vincent schrieb:Zweitens ist es wie gesagt, vielleicht einfach der Schwäche geschuldet, dass man nicht alles vertraglich festlegen konnte. Woher soll ich das wissen?
Nur wieso sollte man die Indizien einfach als Putin-Mär abtun?
Mal ne Gegenfrage, ist jede mündliche Zusage in so einem Verhandlungsgespräch aus deiner Sicht völkerrechtlich bindend?
Ich meine, da könnte morgen früh jemand kommen und sagen dass ihm sein Uropa im Vertrauen gesagt hat, dass man ihm in der Verhandlung X oder Y Baden-Württemberg versprochen hat. Wäre das völkerrechtlich bindend?
Wie muss sowas dokumentiert sein?
Und selbst wenn es diese Absprache gegeben hat, in welchem Kontext muss sie erfolgt sein, damit sie gültig wird? Wer muss das "Versprechen" gegeben haben?
Reich eine formlose Zusage beim Cocktail oder Bier nach der Verhandlung?
Das sind die Probleme die bei mündlichen Zusagen entstehen und die den Beteiligten komplett bewusst sinde.
Daher ist es völlig absurd, solche Zusagen als bindend anzunehmen und ja die Wahrscheinlichkeit das das vorgeschoben oder eine Halbwahrheit ist, die aus irgendeinem Archiv ausgegraben wurde ist wesentlich wahrscheinlicher.