Todesstrafe
29.01.2014 um 02:02@Roydiga
Wenn man in Realität niemals die einwandfreie, zweifelsfrei bewiesene Schuld eines Täters feststellen kann, dann kann man auch niemals die Todesstrafe aussprechen.
Es gibt da keinen theoretischen Fall, denn man kann niemanden theoretisch umbringen und im Falle eines (immer möglichen) Versehens wiederbeleben.
Wenn man in Realität niemals die einwandfreie, zweifelsfrei bewiesene Schuld eines Täters feststellen kann, dann kann man auch niemals die Todesstrafe aussprechen.
Es gibt da keinen theoretischen Fall, denn man kann niemanden theoretisch umbringen und im Falle eines (immer möglichen) Versehens wiederbeleben.