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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 10:32
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es fand eine Pruefung der Asylanträge statt. Und dann fragt Tamarillo im gleichen "Atemzug" weiter: wieviel Bestechungsgeld wird wohl fuer positive Bescheide geflossen sein?
wenn es so gemeint gewesen wäre, hätte es anders formuliert werden müssen.

@Abahatschi
das bezweifelt ja auch niemand, zumindest ist dies der derzeitige öffentliche Kenntnisstand.

@neugierchen
der "Betrug" ist keiner, das hatte ich Dir aufgezeigt......man kann falsche Angaben machen, es wäre dann höchstens eine Ordnungswidrigkeit.......soll ich es schon wieder zitieren?

@Philipp
"rechts" ausgeschlafen? :troll:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 10:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: das hatte ich Dir aufgezeigt
Dafür hätte ich gern einen Beleg. vielleicht in den Träumen, ob es da einen Link gibt?

Nein, nur einen der Dir aufzeigt das Du BS verzapfst


Was an der Grenze auf Anraten eines Bekannten noch wie eine Lappalie zur Verbesserung der Aussichten auf die Asylgewährung gewirkt hat, kann in der Bundesrepublik schnell harte Rechtsfolgen nach sich ziehen: Die Angabe eines falschen Namens bzw. einer falschen Staatsangehörigkeit.

Im Weiteren werden die generellen Rechtsfolgen einer falschen Namensangabe mit Fokus auf das Strafrecht dargestellt.

Um die individuellen Folgen, die eine falsche Namensangabe für Sie nach sich zieht, auszuloten, müssen Sie Ihren konkreten Fall natürlich mit Ihrem Anwalt besprechen.


Bereits hinsichtlich derer, die den Asylbewerber zur Verwendung des falschen Namens angestiftet oder hierbei unterstützt haben, kommt eine Strafbarkeit gem. § 84 AsylG in Betracht.

Die Angabe falscher Personalien bei der Antragstellung im Asylverfahren stellt ferner für den Asylbewerber zwar keine Strafbarkeit, aber bereits eine Ordnungswidrigkeit gem. § 111 OWiG dar.

Vereinfacht könnte man also sagen, dass falsche Angaben ggü. dem BAMF noch nicht strafrechtlich relevant sind. Sobald dann aber aus dem Asylverfahren irgendein aufenthaltsrechtlicher Status erwächst – und sei es nur eine Duldung – ist schon die Aufrechterhaltung des Irrtums im Bereich der Strafbarkeit.

Im Zusammenhang mit dem Asylverfahren kommen als Straftatbestände z. B. Urkundenfälschung gem. § 267 StGB durch Vorlage eines ge-/verfälschten Passes und mittelbare Falschbeurkundung gem. § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in ausländerrechtlichen Aufenthaltsgestattungen (Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AsylG § 84 Rn. 3-4) zu Lasten des Asylbewerbers in Betracht.

Weiterhin kommt hierbei auch eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Betracht

Zur Erfüllung des Tatbestands ist es nicht erforderlich, dass die Ausstellung der Urkunde gerade durch die falschen Angaben bewirkt wird. Es reicht aus, wenn die Angaben für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grds. zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels oder einer Duldung oder zu deren – unbeschränktem – Erhalt führen können.

Die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts muss also lediglich wegen der Falschangaben abstrakt gefährdet sein

(BGH BeckRS 2015, 18192 Rn. 20; NJW 2010, 248 (249); OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 13768).

Auch unrichtige Personalangaben zur Erlangung einer Duldung sind tatbestandsmäßige Handlungen (BGH NJW 2010, 248 (250)). Unerheblich für die Erfüllung des Tatbestandes ist daher auch, dass dem Ausländer unbeschadet der unrichtigen Angaben aufgrund anderer Umstände ein Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu erteilen wäre (BGH BeckRS 2015, 18192 Rn. 20; OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 13768) sowie ob die Behörde Kenntnis von der Unrichtigkeit der Angaben hat (OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 387 (388), BeckOK AuslR/Hohoff AufenthG § 95 Rn. 91-97).

