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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.12.2023 um 21:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:wofür es mal gedacht war: für individuell politisch Verfolgte, sprich für Menschen, die wegen ihrer Aktivitäten für Demokratie und Menschenrechte von ihrem Staat verfolgt werden.
Das ist unvollständig. @sacredheart
Das Asylrecht wurde aus dem Grund geschaffen, dass Menschen die wegen nichts und wieder nicht verfolgt wurden, Aufnahme und Schutz finden, nämlich Juden im Nationalsozialismus.

Denn Juden wurde der Schutz fast weltweit verweigert, Aus Angst vor Nationalsozialisten,


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.12.2023 um 23:18
Zitat von eckharteckhart schrieb:Das Asylrecht wurde aus dem Grund geschaffen, dass Menschen die wegen nichts und wieder nicht verfolgt wurden, Aufnahme und Schutz finden, nämlich Juden im Nationalsozialismus.
Das mag ja sein, aber das war ja eine Volksgruppe, das gilt doch nicht für afghanische oder syrische Wirtschaftsflüchtlinge.
Andererseits müßte D ja ganze verfolgte Minderheiten ohne Land wie Kurden, aus dem Ghaza oder Uiguren aufnehmen, das geht doch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.12.2023 um 23:46
Zitat von hiddenhidden schrieb:Das mag ja sein, aber das war ja eine Volksgruppe, das gilt doch nicht für afghanische oder syrische Wirtschaftsflüchtlinge.
Ja ja... Dann muss man aber wieder zum Rechtsverständnis dass einige Menschen gleicher sind als andere und ggf. Frauen eben keine Männer sind.

Das ist das ja was durchklingt:

Wir müssen zu unserem alten Rechtsverständnis zurück, weil das heutige Rechtsverständnis falsch ist.

Ist das so ???

Früher war Vergewaltigung in der Ehe kein Verbrechen. Im Grundgesetz steht dass sie rechtlich gleich sind...

War da die Vergangenheit falsch.... Richtig ???

Ich verstehe ja die praktischen Probleme, sehe aber auch das früher richtiges Recht formuliert wurde aber falsch angewendet wurde.

Nun ist es m.M.n. konsequenter auf richtiges Rechts und richtige Anwendung hinzuarbeiten und nicht wieder falsche Anwendung zu fordern.

Haben wir allen Menschen Asylrecht eingeräumt und können wir dieses nicht leisten sollten wir das Recht anpassen und nicht die Lösung in Willkür oder der falschen, fehlerhaften Ausführung suchen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 08:31
Fast 25% aller 2023 abgeschoben Flüchtlinge (Zeitraum Januar bis November) sind wieder nach Deutschland eingereist. Darunter wurden 438 Personen registriert, die für die freiwillige Ausreise Geld erhalten hatten.
Von Januar bis November mussten 17.709 Flüchtlinge Deutschland wieder verlassen. 4122 Abgeschobene sind jedoch wieder nach Deutschland eingereist.

In den ersten elf Monaten des Jahres 2023 sind 17.709 Menschen aus Deutschland ab- oder rückgeschoben worden. Das berichtet die „Bild am Sonntag“ mit Verweis auf Sicherheitskreise. Demnach sind 13.512 Menschen in ihr Heimatland abgeschoben worden und 4197 Menschen wurden in das Land zurückgeschickt, in dem sie sich zuerst in Europ registriert haben (Rückschiebung). Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 waren es 12.945 Abschiebungen und 5149 Rückschiebungen.

