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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

46 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Strafe Verbrechern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
ViennaHundt Diskussionsleiter
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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

27.12.2019 um 21:49
Der Umgang mit Straftätern ist ein schwieriges Thema, wie hier jemand andernorts richtig geschrieben hat.

Wie geht man mit Verbrechern um? Sollte Bestrafung oder Resozialisierung im Vordergrund stehen? Oder ein Gemisch aus beiden?

Wie könnte man die Sache in der Zukunft angehen, wenn der technologische Fortschritt möglicherweise rasant vorangeschritten ist.

Was ist eure Meinung dazu. Was würdet ihr euch für die Zukunft wünschen?


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nain ehemaliges Mitglied

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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

28.12.2019 um 06:30
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Was ist eure Meinung dazu. Was würdet ihr euch für die Zukunft wünschen?
Zunächst, dass du den Thread in eine passende Rubrik verschieben lässt. Einfach die Verwaltung anschreiben und zum Beispiel nach "Menschen" verschieben lassen. :)

Ich denke, so wie es zur Zeit ist, ist es genau richtig. Sicher kann man immer noch darüber nachdenken ob bestimmte Taten noch angemessene Strafen mit sich bringen, doch das ist sekundär.

Woran aber dringend arbeiten muss, ist wie man Straftaten zukünftig präventiv behandeln kann. Wo noch besser und noch intensiver aufgeklärt werden muss und das so früh und verständlich wie möglich.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

29.12.2019 um 10:07
Zitat von nainnain schrieb:Sicher kann man immer noch darüber nachdenken ob bestimmte Taten noch angemessene Strafen mit sich bringen, doch das ist sekundär.
Die reine Vergeltung=Sühne danach wird bereits bestraft bzw. ist ein Grund für Bestrafung und richtet sich natürlich nach der schwere der Tat. Allerdings kennt die Bestrafung Grenzen und das sollte auch in Zukunft so bleiben!
Bestrafung von staatlicher Seite ausgehend darf sich nicht gegen Rechtsgüter wie Leib und Leben des zu Bestrafenden richten. Daher gibt es bei uns auch keine Folterstrafen (Leib) und auch keine Todesstrafen mehr (Leben).
Das "höchste" Rechtsgut, in das "der Staat" bei "Bestrafung" eingreifen darf, ist die Freiheit. Selbst ein schweres Verbrechen wie Mord mit besonderer schwerer der Schuld, weil absolut grauenhaft begangen, darf nur mit Freiheitsstrafe gesühnt werden.
Hier könnte man natürlich darüber nachdenken, ob eine schmerzlose Todesstrafe wieder einzuführen wäre. Je nach Tat und Täter (Usedom zb.) würde ich das moralisch sogar begrüßen.
Da ich gleichzeitig aber auch ein Gegner der Todesstrafe bin, könnte ich das wirklich nur in einigen wenigen speziellen Fällen mit mir vereinbaren. Generell halte ich nichts davon Gleiches mit Gleichem zu sühnen/zu bestrafen. Von Auge um Auge, Zahn um Zahn sollten wir uns wirklich verabschieden.



Dann kommt noch hinzu, dass bei uns nicht nur ausschließlich der Sühne wegen bestraft wird, sondern auch der Abschreckung wegen. Um zukünftigen Tätern zu zeigen, was sie erwarten könnte. Doch bezweifle ich, ob das wirklich abschreckend wirken würde - selbst wenn wir wieder die Todesstrafe einführen würden (siehe USA zb., da wirkt nichts so wirklich abschreckend). Potenzielle Täter denken in jenen Momenten, bei Planung und/oder Tatbegehung, doch gar nicht an mögliche Konsequenzen, sondern nur daran möglichst gar nicht erst erwischt zu werden. Bei spontan begangene Taten, Taten im Affekt zb., dürften Gedanken an mögliche Konsequenzen überhaupt nicht erst aufkommen.
Weiter wird bei uns bestraft, um einfach nur die Gesellschaft zu schützen.
Und ebenfalls wird bei uns bestraft, weil der Staat auf Einsicht beim zu Bestrafenden hofft. Hier soll es zwar mit angemessener Geld- und/oder Freiheitsstrafe zb. für den Moment weh tun, entsprechendes auch gesühnt werden - gleichzeitig möchte man aber auch ein Umdenken bewirken, zb. dass der zu Bestrafende Reue zeigen oder sich generell positiv wieder entwickeln kann. Die Zukunft des zu Bestrafenden möchte man also nicht gänzlich versauen, weil man noch eine Zukunft sieht. Zumindest Chancen auf eine positive Zukunft, eine zweite Chance also.