Durch eine etwaige (mehrfache) Verlängerung des Aufenthaltstitels bzw. der Duldung ist auch kein Verjährungseintritt i. S. d. § 78 Abs. 3 Nr. 4, Nr. 5 StGB anzunehmen, weil eine einzelne Tat sich auf den Zeitraum bezieht, der jeweils durch die Dauer des erteilten Aufenthaltstitels oder Duldung bestimmt wird. (Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 95 Rn. 111-120).

Ist weiterhin noch der Bezug von Asylbewerberleistung unter falscher Namensangabe gegeben, wird aller Wahrscheinlichkeit nach zwar kein Sozialbetrug i. S. d. § 263 StGB anzunehmen sein, weil bei Einreise des Asylbewerbers das Erhalten von Asylbewerberleistung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht das prägende Motiv hierfür gewesen sein wird.

Allerdings kommt auch hier eine Ordnungswidrigkeit in Betracht

Weiterhin wäre eine Rückforderung sämtlicher geleisteter Zahlungen i. S. d. § 45 Abs. 2 SGB X i. V. m. § 9 Abs. 4 AsylbLG zulässig.

Auch eine Ausweisung i. S. d. § 54 AufenthG ist aufgrund der Angabe unrichtiger Personalien nach Abs. 2 Nr. 8 bereits ohne Straftatverurteilung möglich.

Von der Angabe unrichtiger Personenangaben kann also aufgrund der rechtlichen Folgen nur abgeraten werden.

Sollten Sie im Laufe Ihres Asylverfahrens einen falschen Namen oder eine falsche Staatsangehörigkeit angegeben haben, kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Anwalt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/welche-rechtsfolgen-erwarten-asylbewerber-die-bei-antragsstellung-falschen-namen-verwendet-haben_117324.html

Die Ausweisung nach § 54 des AufenthG sollte sofort umgesetzt werden. Wäre für unseren Rechtsstaat wichtig!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 11:06
@neugierchen
es war dieser link, falls Du Dich erinnern möchtest
https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-rechtsprechung/zur-mangelnden-mittelbaren-falschbeurkundung-bei-asylantragstellern.html
Zur straflosen Angabe falscher Personalien im Asylverfahren



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 11:16
@Tussinelda
In Deinem Link

Zwar kann eine Strafbarkeit des Asylbewerbers im Zusammenhang mit der Antragstellung z.B. nach § 267 StGB durch Vorlage eines gefälschten oder verfälschten Passes oder nach § 271 StGB durch Bewirken falscher Personalien in ausländerrechtlichen Aufenthaltsgestattungen in Betracht kommen

Dazu ist folgendes zu schreiben

Das Bundesamt erteilt Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html

Sobald sie sich im Asylverfahren befinden ist es eine Straftat nach § 271 StGB ohne Ausweis, falls sie einen falschen vorzeigen ³ 267
. Also fängt die Strafbarkeit mit dem Asylverfahren an.

Wie lange dauert es von der Abgabe der Daten bis zur Bearbeitung, die Zeit ist straffrei ... nur eine Ordnungswidrigkeit. Sobald die Aufenthaltsgestattung erteilt wird strafbar ....... witzig was?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 11:24
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: Sobald die Aufenthaltsgestattung erteilt wird strafbar ....... witzig was?
ich finde es nicht nur witzig, sondern sehr inkonsequent.
Wenn es generell strafbar wäre, vom 1. Augenblick an, könnte man sich einen grossen Teil von Gesetzestext und Klauseln sparen und es wäre alles eindeutiger - jeder wuesste sofort von vornherein wie er dran ist...
... und hier hätte es jetzt auch keine Debatte darueber geben muessen, wie die Gesetze aufgefasst und ausgelegt werden muessen - zwinker


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 11:28
@neugierchen
und auch das haben wir alles schon durchgekaut. Es ging aber gerade darum:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:sagen aber der Betrug mit Namen oder Geburtstag ist zu rechtfertigen .... Wie verstrahlt muss man sein?
es ist also kein betrug, zumindest nicht in jedem Fall und warum das manche rechtfertigen, wurde Dir auch genau dargelegt, es gibt durchaus Gründe, die solche "Lügen" rechtfertigen, auch wenn Du das natürlich ganz anders siehst, weshalb Du auch dieses Thema immer wieder aufwärmst....