Mehr als 2000 Menschen kamen trotz Einreisesperre nach Deutschland zurück
Laut dem Bericht sind gleichzeitig 4122 abgeschobene Ausländer wieder unerlaubt nach Deutschland zurückgekehrt. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stehen zum Stichtag 31. Oktober im Ausländerzentralregister folgende Zahlen: 1578 Personen sind in Deutschland gemeldet, die bereits einmal in ein zuständiges EU-Land abgeschoben wurden. 438 Personen sind registriert, die in Deutschland für eine „freiwillige Ausreise“ Geld kassiert haben. 2106 Personen sind registriert, die sogar trotz geltender Wiedereinreisesperre erneut nach Deutschland eingereist sind.
Quelle: https://m.focus.de/politik/deutschland/unerlaubte-wiedereinreise-mehr-als-4100-bereits-abgeschobene-fluechtlinge-sind-zurueck-in-deutschland_id_259504844.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 09:03
@Maria78
ich verstehe nicht wie jemand, der ab- oder zurückgeschoben wurde nicht automatisch für die Wiedereinreise gesperrt ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 09:08
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:ich verstehe nicht wie jemand, der ab- oder zurückgeschoben wurde nicht automatisch für die Wiedereinreise gesperrt ist.
meine Vermutung:
Die sind gesperrt, aber unsere Behörden packen es nicht immer zu checken, dass jemand gesperrt ist?
Oder andere Möglichkeit: die reisen unter falscher Identität ein und die biometrischen Daten werden unzureichend kontrolliert?
Damals 2015 klappte es ja zudem nicht bei allen, die biometrischen Daten überhaupt zu nehmen (hatte ich zumindest hier im Thread mal gelesen)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 09:31
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:ich verstehe nicht wie jemand, der ab- oder zurückgeschoben wurde nicht automatisch für die Wiedereinreise gesperrt ist.
Verstehe ich auch nicht. Vermutlich müsste zumindest ein Teil in Abschiebehaft, dafür gibt es aber wohl nicht die nötigen Kapazitäten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 09:41
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Vermutlich müsste zumindest ein Teil in Abschiebehaft, dafür gibt es aber wohl nicht die nötigen Kapazitäten.
wieso? Die Person kann doch nur dann wieder einreisen, wenn sie schon raus aus Deutschland ist, also wie soll da die Abschiebehaft helfen?
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:ich verstehe nicht wie jemand, der ab- oder zurückgeschoben wurde nicht automatisch für die Wiedereinreise gesperrt ist.
eigentlich ist das die Regel:
(1) Gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, ist ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erlassen. Infolge des Einreise- und Aufenthaltsverbots darf der Ausländer weder erneut in das Bundesgebiet einreisen noch sich darin aufhalten noch darf ihm, selbst im Falle eines Anspruchs nach diesem Gesetz, ein Aufenthaltstitel erteilt werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__11.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 09:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wieso? Die Person kann doch nur dann wieder einreisen, wenn sie schon raus aus Deutschland ist, also wie soll da die Abschiebehaft helfen?
Aber der ist doch weiterhin, bzw erneut abschiebepflichtig?! Und das wäre eine abschreckende Maßnahme, um eben nicht wieder einzureisen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 09:49
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eigentlich ist das die Regel:
Ja den Zahlen nach sieht das anders aus.:
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:4122 Abgeschobene sind jedoch wieder nach Deutschland eingereist
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Mehr als 2000 Menschen kamen trotz Einreisesperre nach Deutschland zurück
nach dieser Rechnung haben 2000 von 4122 Zurückgekommenen eine Einreisesperre.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 09:51
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Fast 25% aller 2023 abgeschoben Flüchtlinge (Zeitraum Januar bis November) sind wieder nach Deutschland eingereist. Darunter wurden 438 Personen registriert, die für die freiwillige Ausreise Geld erhalten hatten.
@Maria78

Das ist das wenig überraschende Ergebnis unserer Bullerbü Asylpolitik. Sicherlich werden diese Personen hier weiterhin staatlich versorgt.

Interessant wäre folgende Frage: Hat unser Staat denn das zu Unrecht erhaltene Geld zurückverlangt und in wie vielen Fällen zurückerhalten?

Leider steht da nichts drin.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 09:54
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Interessant wäre folgende Frage: Hat unser Staat denn das zu Unrecht erhaltene Geld zurückverlangt und in wie vielen Fällen zurückerhalten?
Das würde mich auch interessieren. Und kann es passieren, dass so jmd nochmal Geld für die nächste freiwillige Ausreise erhält?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 11:21
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Interessant wäre folgende Frage: Hat unser Staat denn das zu Unrecht erhaltene Geld zurückverlangt und in wie vielen Fällen zurückerhalten?
Ich habe das hier zu dem Thema gefunden.
Bei einer freiwilligen Ausreise besteht in der Regel kein Wiedereinreiseverbot wie im Falle einer Abschiebung, sodass unter Beachtung der geltenden Bestimmungen die Einreise nach Deutschland und in die Europäische Union auch zukünftig möglich ist.
Quelle: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/freiwillige-ausreise/2725754/freiwillige-ausreise/#:~:text=Bei%20einer%20freiwilligen%20Ausreise%20besteht,Union%20auch%20zuk%C3%BCnftig%20m%C3%B6glich%20ist.

Die freiwillig Ausgereisten dürfen wieder einreisen. Ob das Geld zurückgezahlt werden muss, da habe ich nichts zu gefunden. Vermutlich eher nicht.