Kein Gewähr auf Richtigkeit, aber das fällt mir zur Bestrafung ein. Maßregelvollzug und nach einer regulären Freiheitsstrafe die sogenannte Sicherungsverwahrung mal außen vor


Im Prinzip sollten wir das auch in Zukunft so beibehalten. Höher als Freiheitsstrafen sollten wir nicht gehen. Sind nicht mehr im Mittelalter.
Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, dass man bei einigen Straftatbeständen den Strafrahmen auf dem Papier verschärfen/hochsetzen könnte, aber wäre das auch keine Garantie. Ein bestehender Strafrahmen auf dem Papier wird selten richterlich ausgereizt, was aber auch gut so ist.
Ich halte nichts davon, wie von einigen gefordert, absolut bei jedem Angeklagten jeden bestehenden Strafrahmen immer voll auszuschöpfen. Das würde auch den Sinn von so mancher Bestrafung (siehe oben) kaputt machen.
Und trotz Ermessensspielräumen dürfen Richter so oder so so pauschal auch gar nicht immer nur verhängen, da in der Strafzumessung auch Punkte zu Gunsten des Angeklagten nicht nur berücksichtigt werden "können" sondern auch "müssen".


Ps.
Ja ich bin auch ein Befürworter der Bewährung, wenn es die verhängte Freiheitsstrafe zulässt. Warum auch nicht? Bei einem Ersttäter zb. und der wohlmöglich auch noch Reue zeigt - warum sollte man denjenigen immer in Knast schicken, wenn die festgesetzte Freiheitsstrafe auch Bewährung zulassen würde. Draußen, unter Auflagen, kann er viel besser zeigen, ob er wirklich lernfähig ist und Begangenes im Leid tut oder nicht.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

29.12.2019 um 12:11
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bestrafung von staatlicher Seite ausgehend darf sich nicht gegen Rechtsgüter wie Leib und Leben des zu Bestrafenden richten.
Darf sie schon, wenn der jeweilige Staat das rechtlich entsprechend verankert hat, siehe jeweilige US-amerikanische Bundesstaaten oder die in einigen islam. Ländern praktizierten Spiegelstrafen.
Das alte Talionsprinzip als Vergeltungsgebot wurde ja aber in den allermeisten Ländern durch auf Schuldausgleich, sozialethischen Tadel und letzthin auf Resozialisierung abzielende Kodifikationen der Gesetzestexte abgelöst.

Die Frage, was schuldangemessene Bestrafungen sind, ist und bleibt debattierbar. Sie unterliegt kulturellen und/oder religiösen Faktoren, dem Zeitgeist (-> Lynchjustiz), aber auch staatenübergreifenden Übereinkünften.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ja ich bin auch ein Befürworter der Bewährung, wenn es die verhängte Freiheitsstrafe zulässt.
Das Verhängen von Bewährungsstrafen hat aber auch praktische Hintergrunde: Überfüllte Gefängnisse, fehlende Haftplätze.
Wie auch in vielen anderen infrastrukturellen Bereichen wurde massiv eingespart. Modernisierungen, Investitionen, Neubauten? Zu teuer.
Aus diesem Grund verhängen Richter auch häufig milde Strafen, eben weil die Justizvollzugsanstalten überfüllt sind. Hafträume werden mehrfach belegt, baulich und personell bewegt sich das schon lange an Kapazitätsgrenzen. Zudem besteht Mangel an geschultem Personal, das die Bediensteten, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen, ersetzen kann.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

29.12.2019 um 15:10
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Die Frage, was schuldangemessene Bestrafungen sind, ist und bleibt debattierbar.
Nicht, wenn wir es mit unserem Grundgesetz ernst meinen. Das grenzt vieles nämlich schon einmal ein bzw. schließt manches aus. Und vieles davon ist auch nicht veränderbar.

Jegliche Strafe gegen Leib und Leben würde dem also widersprechen. Ebenso Straftäter in kalte dunkle Verliese zu sperren und/oder in Arbeitslager zu schicken - mitsamt Peitsche, damit der zu bestrafende Gaul schneller arbeitet - würde unserem GG widersprechen, wäre nicht mit diesem zu vereinbaren.

