Groucho schrieb:Warum denn nicht?
Soll ich die legalen Abgabemengen nicht so genau nehmen?
Welche Teile des Gesetzes darf ich genau nehmen und welche nicht?
Und wo ist der Unterschied?
Wie erwähnt, würde es ein AlkG geben, dann würde da das Gleiche drin stehen. Gibt es aber nicht. Es gibt das JuSchG, und da wird auch genau der Umgang mit Alkohol erläutert und auch der Umgang mit Cannabis wird dort eingetragen werden. Aber mit Sicherheit nicht, dass Cannabis wegzuschließen ist. Dafür ist das CanG da, so wie es im AlkG auch so wäre. Aber wir leben schon hunderte Jahre mit Alkohol und es ist gesellschaftlich bekannt, wie damit umgegangen wird.
Und mit den Abgabemengen halte ich für richtig und ausreichend. Der Staat musste ja einen Rahmen schaffen. Inwieweit du nachher an Menge zu Hause hast, das wird kaum einer mehr kontrollieren. Und keiner wird mehrere Kilos lagern, keiner hat auch hunderte Liter Alk zu Hause.
Groucho schrieb:Müsste ich mir aber kaufen und dazu habe ich keine Lust.
Dann kaufe im CSC oder rauche einfach nicht. Im Laden ist es nicht möglich, EU Richtlinien verbieten das. Edit: Oder hol dir nen Rezept, dürfte bald sehr einfach sein >>> Apotheke
Groucho schrieb:Bspw. dort, wo auch steht welcher Alkohol ab welchem Alter erlaubt ist.
Da wird auch bald drin stehen, ab welchem Alter das Cannabis erlaubt ist, nennt sich JuSchG. Wie erwähnt, aber ganz sicher nicht, dass du es wegzuschließen hast.
Groucho schrieb:Hast du minderjährige Kinder und möchtest dir was anbauen, oder bist davon schlicht nicht betroffen?
Ich antworte auch mal, ich kiffe selbst nicht und unser Kind auch nicht. Aber ich glaube, ich stelle mir eine Pflanze hin, einfach weil es optisch ein Leckerbissen ist. Und wenn das Kind 18 ist, dann dürften auch die ersten Blüten dran sein. Dann werden wir beide mal einen durchziehen. Ich vape ansonsten vielleicht 3x im Jahr mal was unter Freunden (wovon einige Dauerkiffer sind), bin Nichtraucher und gönne mir ungefähr so oft auch mal ne Zigarre.