Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
18.01.2019 um 16:47Lieber 1 Nichtlügner aufnehmen und 3 Lügner abschieben - was hast Du gegen die richtige Lösung?Realo schrieb:Lieber 3 Lügner zu viel aufnehmen, als dass 1 Nichtlügner
Lieber 1 Nichtlügner aufnehmen und 3 Lügner abschieben - was hast Du gegen die richtige Lösung?Realo schrieb:Lieber 3 Lügner zu viel aufnehmen, als dass 1 Nichtlügner
Hatten wir hier nicht hier eine Diskussion ob der Rechtsstaat funktioniert...oder doch in Migrantengewalt...egal, da funktioniert er auch nicht.Realo schrieb:Ich kann mich noch erinnern, dass es im Herbst 2015 vorübergehend sogar die Weisung gab, alle die (angeblich) aus Syrien kommen, ohne Prüfung anzuerkennen
ja wir wissen auch alle, wie am 13. März das Wetter wird.Abahatschi schrieb:was hast Du gegen die richtige Lösung?
Oder um einen dreisten Lügner der so tut als ob.... es gibt keine absolute Sicherheit.Realo schrieb: Wir haben es hier schließllich nicht mit einem beschuldigten mutmaßlichen Mörder zu tun, sondern um einen Flüchtling, der Asyl begehrt.
München, 10°, wenig bewölkt.Realo schrieb:ja wir wissen auch alle, wie am 13. März das Wetter wird.
Du erzählst eigentlich gerade dass 75% mehr Kosten in Ordnung sind...ja, so kommt die Gesellschaft weiter.Realo schrieb:Kontext beachten!
Mit dem Ziel den "dreisten Lügner" aus ihm herauszukitzeln. Die Methoden gewisser Kreuzverhöre sind mir bestens bekannt. Für viele ist die "Wahrheit" offenbar, was unter Druck und mit Tricks erzwungen wird. Da ist es dann auch nur noch ein kurzer Weg mit verschwommenen Grenzen zur Folter-Verhörtechnik. Ich hab was gegen totalitäre oder quasitotalitäre Methoden.Gwyddion schrieb:Ein wenig detektivische rsp. kriminaltechnische Arbeit darf durchaus bei Unstimmigkeiten angewendet werden.
Hach wie toll, gibts das auch? Wenn ich schon "erst mal" lese...Gwyddion schrieb: Der Asylbegehrende ist erst einmal kein Straftäter
Du kannst die Asylsuchenden gerne für dumm halten, aber strunzdumm sind sie wohl auch nicht. Wenn einer bescheißen will, wird er sich jedenfalls erheblich besser vorbereiten als ein Durchschnitts-gutgläubiger Asylbewerber aus einem Kriegsgebiet. Es dürfte daher wohl kaum einen Flüchtling geben, der nichts über sein tatsächliches oder mutmaßliches oder erfundenes Herkunftsland weiß, jedenfalls nicht in Zeiten des Internets, und der auch keine Geschichte zu seinem "komischen Dialekt" überzeugend zu erzählen weiß, auch weil er weiß, dass der Prüfer es nicht weiß (für den Fall, dass es sich um einen Erschleicher handelt). Und da, wo viele davon ausgehen, dass es erlogen ist, nämlich seinem Alter, dürfte eher die Wahrheit gesagt werden, weil das offenbar viele noch nicht mitgekriegt haben, dass das für uns hier ein Kriterium ist.Gwyddion schrieb:Bei Ungereimtheiten oder völliger Unkenntnis z. B. des bezeichneten Herkunftslandes
Es geht darum, dass in Verfahren, wo man nicht sicher ist, du der einzige bist der es besser weiß, nach deiner Behauptung. Kontext.Abahatschi schrieb:Du erzählst eigentlich gerade dass 75% mehr Kosten in Ordnung sind...ja, so kommt die Gesellschaft weiter.
Ich erwarte das so: in einem Verfahren wo man sich nicht sicher ist, hat der Antragsteller Nachweispflicht, gelingt ihm das nicht*, dann hat er keinen Anspruch, so läuft das in einem normalen Land.Realo schrieb:Es geht darum, dass in Verfahren, wo man nicht sicher ist, du der einzige bist der es besser weiß, nach deiner Behauptung. Kontext.
Wenn es auffällige Unstimmigkeiten gibt sollte es Ziel sein, die Wahrheit in der Tat, herauszukitzeln. Wer etwas von einemRealo schrieb:Mit dem Ziel den "dreisten Lügner" aus ihm herauszukitzeln.
Ich rede hier nicht von Kreuzverhören. Man kann, wie schon vor etlichen Seiten hier besprochen, durchaus OrtskenntnisseRealo schrieb:Die Methoden gewisser Kreuzverhöre sind mir bestens bekannt.
Hier sind wir eher in der Orwell´schen Dystopie... die ich jedoch in D nicht als gegeben sehe.Realo schrieb: Für viele ist die "Wahrheit" offenbar, was unter Druck und mit Tricks erzwungen wird. Da ist es dann auch nur noch ein kurzer Weg mit verschwommenen Grenzen zur Folter-Verhörtechnik.
