Todesstrafe
12.09.2014 um 08:32@AtheistIII
@Niederbayern88Das muss man im Kontext sehen. DNA an der öffentlichen Türklinke bedeutet natürlich nichts, Beweiswert =0. Auch Indizienbeweise reichen oftmals aus. Zum Mord gehören Mordmerkmale, sind die nicht vorhanden oder zu wenig Beweise dafür wäre es eh Totschlag oder was minderes, daher könnte man die Todesstrafe für erwiesene Mörder so lassen.
Wer gibt dir die 100 prozentige Garantie das dich der nächste Hansel dem du auf der Strasse begegnest dich nicht einfach niedersticht?
Ansonsten:AtheistIII schrieb:@Aether
Wenn nach Haftverbüssung immer noch eine erhebliche von der Person ausgehende Gefahr angenommen wird gibts Sicherheitsverwahrung.Aether schrieb:Was glaubst du eigentlich was man mit DNA-Tests macht?
Heutzutage sind Fehlurteile durch DNA und andere Tests kaum noch möglich. Bei den alten Fällen war die Beweisführung scheiße, das ist alles.
Das ist ein besserer Fingerabdruck, wenn meine DNA an einem Messer ist bedeutet das das ichs mal in der Hand gehabt habe, aber deswegen hab ich noch lange nicht damit zugestochen...