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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 09:36
@Tussinelda
Ich schrieb - und Du hast es sogar zitiert - dass es weitaus ärmere Länder gibt, die eine weitaus größere Last tragen. Was ich nicht schrieb - obwohl Du es so interpretierst - ist, dass ärmere Länder PER SE eine größere Last tragen.
das - also ich hätte gedacht, du meinst ALLE ärmeren Länder - hast du nun falsch interpretiert, denn DAS brachte ich nirgends zum Ausdruck.
Ich ging nur von deinem, "es gibt ... ärmere Länder..." aus und nicht von "alle ärmeren Länder..."
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es geht nämlich nicht um die ehrenamtlichen Helfer, die ich auch mit keinem Wort erwähnt habe und die auch dabei gar keine Rolle spielen.
ja, hast du nicht erwähnt, aber die spielen eben in meinen Augen sehr wohl eine Rolle, wenn man behauptet, manch ärmere Länder haben eine viel größere Last als D
... und nicht mal die Berechnungsgrundlage belegen kann bzw. diese in meinen Augen nicht funktionieren kann, woran du das festmachst.

Aber dabei belasse ich es jetzt, wir kommen da auf keinen Nenner, wie so oft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 09:38
@Optimist
es geht um die Länder, deren Regierungen, was die für (oder gegen) Flüchtlinge machen. Es geht NICHT um ehrenamtliche Helfer, die aus rein persönlichen Gründen helfen. Das sind 2 paar Schuhe.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber dabei belasse ich es jetzt, wir kommen da auf keinen Nenner, wie so oft.
ich hoffe, Du hältst Dich daran.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das - also ich hätte gedacht, du meinst ALLE ärmeren Länder - hast du nun falsch interpretiert, denn DAS brachte ich nirgends zum Ausdruck.
Ich ging nur von deinem, "es gibt ... ärmere Länder..." aus und nicht von "alle ärmeren Länder..."
das habe ich nicht interpretiert, sondern DU hast das geschrieben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 09:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Es ist gegen EU Recht, Menschen einfach an der Grenze abzuweisen, wenn sie Asyl beantragen wollen.
Verstöße gegen das Dublin-Abkommen waren ja scheinbar auch kein Problem. Ist irgendwie etwas kurz gedacht und auch am Kern der Fragen vorbei. Außerdem ging es in der Frage explizit um Leute mit Einreiseverbot. Also diejenigen, die schon einen Asylantrag gestellt haben, der abgelehnt wurde.

Wenn du also das EU-Recht zu Rate ziehst, könnte man ebenso sagen, dass es gegen geltendes Recht ist, diese wieder reinzulassen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dafür kann ich weiß Gott nichts.
Habe ich auch nicht behauptet. Ich überschätze meine Mitmenschen einfach zu oft. Das ist aber nicht dein Problem. Da gebe ich dir recht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Kannst Du bitte mit jemand anderem spielen?
Wer seine Meinung öffentlich äußert muss davon ausgehen, dass öffentlich Bezug darauf genommen wird. Dann musst du halt per PN in deiner Filterblase diskutieren oder eine Gruppendiskussion eröffnen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 09:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das habe ich versucht, ist aber ganz offensichtlich sinnlos.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Abweisungen an der Grenze ohne Durchführung eines Dublin-Verfahrens wären ein Bruch des Unionsrechts.
Das sehen einige so
Nora Markard: Personen mit einem Einreiseverbot nach Paragraf 11 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die nicht in Deutschland Asyl beantragen wollen – die also nicht unter das Dublin-System fallen –, darf die Polizei grundsätzlich abweisen.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-06/zurueckweisungen-grenze-bundespolizei-voelkerrecht-europarecht-interview?print

Also ist das Zauberwort Asyl immer wieder ein Aufenthaltsrecht , überspitzt kann der/die Betreffende nach jeder Abschiebung erneut Asyl sagen und ist wieder in D, natürlich mit Anrecht auf Transfergelder.

Natürlich kann es für den/die Betreffende eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geben, aber da gehört das Gesetz dringendst geändert.