@Optimist
warum das so ist wurde auch schon dargelegt, ihr scheint Beide kein besonderes Erinnerungsvermögen zu haben......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 14:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt durchaus Gründe, die solche "Lügen" rechtfertigen, auch wenn Du das natürlich ganz anders siehst, weshalb Du auch dieses Thema immer wieder aufwärmst....
Weil Du es scheinbar immer noch nicht verstehst.
1. Bei der Antragsaufnahme lügen : Ordnungswidrigkeit, übrigens das ist auch schon nicht erlaubt, wird nur nicht hart bestraft....
2. Der Antrag wird bearbeitet, nichts los
3. Aufgrund des Antrages wird ein Asylverfahren eingeleitet und sofort eine Aufenthaltsgestattung ausgefertigt STRAFTAT

Hast es .... also macht sich jeder strafbar der aufgrund seiner Falschangabe ein Asylverfahren vor dem Bamf durchläuft.

Nach der Aufnahme können Sie Ihren Asylantrag bei dem dann für Sie zuständigen BAMF stellen. Vom BAMF erhalten Sie auch eine Aufenthaltsgestattung, die als Nachweis dient, dass Sie sich für die Dauer des Asylverfahrens in Deutschland aufhalten dürfen.
https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.754632.de&template=00_html_to_pdf_d

Ich hoffe das bald jeder sofort nach § 54 Aufenhaltsgesetz abgeschoben wird wenn bekannt wird das Falschangaben vorliegen. Seinen Rechtsweg kann er dann vom Heimatland aus zuschauen. Das ist rechtlich möglich wie oben verlinkt wurde. Wird Zeit das hier wieder rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.

Da gibt es nichts schönzureden das LÜGEN zu rechtfertigen sind. Für Dumme


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 15:04
1350417724-ein-fluechtling-protestiert-a


Das Transitzentrum Manching wurde ausnahmsweise für die Presse geöffnet und präsentiert sich natürlich von seiner besten Seite, denn eigentlich ist das Flüchtlingslager für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Aber warum? Wenn dort alles seinen korrekten Gang geht, warum verwehrt man der Öffentlichkeit den Zutritt? Da stimmt doch dann was nicht.



Quelle (Archiv-Version vom 15.05.2018)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 15:07
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Wenn dort alles seinen korrekten Gang geht, warum verwehrt man der Öffentlichkeit den Zutritt? Da stimmt doch dann was nicht.
Ach, sollen sich die Asylbewerber begaffen lassen wie Affen im Zoo? Geht es noch? Ein wenig Privatsphäre darf man ihnen zugestehen, oder?
Langsam wird es lächerlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 15:28
@Tussinelda
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sobald die Aufenthaltsgestattung erteilt wird strafbar ....... witzig was?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich finde es nicht nur witzig, sondern sehr inkonsequent.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:warum das so ist wurde auch schon dargelegt, ihr scheint Beide kein besonderes Erinnerungsvermögen zu haben.....
Gut, es ist mir klar, dass es diverse Gruende gibt, weshalb manche lieber ihre wahre Identität verschweigen oder eine falsche annehmen.

Inkonsequent ist fuer mich dieses Zweierlei - einmal Ordnungswidrigkeit, danach dann Straftat - dennoch.
Sind denn die Gruende ab diesem Zeitpunkt
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sobald die Aufenthaltsgestattung erteilt wird strafbar ......
dann auf einmal nicht mehr vorhanden?

