Todesstrafe
10.10.2014 um 01:37@martialis
martialis schrieb:Ich würde ihn oder sie zum E-Stuhl führen und ihn/sie dann ganz überraschend begnadigen, mit der Auflage nie wieder straffällig in jeglicher Form zu werden.Hattest du jemals in deinem Leben Todesangst?
Wiedergutmachung gegenüber den Hinterbliebenen des Opfers, wäre Sache des Täters.
Sowas dürfte dann natürlich keine Mußaktion sein. Der Todeskandidat soll auch damit rechnen müßen hingerichtet zu werden.