Das wäre in meinen Augen auch ein Grund aus der EU auszutreten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 09:54
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Abweisungen an der Grenze ohne Durchführung eines Dublin-Verfahrens wären ein Bruch des Unionsrechts. Dieses Recht geht deutschem Recht vor und muss im Zweifel auch entgegen deutschen Regelungen angewendet werden. Wenn Seehofer sich daran nicht hält, könnte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Sie könnte also rechtlich gegen Deutschland vorgehen, weil es verbindliches Unionsrecht nicht befolgt hätte.
Aha, man kann bei Verstößen rechtlich vorgehen.
Tut man das z.B. auch bezüglich Ungarn?

Dazu hätte ich dann auch gerne deine Meinung:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Nora Markard: Personen mit einem Einreiseverbot nach Paragraf 11 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die nicht in Deutschland Asyl beantragen wollen – die also nicht unter das Dublin-System fallen –, darf die Polizei grundsätzlich abweisen.
Was stimmt denn nun, DEIN Zitat oder das von Neugierchen?

PS: Neugierchen, ich sehe gerade, das steht ja "die NICHT in Deutschland Asyl beantragen wollen".
Aber was ist mit denen welche trotz Einreiseverbot NOCH MAL Asyl beantragen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:00
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber was ist mit denen welche trotz Einreiseverbot NOCH MAL Asyl beantragen?
Können Sie jedes mal wieder. Also 100 mal abgeschoben, hundert mal neu einreisen und Asyl rufen, und jedes Mal zahlen wir Transferleistungen. Bananenrepublik Merkel.

Um es noch mal auf den Punkt zu bringen, die Flüchtlinge sind nicht schuld an unseren Politikern. Das haben wir uns selbst zuzuschreiben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:04
@neugierchen
@Optimist
ich würde mal den ganzen Artikel lesen und alles, was ich sonst noch in dem Zusammenhang gepostet habe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:06
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also 100 mal abgeschoben, hundert mal neu einreisen und Asyl rufen, und jedes Mal zahlen wir Transferleistungen. ....
damit haben offensichtlich manche kein Problem, sonst würden wohl so unsinnige Gesetze (Knebelverträge nenne ich das eher) endlich mal geändert werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:07
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ch würde mal den ganzen Artikel lesen
Habe ich, welche andere Erkenntnis sollte das bringen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:08
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Können Sie jedes mal wieder. Also 100 mal abgeschoben, hundert mal neu einreisen und Asyl rufen, und jedes Mal zahlen wir Transferleistungen. Bananenrepublik Merkel.
Hört such wie eine Deiner Räubergeschichten an.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2015-10/urteil-illegale-einreise-fluechtlinge-asylbewerber-haft
Wiedereinreise nach Abschiebung kann Straftat sein
Asylbewerber, die trotz Abschiebung wieder in ein EU-Land einreisen, handeln illegal. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch Haft die Folge sein kann.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:12
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch Haft die Folge sein kann.
ist bekannt ob auch schon mal jemand diese Konsequenz spüren musste?
Falls nicht, dann nur ein zahnloser Tiger mit Wirkung 0


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:13
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Hört such wie eine Deiner Räubergeschichten an.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Natürlich kann es für den/die Betreffende eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geben, aber da gehört das Gesetz dringendst geändert.
Was erzählst Du? Hast den Beitrag nicht gelesen? Oder nicht verstanden? Oder fehlendes Zusammenhänge? Hauptsache persönlich werden Mr.?

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:24
So wie ich das verstehe, kann nach Ausreise bei negativem Asylbescheid ein erneuter Asylantrag gestellt werden. Der ursprüngliche Hintergrund wird wohl sein: Wer 1978 nicht gefährdet war, kann es 2010 sehr wohl sein.

Das wird aber in Zukunft zu zahllosen Folgeanträgen führen. Für die vielfach zitierten Anwälte ist das die Lizenz zum Gelddrucken.

Wenn man dann noch die Anzahl an Juristen im Bundestag bedenkt und die riesigen Profite, die dieser Berufsgruppe durch die aktuelle Lage und Rechtslage beschert werden, könnte man an einen Zusammenhang glauben, oder nicht?

Wenn im Bundestag überwiegend Schornsteinfeger säßen, wäre diese Berufsgruppe auch wesentlich besser versorgt.

Eine gesetzliche Begrenzung der Anträge oder ein Sperrfrist existieren nach meinen Recherchen nicht.