Konsequent wäre in meinen Augen, wenn es also durchgängig immer als Ordnungswidrigkeit gelten wuerde oder immer als Straftat.
Wie gesagt, fuer mich nicht nachvollziehbar, weshalb sich die rechtlichen Konsequenzen ändern, obwohl sich die Gruende NICHT geändert hatten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 15:33
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ein wenig Privatsphäre darf man ihnen zugestehen, oder?
Genau. Und weil man den Flüchtlingen soooo viel Privatsphäre zugesteht verfrachtet man diese auf Zimmer mit 4 oder mehr Betten, wo sie dann monatelang aufeinander hocken müssen. Und dann wundern sich einige warum es da zu Tumulten kommt. Traurig aber wahr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 15:35
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:verfrachtet man diese auf Zimmer mit 4 oder mehr Betten, wo sie dann monatelang aufeinander hocken müssen
das musste ich damals in meiner Studentenzeit auch, waren sogar teilweise 6 Betten.
Fand ich nicht allzu schlimm.
Aber gut, sind vielleicht nicht alles junge Leute die Fluechtlinge...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 15:38
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Und weil man den Flüchtlingen soooo viel Privatsphäre zugesteht verfrachtet man diese auf Zimmer mit 4 oder mehr Betten, wo sie dann monatelang aufeinander hocken müssen
Und manche wünschen sich dann noch das die Öffentlichkeit jederzeit die 4 er Zimmer in Augenschein nehmen kann .....

Steht doch jedem frei ein Asylbewerber aufzunehmen. Dann kann er logieren wie es dem Gastgeber recht ist.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das musste ich damals in meiner Studentenzeit auch, waren sogar teilweise 6 Betten.
Damals bei der Bundeswehr bei Mannschaftsdienstgraden auch ...
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Konsequent wäre in meinen Augen, wenn es also durchgängig immer als Ordnungswidrigkeit gelten wuerde oder immer als Straftat.
Das mit der Ordnungswidrigkeit ist einfach lächerlich. Das wäre wenn er es sagt und bevor bearbeitet wird zurückzieht. Das könnte entfallen. Wird hier nur gern als Nebelkerze genommen weil die Schützlinge nicht als Betrüger gelten sollen, was sie ja aber sind. Straftäter sobald die Aufenthaltsgestattung ausgegeben wurde. Sofort nach Asylantrag ....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 15:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das musste ich damals in meiner Studentenzeit auch, waren sogar teilweise 6 Betten.
Fand ich nicht allzu schlimm.
Natürlich nicht. Warum solltest du das auch schlimm finden?

Warst du zu deiner Studentenzeit (echt jetzt? :D ) auch vom Krieg traumatisiert, warst ohne Beschäftigung, mit null Perspektive und hattest auch keinen Kontakt mit Einheimischen? Hast du zu den selben Bedingungen dort deine Zeit verbracht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 16:03
@peekaboo
echt jetzt? :D
echt! - aber geht dich eigentlich auch 0 an, tut nämlich gar nichts zur Sache.
Es ging lediglich um Beispiele, dass man es durchaus aushalten kann, wenn man zu mehreren Leuten auf einem Zimmer ist.
Sh auch das:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Damals bei der Bundeswehr bei Mannschaftsdienstgraden auch ...
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:auch vom Krieg traumatisiert, warst ohne Beschäftigung
wenn ich so traumatisiert wäre, wäre ich ehrlich gesagt dankbar, dass ich ueberhaupt irgendwo einen sicheren Platz gefunden hätte, aber da ist wohl jeder anders.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 17:10
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn ich so traumatisiert wäre, wäre ich ehrlich gesagt dankbar, dass ich ueberhaupt irgendwo einen sicheren Platz gefunden hätte
Du bist ja auch ein ganz spezielle Sorte Mensch. Aber das glaube ich dir aufs Wort, dass du wie Merkel so unglaublich viel von dir hältst.

