Todesstrafe
16.09.2014 um 11:11@wichtelprinz
Schon geschehen.
Schon geschehen.
Nachdem Gäfgen in der polizeilichen Vernehmung den Verbleib und Zustand seines Opfers verschleiert und zwei unbeteiligte Bekannte als Mittäter beschuldigt hatte, ordnete der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner an, durch Gewaltandrohung die aus seiner Sicht möglicherweise lebensrettende Aussage zum Aufenthaltsort des 11-Jährigen zu erzwingen. Gäfgen machte daraufhin zutreffende Angaben, so dass die Polizei die Leiche des Entführungsopfers finden konnte. Für diese Gewaltandrohung musste sich Daschner später im Daschner-Prozess strafrechtlich verantworten.[4]Hätte der Junge irgendwo in einem Erdloch gehockt, hätte ihm die bloße Androhung der Folter das Leben retten können.