Aber wenn man das mal durchspielt. Du reist nach Deutschland ein und beantragst Asyl. Bevor über deinen Antrag entschieden wurde, reist du freiwillig aus und erhält sowohl die Reisekosten gezahlt, als auch eine Art Prämie.
Und dann reist du 3 Tage später wieder ein und beantragst erneut Asyl.
Wie will man denn da einen Mitnahmeeffekt des Geldes verhindern?

Es geht um folgende Beträge :
Wie viel Unterstützung eine rückkehrinteressierte Person erhalten kann, ist unter anderem abhängig von der Staatsangehörigkeit. Mögliche Unterstützungsleistungen im Einzelnen sind:

Flug- oder Busticket
Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof
Geld für die Reise (Reisebeihilfe): bis zu 200 Euro pro Person (100 Euro pro Person unter 18 Jahren)
medizinische Unterstützung: während der Reise und im Zielland (maximal 2.000 Euro für bis zu drei Monate nach Ankunft im Zielland)

einmalige Förderung: 1.000 Euro pro Person (500 Euro pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 Euro)
Gegebenenfalls: Einmaliger Sonderbetrag bei frühzeitiger Ausreise in Höhe von 500 Euro
Quelle: https://www.bamf.de/SharedDocs/Dossiers/DE/Rueckkehr/freiwillige-rueckkehr-im-fokus.html?nn=282388&cms_pos=6


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 12:00
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ja den Zahlen nach sieht das anders aus.:
das hatte ich gelesen....Dein Unverständnis galt aber doch der automatischen Wiedereinreisesperre
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:ich verstehe nicht wie jemand, der ab- oder zurückgeschoben wurde nicht automatisch für die Wiedereinreise gesperrt ist.
und die gibt es nun einmal, sie kommen eben trotzdem wieder
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Die freiwillig Ausgereisten dürfen wieder einreisen.
die wurden dann aber eben auch nicht abgeschoben oder zurückgeschoben.

@Maria78
da steht doch einmalige Förderung
Jeder Asylsuchende kann grundsätzlich nur einmal Geld aus dem Förderprogramm erhalten. Wer die Förderung in Anspruch nimmt und hinterher trotzdem wieder einreist, muss das Geld zurückzahlen.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rueckkehrhilfe-hunderte-asylsuchende-stellten-folgeantrag-trotz-ausreisegeld-a-1271093.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 12:22
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wieso? Die Person kann doch nur dann wieder einreisen, wenn sie schon raus aus Deutschland ist, also wie soll da die Abschiebehaft helfen?
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Aber der ist doch weiterhin, bzw erneut abschiebepflichtig?! Und das wäre eine abschreckende Maßnahme, um eben nicht wieder einzureisen.
genau, da müsste mal angesetzt werden, damit keine falschen Anreize gesetzt werden.
Und das kommt dann noch oben drauf:
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Aber wenn man das mal durchspielt. Du reist nach Deutschland ein und beantragst Asyl. Bevor über deinen Antrag entschieden wurde, reist du freiwillig aus und erhält sowohl die Reisekosten gezahlt, als auch eine Art Prämie.
Und dann reist du 3 Tage später wieder ein und beantragst erneut Asyl.
Wie will man denn da einen Mitnahmeeffekt des Geldes verhindern?
ich denke mal, die dürfen vielleicht nicht gleich nach 3 Tagen wieder einreisen, wird vermutlich eine längere Zeitspanne sein. Aber es geht ja ums Prinzip - es wird ihnen alles viel zu leicht gemacht und Manche werden unsere Gesetze lustig ausnutzen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ist das wenig überraschende Ergebnis unserer Bullerbü Asylpolitik....
das denke ich auch.
Kommt mir manchmal so vor, als lässt sich unser Staat am Nasenring...
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Sicherlich werden diese Personen hier weiterhin staatlich versorgt.
das glaube ich auch -> Alles falsche Anreize...

