cejar schrieb:Natürlich widerspricht jeglicher Eingriff einer Behörde der Exekutiven in die Legislative unserem Grundgesetz, welches zwingend die Gewaltenteilung vorschreibt.
Er widerspricht nicht nur dem Grundgesetz, er ist auch überhaupt nicht möglich. Warum sollten sich Bundesrat oder Bundestag für ein Veto irgendeines Ministers interessieren? Oder wie sollte sich eine Regierung selbstermächtigen so etwas zu schaffen? Darum ging es nie, würde irgendwer der sich dafür interessiert mal in die Grundlagen schauen, wo das mit dem "Vetorecht" herkommt, wäre das auch in Sekunden geklärt.
cejar schrieb:ventuell könnte so eine Behörde Einfluss nehmen welche Gesetze aus der Regierung dem Bundestag vorgelegt werden können, da aber Gesetze sowohl von jedem Bundestagsmitglied als auch vom Bundesrat eingebracht werden können, wäre dieses Vetorecht letztlich nur auf die Regierung selbst beschränkt, was komplett widersinnig wäre.
Genau darum geht es aber. Das BMU hat immer wieder sehr gute und durchdachte Vorschläge gebracht in Sachen Klimaschutz (unter allen Parteien), die aber durch die anderen Ministerien völlig verwässert wurden. Zusätzlich gab es immer wieder Initiativen aus anderen Ressorts, die den Klimazielen entgegen liefen und alle Bemühungen konterkarierten.
Das zu verhindern, einzig dafür ist das Vetorecht des Klimaministeriums gedacht.
cejar schrieb:Und im Zusammenhang mit der Forderung nach mehr Richtlinienkompetenz für die Kanzlerin (im Falle Baerbocks) wäre es dann interessant ob diese dann auch eine höhere Richtlinienkompetenz gegenüber der Klimaschutzbehörde besitzt oder ob die Klimaschutzbehörde auch die Kanzlerin selbst stoppen kann und wird.
Der Kanzler bleibt der Kanzler, daran ändert auch das Klimaministerium mit Vetorecht nix.
Um das ein für alle mal zu klären, das mit dem Vetorecht taucht im 100 Tage Sofortprogramm auf:
Wir werden im Kabinett das größte Klimaschutzpaket
beschließen, das es jemals gegeben hat. Dabei werden
zentrale Gesetze und Verordnungen gleichzeitig novelliert, Förderprogramme aufgestockt und neu eingeführt,
steuerliche Anreize auf Klimaneutralität ausgerichtet und
ein sozial gerechter Transformationsprozess eingeleitet.
Um Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien zu
verschlanken und zu beschleunigen, wird in den ersten
100 Tagen eine Klima-Task-Force der Bundesregierung im
Wochenrhythmus tagen. Die Federführung hierfür wird
im Klimaschutzministerium liegen. Dieses Ministerium
wird zusätzlich mit einem Veto-Recht gegenüber den
anderen Ressorts ausgestattet, sollten Gesetze vorliegen,
die nicht Paris-konform sind.
Quelle:
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20210803_Klimaschutz-Sofortprogramm.pdfDas ist völlig konform mit dem Wahlprogramm:
Für Genehmigungsprozesse führen wir eine Klimaverträglichkeitsprüfung ein. Mit einer CO2-Bremse
machen wir Klimaschutz zur Querschnittsaufgabe, indem wir Gesetze
auf ihre Klimawirkung hin prüfen, die Vereinbarkeit mit den nationalen Klimaschutzzielen und dem CO2- Budget sicherstellen und den möglichen Einsatz von klimafreundlichen Alternativen gewährleisten
und hier:
Wir stellen in einer künftigen
Regierung das Pariser Klimaabkommen in den Mittelpunkt und richten
das Handeln aller Ministerien danach aus. Wir lenken all unsere Kraft
darauf, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die uns auf den 1,5-Grad Pfad führen. Klimagerechtigkeit ist eine Frage des politischen Kanons.
Quelle:
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdfLangsam nervt es, das ständig irgendwelche skurrilen Behauptungen über die Grünen in den Raum geblasen werden, wobei man nur Sekunden bräuchte um das aufzuklären. Etwa wenn man mal in die eigentlichen Quellen schaut, die eigentlichen Statements anschaut. Es mutete schon aberwitzig an, dass ich hier tatsächlich aufklären muss, dass die Grünen kein Ministerium schaffen wollen, das ein Vetorecht gegenüber dem Bundesrat oder Bundestag besitzt.