Todesstrafe
11.05.2020 um 16:39Das Problem hat man aber auch genauso bei der Frage nach dem Recht auf Sterbehilfe allgemein. Wer soll schon vorgeben, wann eine Selbsttötung legitim ist und wann nicht? Wenn jemand depressiv ist, soll man ihm dann einfach mangelnde Urteilsfähigkeit attestieren und das Recht auf Selbsttötung verwehren? Das halte ich irgendwie auch nicht sonderlich zielführend.
Wann soll sich jemand sonst umbringen wollen, wenn nicht aus einem gewissen psychischen Leidensdruck heraus? Also dass da ein klarer Zusammenhang besteht, ist ja unübersehbar.
Wann soll sich jemand sonst umbringen wollen, wenn nicht aus einem gewissen psychischen Leidensdruck heraus? Also dass da ein klarer Zusammenhang besteht, ist ja unübersehbar.