Unter all den traumatisierten Flüchtlingen wärst du vermutlich auch die einzige Ausnahme. Eine, deren Angst und Sorge praktisch verflogen ist, weil einige einfältige Trolle meinen, sich als Flüchtling in Sicherheit zu befinden müsste reichen, um glücklich und zufrieden mit einem Trauma in einem überfüllten Lager auf seine Abschiebung zu warten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es ging lediglich um Beispiele, dass man es durchaus aushalten kann, wenn man zu mehreren Leuten auf einem Zimmer ist.
Ja, als Student, der eine Beschäftigung hat, raus darf, mit keinem Trauma leben muss, eine Perspektive hat und nicht ständig in Angst und Sorge leben muss, wieder in das Land abgeschoben zu werden, wo er verfolgt wurde. Dann lässt es sich natürlich mit mehreren auf einem Zimmer auch aushalten. Das ist klar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 18:13
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:wieder in das Land abgeschoben zu werden, wo er verfolgt wurde.
wer verfolgt wurde und das glaubhaft machen kann, wird sicherlich nicht abgeschoben.

Du gehst also hierbei von falschen Vorraussetzungen aus:
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:um glücklich und zufrieden mit einem Trauma in einem überfüllten Lager auf seine Abschiebung zu warten.
wenn ich genau wuesste, dass ich sowieso keine Chance auf Aufnahme hätte - rein rechtlich gesehen - da ich nicht verfolgt wurde und auch nicht aus einem Kriegsgebiet gekommen wäre, hätte ich erstens kein Trauma... (oder doch, wenn ich uebers Meer gekommen wäre, was ich aber nicht machen wuerde...
... und zweitens wuerde ich es gar nicht erst versuchen in einem Land nach Asyl zu fragen.

Mir wäre es nichts, wenn ich dann illegal in einem Land zusehen muesste wie ich mich ueber Wasser halte.
Mir wäre auch das Risiko zu gross, darauf zu hoffen, dass ich geduldet wuerde um dann vielleicht in paar Jahren doch noch abgeschoben zu werden.
Aber jeder Mensch ist halt anders, ist ganz klar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 18:16
Dass Unterkünfte für Asylbewerber nicht immer für die Allgemeinheit zugänglich sind, muss nicht gleich verdächtig sein.

Allgemeine Zugänglichkeit hieße auch, dass jeder Rechtsradikale da einfach (r)einmarschieren könnte.
Bereits vielfach geschehene Angriffe Rechtsradikaler auf Asylbewerberunterkünfte zeigen, dass diese Möglichkeit nicht aus der Luft gegriffen ist.
Auch Kriminalität soll wenn möglich verringert werden, radikale muslimische Gruppen und organisierte kriminelle Gruppen sollen weniger Zugang haben. Ist aber vermutlich nur mäßig erfolgreich. Normale Unterkünfte sind ja keine geschlossenen Anstalten.

Andererseits allerdings sind die Zustände in den Unterkünften wirklich nicht immer das Gelbe vom Ei.

Es kann zu wenig Platz geben für die Anzahl der Bewohner, zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten, die Verpflegung kann fragwürdig sein, Wachleute gewaltbereit...
Wenn man nichts zu tun hat, kommt man schneller auf dumme Gedanken. Egal ob besoffen oder auf anderen Drogen oder nüchtern, aus Frust und auch aufgrund von traumatischen Fluchterfahrungen, ethnischen und religiösen Abneigungen untereinander und anderen Gründen kann es eher knallen.
Ich finde die Forderung nach gutem Benehmen und Dankbarkeit für Aufnahme, Versorgung und Asylverfahren grundsätzlich berechtigt.
Aber bevor man die vorschnell aufstellt, muss man sich auch wiederum klarmachen, dass die Asylbewerber Menschen sind und keine Roboter, die man programmiert und/oder ein- und ausschaltet, je nachdem, wie man sie grade braucht. Sie können auch nicht einfach nur gestapelt werden.

Das sind immer zwei Seiten einer Medaille - wenn ich gutes und gesetzestreues Benehmen einfordere, muss ich das auch ermöglichen.
Dazu gehören auch Beschäftigungsmöglichkeiten. Und ich darf die Betreffenden nicht dauernd spüren lassen, dass ich sie möglichst schnell wieder loswerden will.
Dass Deutschland nicht alle Armen der Welt versorgen kann, logisch, ist geschenkt. Aber wir haben einen allgemeinen Lebensstandard als Gesellschaft erreicht, wo wir auch nicht jeden Cent dreimal umdrehen müssen.


