Todesstrafe
29.01.2014 um 13:41@BNV
BNV schrieb:Den Tätern sollten alle Rechte genommen werden, außer das Recht auf Leben.Das lässt sich wiederum nicht mit der EMRK Art. 3 Folter vereinbaren.
Artikel 3
Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.