@wichtelprinz neugierchen schrieb:MAN KANN AN DER GRENZE 101 MAL EINEN ASYLANTRAG STELLEN. ...
hier steht nichts von deinem unterstellten "bekommen", sondern von Antrag stellen. Und das kann nun mal jeder - so oft er will.
wichtelprinz schrieb:Stellen heisst nicht bekommen
genau. Und Neugierchen hatte auch nirgends geschrieben, dass sie ein Asylverfahren bekommen, sondern einen Antrag STELLEN (dürfen)
Stellen heisst nicht bekommen wie Du hier behauptet hast mit Deinem.Aufenthaltsrecht!
weshalb verknüpfst du hier Asylverfahren bekommen mit "Aufenhaltsrecht"?
neugierchen schrieb:Können Sie jedes mal wieder. Also 100 mal abgeschoben, hundert mal neu einreisen und Asyl rufen,
genau darum geht es und so ist nun mal die Rechtslage
neugierchen schrieb:Sie bekommen während der Prüfung Aufenthaltsrecht und Transferleistungen.
hier meint Neugierchen mit "Prüfung" NICHT ein Asylverfahren, sondern die Prüfung, wer denn zuständig ist, welches Land usw.
Und währen dieser Prüfung hat derjenige selbstverständlich ein Aufenhaltsrecht - z.B. in einem Ankerzentrum
neugierchen schrieb:Sie bekommen Aufenthaltsrecht und Transferleistungen jedesmal wenn sie an der Grenze Asyl begehren
so ist es.
wichtelprinz schrieb:Sach- oder Rechtslage sich gegenüber dem ersten Verfahren gravierend geändert haben. Erst wenn dem stattgegeben wurde kommt man erneut ins Asylverfahren.
Und wo bleiben diejenigen bis festgestellt wurde, OB sich die Sachlage geändert hat? Ich schätze in D halten sie sich auf, oder? -> also Aufenhalts-Recht.
wichtelprinz schrieb:Dumm wenn man so einfach vor sich hin labert und dabei zugibt, dass es tatsächlich nicht so ist dass jemand jedesmal einfach so nach Asyl schreien an der Grenze ein neues Verfahren bekommt -.
davon hatte nur Neugierchen halt nichts geschrieben, sh oben.
Übrigens hattest du z.T Neugierchen die Aussagen von
@sacredheart ausversehen untergeschoben, les noch mal nach deine Aussagen.
DAS schrieb er:
neugierchen schrieb:Es wurde mindestens 10 mal verlinkt
Die Bundespolizei darf bislang niemanden zurückweisen, der oder die um Asyl bittet – selbst wenn die Person ein Einreiseverbot hat.
neugierchen schrieb:Wer Schutz beantragt, für den gilt die Dublin-Verordnung – und die verlangt, dass der angerufene Mitgliedstaat zunächst prüft, wer für das Asylverfahren zuständig ist,