Morde an Lucile K. und Carolin G.: Ist Catalin C. ein Serienmörder?
18.06.2017 um 23:38http://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Mordfall-Carolin-G-Beging-der-Verdaechtige-auch-in-Rumaenien-Verbrechen;art417930,9294587
ich möchte nochmal auf eine schwierigkeit bei diesen fällen eingehen und ausdrücklich klarstellen, dass dies keine unterstellte beschuldigung eines angehörigen ist.
ich möchte nur klar amchen wie schwierig es für die ermittler werden kann dem TV die tat nachzuweisen, jeweils die tat in kufstein und die in endingen.
DNA-problematik:
die ermittelte DNA war in beiden fällen mDNA bzw es waren DNA bruchstücke, die mathematisch hochgerechnet werden.
diese hochgerechnete DNA kann nicht für den abgleich in datenbanken genutzt werden, nur für direkt vorhandene DNA in einer gegenüberstellung.
so geschehen in unseren fällen.
man nimmt also an, dass der täter von kuftsein auch der täter von endingen ist.
nun hat man einen tatverdächtigen und kann mit dessen zellkernDNA die hochgerechnete DNA abgleichen.
treffer! man hat nun einen dringenden tatverdach und der TV wird verhaftet.
allerdings würde jeder leibliche nachwuchs der mutter des TV einen treffer ergeben!
die ermittler tragen also alle belastenden spuren zu einer indizienkette zusammen.
angenommen die ermittler nehmen jetzt die zellkernDNA des tatverdächtigen und lesen sie in die datenbanken europas ein (hier sind alle zellekernDNA aus taten gespeichert, auch die, wenn vorhanden, aus rumänien).
was, wenn die auswertung keine weiteren ergebnisse/ treffer ergibt.
bedeutet das, dass der TV keine weiteren taten begangen hat?
ja, das bedeutet, dass er laut datenbank keine weiteren bekannten taten, bei denen zellkernDNA des täters sichergestellt werden konnte, verübt hat.
das folgende schreibe ich nur, um die kompliziertheit des falles aufzuzeigen und wie anspruchsvoll die ermittlungen sind.
angenommen, die ermittler würden nun aber, wie in den fällen von kufstein und endingen, weiterhin die hochgerechnete DNA mit der DNA in den europäischen/ rumänischen fällen vergleichen, und es würde treffer ergeben, was würde das bedeuten?
es würde bedeuten, dass ein leiblicher nachfahre von der mutter des TV der täter war, also ein bruder oder eine schwester.
da z.b. des bruders zellkernDNA nicht in die datenbanken eingelesen und überprüft wurde, wird es auch keine treffer geben.
ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich der so einfach aussehende fall, sehr viel komplizierter darstellen könnte.
Der in Deutschland und Österreich des Doppelmordes beschuldigte Rumäne wurde drei Wochen nach dem Verbrechen 2005 als Tatverdächtiger ermittelt und in Haft genommen. Den rumänischen Zeitungsberichten ist zu entnehmen, dass ihn ein Untersuchungsrichter aber entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt hat.hat ja doch etwas gedauert bis die deutschen medien die rumänischen artikel übersetzt und hoffentlich verifiziert haben.
ich möchte nochmal auf eine schwierigkeit bei diesen fällen eingehen und ausdrücklich klarstellen, dass dies keine unterstellte beschuldigung eines angehörigen ist.
ich möchte nur klar amchen wie schwierig es für die ermittler werden kann dem TV die tat nachzuweisen, jeweils die tat in kufstein und die in endingen.
DNA-problematik:
die ermittelte DNA war in beiden fällen mDNA bzw es waren DNA bruchstücke, die mathematisch hochgerechnet werden.
diese hochgerechnete DNA kann nicht für den abgleich in datenbanken genutzt werden, nur für direkt vorhandene DNA in einer gegenüberstellung.
so geschehen in unseren fällen.
man nimmt also an, dass der täter von kuftsein auch der täter von endingen ist.
nun hat man einen tatverdächtigen und kann mit dessen zellkernDNA die hochgerechnete DNA abgleichen.
treffer! man hat nun einen dringenden tatverdach und der TV wird verhaftet.
allerdings würde jeder leibliche nachwuchs der mutter des TV einen treffer ergeben!
die ermittler tragen also alle belastenden spuren zu einer indizienkette zusammen.
angenommen die ermittler nehmen jetzt die zellkernDNA des tatverdächtigen und lesen sie in die datenbanken europas ein (hier sind alle zellekernDNA aus taten gespeichert, auch die, wenn vorhanden, aus rumänien).
was, wenn die auswertung keine weiteren ergebnisse/ treffer ergibt.
bedeutet das, dass der TV keine weiteren taten begangen hat?
ja, das bedeutet, dass er laut datenbank keine weiteren bekannten taten, bei denen zellkernDNA des täters sichergestellt werden konnte, verübt hat.
das folgende schreibe ich nur, um die kompliziertheit des falles aufzuzeigen und wie anspruchsvoll die ermittlungen sind.
angenommen, die ermittler würden nun aber, wie in den fällen von kufstein und endingen, weiterhin die hochgerechnete DNA mit der DNA in den europäischen/ rumänischen fällen vergleichen, und es würde treffer ergeben, was würde das bedeuten?
es würde bedeuten, dass ein leiblicher nachfahre von der mutter des TV der täter war, also ein bruder oder eine schwester.
da z.b. des bruders zellkernDNA nicht in die datenbanken eingelesen und überprüft wurde, wird es auch keine treffer geben.
ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich der so einfach aussehende fall, sehr viel komplizierter darstellen könnte.