@Tussinelda
aus deinem Link:
Jeder Asylsuchende kann grundsätzlich nur einmal Geld aus dem Förderprogramm erhalten. Wer die Förderung in Anspruch nimmt und hinterher trotzdem wieder einreist, muss das Geld zurückzahlen.
das möchte ich mal sehen, wie unsere z.T. sehr gutmütigen Behörden den Willen haben, das konsequent durchzusetzen.
Zudem wird es auch gar nicht immer durchsetzbar sein, wenn behauptet wird, man habe kein Geld...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 12:54
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Kommt mir manchmal so vor, als lässt sich unser Staat am Nasenring...
das würde sicherlich nicht nur auf die Asylpolitik zutreffen.......und kann man den Asylbewerbern sicherlich nicht vorwerfen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Alles falsche Anreize...
wie Dir wiederholt aufgezeigt wurde, die Menschen flüchten so oder so, ganz unabhängig von den Anreizen, sondern weil sie müssen, weil ihr Leben wo sie sind nicht lebenswert ist, es keine medizinische Versorgung gibt, Bildung, Essen, Sicherheit fehlt, sie Gewalt, Krieg usw ausgesetzt sind. Sie nehmen ein hohes Risiko auf sich, das macht man nicht aus Spaß oder Lust und Laune. Vielleicht ab und an mal in Deine Überlegungen mit einbeziehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 13:03
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Kommt mir manchmal so vor, als lässt sich unser Staat am Nasenring...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das würde sicherlich nicht nur auf die Asylpolitik zutreffen.
das ist allerdings leider so wahr. Wir sind hier jedoch im Asylthread - da nenne ich natürlich nicht die ganzen anderen Themen, wo die Politik auch ziemlich ...xxx... handelt und agiert.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und kann man den Asylbewerbern sicherlich nicht vorwerfen.
habe ich auch nicht gemacht, diese nutzen halt die Gesetze aus, für diese selbst können sie selbstverständlich nichts.
Aber ansprechen und seinen Unmut über die Durchsetzung von Gesetzen und überhaupt über so manche seltsamen Gesetze kann man dennoch äußern.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie Dir wiederholt aufgezeigt wurde, die Menschen flüchten so oder so, ganz unabhängig von den Anreizen
darüber gibts halt auch andere Meinung (und ich glaube nun mal nicht allen Studien).
Dass Menschen auch ohne Anreize dennoch fliehen, bestreite ich gar nicht, aber wenn es weniger Anreize gäbe, dann würden zumindest weniger nach D kommen wollen.

Es ist doch nun schon alleine Beweis genug, dass - wenn es um Europa geht - die Meisten nach D wollen. Wenn es also in unserem Land nicht DIVERSE Anreize gäbe, wäre das ja nicht in dem Maße der Fall.
DIVERSE Anreize
ich sage ja auch nicht, dass nur 1 einziger Grund verantwortlich sei, z.B. nur das Finanzielle - nein, es ist die Summe aller Anreize, das ist doch klar.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Sie nehmen ein hohes Risiko auf sich, das macht man nicht aus Spaß oder Lust und Laune
ja, aber dann gehen Viele halt gezielt nach D über mehrere andere europ. Staaten. Wenn das nicht einen Anreiz und Anziehung beweist, was von D ausgeht...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Vielleicht ab und an mal in Deine Überlegungen mit einbeziehen
keine Sorge, alles mit einbezogen - man muss da eben komplexer denken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 13:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:..Dein Unverständnis galt aber doch der automatischen Wiedereinreisesperre
Nein, dem Widerspruch in den Zahlen die nahelegen das die Wiedereinreisezahlen von Abgeschobenen sich von denen unterscheiden die mit Wiedereinreisesperre zurückkehren.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie Dir wiederholt aufgezeigt wurde, die Menschen flüchten so oder so, ganz unabhängig von den Anreizen, sondern weil sie müssen, weil ihr Leben wo sie sind nicht lebenswert ist, es keine medizinische Versorgung gibt, Bildung, Essen, Sicherheit fehlt, sie Gewalt, Krieg usw ausgesetzt sind
Stimmt höchstens für jene die nicht für Geld zurückgehen. Weil jene die für Geld freiwillig zurückgehen können diese Asyl Gründe schlecht vorgeben, zumindest wenn man es sachlich und logisch betrachtet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 13:41
Zitat von OptimistOptimist schrieb:man muss da eben komplexer denken.
:D ähm ja, genau das meinte ich
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Stimmt höchstens für jene die nicht für Geld zurückgehen.
kann man so pauschal gar nicht behaupten. Man weiß ja auch gar nicht, wie "schnell" sie wiederkommen und warum. Von daher finde ich solche Aussagen schlicht falsch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.12.2023 um 13:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:kann man so pauschal gar nicht behaupten. Man weiß ja auch gar nicht, wie "schnell" sie wiederkommen und warum. Von daher finde ich solche Aussagen schlicht falsch.
Wer für Geld zurückgeht kann nicht glaubhaft versichern das er hier nach Hilfe gesucht hat. Das macht keinen Sinn, egal wie wer das findet. Das ist einfach logisch.
Entweder die Fluchtgründe sind unwahr oder das Bestreben nach alimentierter Rückkehr. Fakt halt.


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