nain schrieb:Sicher kann man immer noch darüber nachdenken ob bestimmte Taten noch angemessene Strafen mit sich bringen, doch das ist sekundär.
Die reine Vergeltung=Sühne danach wird bereits bestraft bzw. ist ein Grund für Bestrafung und richtet sich natürlich nach der schwere der Tat. Allerdings kennt die Bestrafung Grenzen und das sollte auch in Zukunft so bleiben!
Bestrafung von staatlicher Seite ausgehend darf sich nicht gegen Rechtsgüter wie Leib und Leben des zu Bestrafenden richten. Daher gibt es bei uns auch keine Folterstrafen (Leib) und auch keine Todesstrafen mehr (Leben).
Das "höchste" Rechtsgut, in das "der Staat" bei "Bestrafung" eingreifen darf, ist die Freiheit. Selbst ein schweres Verbrechen wie Mord mit besonderer schwerer der Schuld, weil absolut grauenhaft begangen, darf nur mit Freiheitsstrafe gesühnt werden.
Hier könnte man natürlich darüber nachdenken, ob eine schmerzlose Todesstrafe wieder einzuführen wäre. Je nach Tat und Täter (Usedom zb.) würde ich das moralisch sogar begrüßen.
Da ich gleichzeitig aber auch ein Gegner der Todesstrafe bin, könnte ich das wirklich nur in einigen wenigen speziellen Fällen mit mir vereinbaren. Generell halte ich nichts davon Gleiches mit Gleichem zu sühnen/zu bestrafen. Von Auge um Auge, Zahn um Zahn sollten wir uns wirklich verabschieden.
Dann kommt noch hinzu, dass bei uns nicht nur ausschließlich der Sühne wegen bestraft wird, sondern auch der Abschreckung wegen. Um zukünftigen Tätern zu zeigen, was sie erwarten könnte. Doch bezweifle ich, ob das wirklich abschreckend wirken würde - selbst wenn wir wieder die Todesstrafe einführen würden (siehe USA zb., da wirkt nichts so wirklich abschreckend). Potenzielle Täter denken in jenen Momenten, bei Planung und/oder Tatbegehung, doch gar nicht an mögliche Konsequenzen, sondern nur daran möglichst gar nicht erst erwischt zu werden. Bei spontan begangene Taten, Taten im Affekt zb., dürften Gedanken an mögliche Konsequenzen überhaupt nicht erst aufkommen.
Weiter wird bei uns bestraft, um einfach nur die Gesellschaft zu schützen.
Und ebenfalls wird bei uns bestraft, weil der Staat auf Einsicht beim zu Bestrafenden hofft. Hier soll es zwar mit angemessener Geld- und/oder Freiheitsstrafe zb. für den Moment weh tun, entsprechendes auch gesühnt werden - gleichzeitig möchte man aber auch ein Umdenken bewirken, zb. dass der zu Bestrafende Reue zeigen oder sich generell positiv wieder entwickeln kann. Die Zukunft des zu Bestrafenden möchte man also nicht gänzlich versauen, weil man noch eine Zukunft sieht. Zumindest Chancen auf eine positive Zukunft, eine zweite Chance also.
Kein Gewähr auf Richtigkeit, aber das fällt mir zur Bestrafung ein. Maßregelvollzug und nach einer regulären Freiheitsstrafe die sogenannte Sicherungsverwahrung mal außen vor
Im Prinzip sollten wir das auch in Zukunft so beibehalten. Höher als Freiheitsstrafen sollten wir nicht gehen. Sind nicht mehr im Mittelalter.
Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, dass man bei einigen Straftatbeständen den Strafrahmen auf dem Papier verschärfen/hochsetzen könnte, aber wäre das auch keine Garantie. Ein bestehender Strafrahmen auf dem Papier wird selten richterlich ausgereizt, was aber auch gut so ist.
Ich halte nichts davon, wie von einigen gefordert, absolut bei jedem Angeklagten jeden bestehenden Strafrahmen immer voll auszuschöpfen. Das würde auch den Sinn von so mancher Bestrafung (siehe oben) kaputt machen.
Und trotz Ermessensspielräumen dürfen Richter so oder so so pauschal auch gar nicht immer nur verhängen, da in der Strafzumessung auch Punkte zu Gunsten des Angeklagten nicht nur berücksichtigt werden "können" sondern auch "müssen".
Ps.
Ja ich bin auch ein Befürworter der Bewährung, wenn es die verhängte Freiheitsstrafe zulässt. Warum auch nicht? Bei einem Ersttäter zb. und der wohlmöglich auch noch Reue zeigt - warum sollte man denjenigen immer in Knast schicken, wenn die festgesetzte Freiheitsstrafe auch Bewährung zulassen würde. Draußen, unter Auflagen, kann er viel besser zeigen, ob er wirklich lernfähig ist und Begangenes im Leid tut oder nicht.