Was das Thema wahrheitsgemäße Angaben und Lügen bei Asylverfahren angeht, da muss ich mal so knallhart sagen:

es darf nicht einfach akzeptiert und gutgeheißen werden, wenn falsche Angaben gemacht werden.
,,Das System" funktioniert nur, wenn sich die meisten Leute grundsätzlich an die Regeln halten. Es bricht nicht zusammen, wenn einige betrügen. Aber wenn man sie ohne weiteres davonkommen lässt, werden sich die Ehrlichen dumm vorkommen und ebenfalls anfangen, zu ihrem Vorteil zu lügen. Jedenfalls wird die Zahl steigen. Das kann dann schon systembedrohend sein und die Akzeptanz des Asylsystems an sich verringern.

Es muss ganz klar qualitativ vernünftige Asylprüfungen geben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 18:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber jeder Mensch ist halt anders, ist ganz klar.
Eben, keiner ist so wie du.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.05.2018 um 18:29
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Es kann zu wenig Platz geben für die Anzahl der Bewohner, zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten, die Verpflegung kann fragwürdig sein, Wachleute gewaltbereit...
Wenn man nichts zu tun hat, kommt man schneller auf dumme Gedanken. Egal ob besoffen oder auf anderen Drogen oder nüchtern, aus Frust und auch aufgrund von traumatischen Fluchterfahrungen, ethnischen und religiösen Abneigungen untereinander und anderen Gründen kann es eher knallen.
Ich finde die Forderung nach gutem Benehmen und Dankbarkeit für Aufnahme, Versorgung und Asylverfahren grundsätzlich berechtigt.
Aber bevor man die vorschnell aufstellt, muss man sich auch wiederum klarmachen, dass die Asylbewerber Menschen sind und keine Roboter, die man programmiert und/oder ein- und ausschaltet, je nachdem, wie man sie grade braucht. Sie können auch nicht einfach nur gestapelt werden.

Das sind immer zwei Seiten einer Medaille - wenn ich gutes und gesetzestreues Benehmen einfordere, muss ich das auch ermöglichen.
Dazu gehören auch Beschäftigungsmöglichkeiten. Und ich darf die Betreffenden nicht dauernd spüren lassen, dass ich sie möglichst schnell wieder loswerden will.
Dass Deutschland nicht alle Armen der Welt versorgen kann, logisch, ist geschenkt.
Da bin ich völlig bei dir.
Aber wir haben einen allgemeinen Lebensstandard als Gesellschaft erreicht, wo wir auch nicht jeden Cent dreimal umdrehen müssen.
das wuerde ich nicht ganz so sehen. Solange Kommunen manchmal nicht wissen wo sie das Geld fuer notwenige Dinge her nehmen können und dann aufgrund dessen Gebuehren oder Steuern erhöhen - wie heute vormittag oder war es gestern angesprochen wurde - ist es nicht ganz so, dass man den Cent nicht umdrehen muesste.

Hier stimme ich dir wieder vollkommen zu:
Was das Thema wahrheitsgemäße Angaben und Lügen bei Asylverfahren angeht, da muss ich mal so knallhart sagen:

es darf nicht einfach akzeptiert und gutgeheißen werden, wenn falsche Angaben gemacht werden.
,,Das System" funktioniert nur, wenn sich die meisten Leute grundsätzlich an die Regeln halten. Es bricht nicht zusammen, wenn einige betrügen. Aber wenn man sie ohne weiteres davonkommen lässt, werden sich die Ehrlichen dumm vorkommen und ebenfalls anfangen, zu ihrem Vorteil zu lügen. Jedenfalls wird die Zahl steigen. Das kann dann schon systembedrohend sein und die Akzeptanz des Asylsystems an sich verringern.

Es muss ganz klar qualitativ vernünftige Asylprüfungen geben.



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