Und wenn das nichts bringt, nimmt man eben eine von den anderen Identitäten und versucht sein Glück vielleicht auch mal mit ner anderen Nationalität und einer biographischen Verjüngungskur.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:24
@neugierchen
@Optimist
man man man
es sollte schon unterschieden werden, ob jemand mit Einreiseverbot einfach wieder einreist oder ob er Asyl an der Grenze beantragt.
Sie dürfen einreisen, weil sich ihr persönliches Schutzbedürfnis geändert haben könnte. "Das Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt kein Hindernis für das Stellen eines Schutzgesuchs dar", erläutert ein Sprecher der Bundespolizei. Was auf den ersten Blick absurd wirkt, hat einen Grund: das europäische Recht, das die nationalen Regeln überwölbt. "Wer Schutz beantragt, für den gilt die Dublin-Verordnung", sagt die Juristin Nora Markard von der Universität Hamburg. Die Dublin-Verordnung verlange, dass der um Schutz ersuchte Mitgliedstaat zunächst prüft, wer für das Asylverfahren zuständig ist, oder dass er sich selbst für zuständig erklärt. So sieht es auch die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, die das deutsche Aufenthaltsgesetz als Grund dafür anführt. "Ein Zurückweisen ohne jegliche Prüfung ist rechtswidrig", sagt Geschäftsführer Günter Burkhardt...
Sobald sie aber Schutz begehren – etwa bekunden, Asyl beantragen zu wollen –, ist das Ergebnis dasselbe wie bei Schutzsuchenden mit Einreisesperre: Sie dürfen Deutschland betreten und die Polizei übergibt sie dem Bamf. Es wird also ein neues Verfahren in Gang gesetzt. Abhängig vom Ergebnis darf der Schutzsuchende bleiben oder er wird in einem geordneten Verfahre in ein anderes Land zurückgeschickt. Das kann das EU-Land sein, in dem er registriert wurde. Oder auch sein Herkunftsland, wenn dessen Behörden zustimmen.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-06/koalitionskrise-asylstreit-cdu-csu-einreisesperre-zurueckweisung


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:27
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:So wie ich das verstehe, kann nach Ausreise bei negativem Asylbescheid ein erneuter Asylantrag gestellt werden. Der ursprüngliche Hintergrund wird wohl sein: Wer 1978 nicht gefährdet war, kann es 2010 sehr wohl sein.
die Einreisesperre ist auf 5 Jahre befristet, deshalb ist Dein Beispiel wohl eher unzutreffend.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:29
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Was erzählst Du? Hast den Beitrag nicht gelesen? Oder nicht verstanden? Oder fehlendes Zusammenhänge? Hauptsache persönlich werden Mr.?
Könntest Du mal irgendwas mit Nachweis bringen anstatt hier eine weitere Deine Räubergeschichten zu erzählen/konstruieren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:31
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es sollte schon unterschieden werden, ob jemand mit Einreiseverbot einfach wieder einreist oder ob er Asyl an der Grenze beantragt.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also ist das Zauberwort Asyl immer wieder ein Aufenthaltsrecht
hört sich das nach Einreise an?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:32
@neugierchen
es ist kein Aufenthaltsrecht, da liegst Du sehr falsch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:33
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Könntest Du mal irgendwas mit Nachweis bringen anstatt hier eine weitere Deine Räubergeschichten zu erzählen/konstruieren?
Wenn du nicht nur sinnlos trollen, sondern meinen Post lesen würdest hättest Du die Nachweise
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Abweisungen an der Grenze ohne Durchführung eines Dublin-Verfahrens wären ein Bruch des Unionsrechts.Das sehen einige so Nora Markard: Personen mit einem Einreiseverbot nach Paragraf 11 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die nicht in Deutschland Asyl beantragen wollen – die also nicht unter das Dublin-System fallen –, darf die Polizei grundsätzlich abweisen. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-06/zurueckweisungen-grenze-bundespolizei-voelkerrecht-europarecht-interview...
und zur Strafbarkeit
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:dringendst geändert. Was erzählst Du? Hast den Beitrag nicht gelesen? Oder nicht verstanden? Oder fehlendes Zusammenhänge? Hauptsache persönlich werden Mr.?https://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html
Noch was überlesen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.06.2018 um 10:36
@neugierchen
Du meinst also irgend einen Paragraph aus dem Aufenthaltsgesetz reinzurotzen belege Deine Behauptung man könne nach der Ausweisung 100 mal wiederkommen und Asyl stellen?

Bitte biste so lernreaistent, dass Du meinst mich damit abspeisen zu können?


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