps://www.fluechtlinge.wien/arbeithttps://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004240