Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
08.05.2018 um 09:52neugierchen schrieb:In die freie Entscheidung eingreifen ist was?Gesetzeskonform und vom Grundgesetz gedeckt. Und da geht es sogar gänzlich um Enteignung, nicht etwa nur darum diese Wohnung per Zwang zu vermieten.
Eigentumsschutz mit Einschränkunghttp://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/kommentar-zur-enteignung-fuer-die-unterbringung-von-fluechtlingen-13842482.html
Wie eng die Grenzen wirklich sind, zeigt sich aber nun auf beunruhigende Weise jenseits der Steuerpolitik. Weil viele Länder und Kommunen mittlerweile nicht mehr wissen, wie sie eine Million Flüchtlinge winterfest unterbringen sollen, sichern sie sich den zwangsweisen Zugriff auf geeigneten privaten Wohnraum. Auch diese Handhabe bietet die Verfassung, Artikel 14 versieht den Eigentumsschutz mit der Einschränkung, dass „der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit“ dienen solle, und eröffnet zu diesem Zweck selbst die Möglichkeit einer Enteignung gegen Entschädigung.
Deswegen schrieb ich auch oben das sowas ziemlich unsozial ist, sich mehrere leerstehende Wohnungen zu gönnen, wenn aber die Schlangen an möglichen Mietern immer länger werden.