Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
21.06.2018 um 12:52wichtelprinz schrieb:Es geht schlicht und ergreifend darum das nicht einfach jemand ein zweitesmal an der Grenze den selben schon abgelehnten Asylantrag stellen kann. klar muss man sichs anhören aber bestimmt nicht bewilligen!von bewilligen schrieb Neugierchen schon gleich gar nichts.
Optimist schrieb:Er schrieb von "Asyl-rufen" -> ein himmelweiter Unterschied
Neugierchen: Also ist das Zauberwort Asyl immer wieder ein Aufenthaltsrecht
wichtelprinz schrieb:Aja, nicht?ja, nicht.
Wo ist "Asyl-rufen" und "Aufenhaltsrecht" denn das Gleiche?
Wer Asyl sagt darf nicht abgewiesen werden. Es wird geprüft, wer zuständig ist. Solange hat derjenige Aufenhaltsrecht.
Ist das wirklich so schwer?