Ich halte grundsätzlich erst einmal keinen Menschen für dumm ( auch wenn Du dies gerne suggerieren möchtest ).Realo schrieb:Du kannst die Asylsuchenden gerne für dumm halten, aber strunzdumm sind sie wohl auch nicht. Wenn einer bescheißen will, wird er sich jedenfalls erheblich besser vorbereiten als ein Durchschnitts-gutgläubiger Asylbewerber aus einem Kriegsgebiet. Es dürfte daher wohl kaum einen Flüchtling geben, der nichts über sein tatsächliches oder mutmaßliches oder erfundenes Herkunftsland weiß, jedenfalls nicht in Zeiten des Internets, und der auch keine Geschichte zu seinem "komischen Dialekt" überzeugend zu erzählen weiß, auch weil er weiß, dass der Prüfer es nicht weiß (für den Fall, dass es sich um einen Erschleicher handelt). Und da, wo viele davon ausgehen, dass es erlogen ist, nämlich seinem Alter, dürfte eher die Wahrheit gesagt werden, weil das offenbar viele noch nicht mitgekriegt haben, dass das für uns hier ein Kriterium ist.
doch, er muss seine Asylgründe glaubhaft darlegen.Realo schrieb:Ähnlich verhält es sich mit dem Asylrecht. es handelt sich hierbei nicht um ein Gnadenrecht, sondern um einen einklagbaren Anspruch. Wenn der "Hassan Husseini" behauptet, dass er gefoltert worden ist, muss er das nicht nachweisen,
ich wüsste nicht, wann unsere Regierung auch nur andeutungsweise von linksgrünversifften Paranoikern sprechen würde.Realo schrieb:Das sind alles Ausreden von Asylgegnern, Wenn Menschenrechtsinstitutionen feststellen, dass in einem Staat politische Verfolgungen und Folter herrschen - und das tun sie mit Nachweisen!!!! -, kann natürlich unsere Regierung erklären, ach was, das sind alles bloß linksgrünversiffte Paranoike
genau, "wir" gaben sogar einem rechtsradikalen Oberleutnant unserer Bundeswehr ohne jedwede arabische Sprachkenntnisse Anerkennung als syrischem Kriegsflüchtling.Realo schrieb:Es dürfte daher wohl kaum einen Flüchtling geben, der nichts über sein tatsächliches oder mutmaßliches oder erfundenes Herkunftsland weiß, jedenfalls nicht in Zeiten des Internets, und der auch keine Geschichte zu seinem "komischen Dialekt" überzeugend zu erzählen weiß, auch weil er weiß, dass der Prüfer es nicht weiß (für den Fall, dass es sich um einen Erschleicher handelt)
Gwyddion schrieb:Oder um einen dreisten Lügner der so tut als ob.... es gibt keine absolute Sicherheit.
Ein wenig detektivische rsp. kriminaltechnische Arbeit darf durchaus bei Unstimmigkeiten angewendet werden.
Realo schrieb (Beitrag gelöscht):Nur bringt eben das die Prüfer nicht weiter, weil es nicht zu jedem Kaff was in Wikipedia gibt, und ich glaube kaum, dass ein Prüfer die afghanische Wikipedia (falls es da eine gibt) lesen und verstehen kann.Es ist technisch nicht möglich herauszufinden, ob die Angaben der Flüchtlinge wahr sind und ob sie verfolgt wurden. Dazu wäre ein riesiger Aufwand nötig, Prüfer müssten die Angaben vor Ort überprüfen.
Nicht unbedingt. Möglichkeiten hatte ich ja schon beschrieben.parabol schrieb:Prüfer müssten die Angaben vor Ort überprüfen.
Mindestens gefällt mir.Kc schrieb:So genannte weiße Folter ist übrigens auch nicht spurlos. Sie hinterlässt mindestens psychische Schäden bzw. Merkmale
Die Frage ist eben immer: Wollen wir im Flüchtling eher das Opfer sehen oder den Täter (Einbrecher in unsere Sozialsysteme, Sozialschmarotzer).Kc schrieb:Zudem ist Asyl, ebenfalls von Beginn an, ein individuelles Recht. Der Antragsteller persönlich muss in entsprechender Gefahr sein.
Ja, die letzten Jahre haben viel Nerven gekostet. Auch hier.gentoo schrieb:*Alexa Ländlicher Sarkasmus aus*
Sarkasmus und Ironie wenn die Argumente ausgehen - deswegen werde ich deinen Satz umdrehen, schauen wir doch ob es stimmt:gentoo schrieb:Asylanten sind ganz klar Sozialtouristen, Drogendealer und Schwarzarbeiter.
Welche User meinst Du, schreib mal.gentoo schrieb:Nee, mich nervt diese Diskussion mit dieser dummdeutschen Chemtrailfraktion nurnoch.
Ich glaube sowieso eher, wenn jemand ein Wirtschaftsflüchtling ist, kommt der hier vor allem hin um Geld zu verdienen und nicht wegen Hartz 4.Realo schrieb:Die Frage ist eben immer: Wollen wir im Flüchtling eher das Opfer sehen oder den Täter (Einbrecher in unsere Sozialsysteme, Sozialschmarotzer).
Anscheißen ist faschistoides Denunziantentum.Abahatschi schrieb:Welche User meinst Du, schreib mal.
Pro Fraktion?Abahatschi schrieb:Sie haben Bleiberecht, sind straffrei und zahlen Steuern, das hat die Pro Fraktion festgestellt nachdem alle da waren
Bevorzugst Du Allmy's "linksgrünversifft"? Oder Gutmensch? Ich verwende diese Begriffe nicht.gentoo schrieb:Pro Fraktion?
Alleine die Begrifflichkeit belegt Deine geistige Vetternschaft von nationalistischer Einflussnahme
Du hast wohl die Diskussion nicht verfolgt, es ging um die, die nichts nachweisen können und ein User hätte sie gerne alle aufgenommen, auch wenn 3 von 4 lügen. Ich denke da sollten wir nochmal darüber schreiben wie schlau das wäre.gentoo schrieb:Natürlich gibt es Beispiele