Über die Höhe einer Freiheitsstrafe (in angemessenen Räumlichkeiten mitsamt Versorgung) kann man je nach Einzelfall hingegen wieder vortrefflich debattieren. Nur über die Höhe/Dauer.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

30.12.2019 um 13:27
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Das Verhängen von Bewährungsstrafen hat aber auch praktische Hintergrunde: Überfüllte Gefängnisse, fehlende Haftplätze.
Du meinst also, der Richter prüft bei der Urteilsverkündung noch kurz, ob es freie Plätze in der JVA gibt und entscheidet dann, ob es zur Bewährung ausgesetzt wird?

Nein, so ist das nicht. Es gibt weder Vorschriften, wie Richter Gefängnisaufenthalte zu vermeiden haben, noch sind Richer über die Belegungsquote irgend einer JVA in aller Regel informiert.

Wenn Richter mehr Freiheitsstrafen zum Vollzug bringen würden, wäre die einzige Option für den Staat, mehr Gefängnisse zu bauen.
Bewährung bedeutet eben, dass der Verurteilte weniger aus dem Leben gerissen wird. Das kann für die Frage der Resozialisierung enorm entscheidend sein.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

30.12.2019 um 17:14
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nicht, wenn wir es mit unserem Grundgesetz ernst meinen. Das grenzt vieles nämlich schon einmal ein bzw. schließt manches aus. Und vieles davon ist auch nicht veränderbar.
Abgesehen vom Föderalstaatsprinzip, der Verankerung der Menschenwürde und bedingt (da z. T. beschneidbar) den Grundrechten ist es das mit Zweidrittelmehrheit schon. Einige Grundrechte von Strafgefangenen sind bspw. eingeschränkt (Postgeheimnis, Freiheit der Person).
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es gibt weder Vorschriften, wie Richter Gefängnisaufenthalte zu vermeiden haben, noch sind Richer über die Belegungsquote irgend einer JVA in aller Regel informiert.
Die Überbelegung der Haftanstalten ist für keinen Richter ein verborgenes Wissen. Wie überall gibt es auch in der Juristerei formelle und informelle Hergänge (...). Meine Anmerkung bzgl. der Bewährung bezog sich allerdings auf junge Intensivtäter; das hatte ich nicht klar kenntlich gemacht.

Wenn jemand nach dutzenden Ermittlungsverfahren seine kriminelle Karriere munter weiterführt, scheinen Verwarnungen nicht sonderlich viel Eindruck zu hinterlassen. Leute, die wieder und wieder vor dem Richter landen, aber nie eine JVA von innen zu sehen bekommen, sind auch nicht gerade die beste Gesellschaft für ihr Umfeld.
Andererseits ist Einsitzen auch keine Garantie dafür, dass Straftäter nicht wieder rückfällig werden.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

30.12.2019 um 19:32
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Andererseits ist Einsitzen auch keine Garantie dafür, dass Straftäter nicht wieder rückfällig werden.
wenn die strafe bis zum lebensende andauert, schon!

kann aber kostenintensiv werden.
von daher...


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

30.12.2019 um 22:38
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Gesellschaft für ihr Umfeld.
Andererseits ist Einsitzen auch keine Garantie dafür, dass Straftäter nicht wieder rückfällig werden
Eine Garantie gibt es nie. Immerhin wird im Schnitt jeder 2 Erwachsene wieder rückfällig. Bei Jugendlichen liegt die Qoute bei 70 Prozent. Die Bewährung liegt dagegen deutlich darunter, ca. 1/3 waren es, wenn ich mich recht entsinne.
Wobei diese Zahlen nur wenig aussagekräftig sind. Es kommt dabei noch auf das Delikt an usw.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 11:00
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Abgesehen vom Föderalstaatsprinzip, der Verankerung der Menschenwürde und bedingt (da z. T. beschneidbar) den Grundrechten ist es das mit Zweidrittelmehrheit schon. Einige Grundrechte von Strafgefangenen sind bspw. eingeschränkt (Postgeheimnis, Freiheit der Person).
Das meinte ich doch. Über Strafen "gegen die höchsten Rechtsgüter Leib und Leben" gibt es nichts zu debattieren.
Das "höchste" Rechtsgut, in das der Staat eingreifen darf, um zu bestrafen, ist die Freiheit.

Über die Dauer einer Freiheitsstrafe lässt sich je nach Einzelfall debattieren. Auch darüber, ob Bewährung oder die Freiheitsstrafe anzutreten wäre.
Ebenso darüber, ob man bestimmte bestehende Strafrahmen auf dem Papier je nach Einzelfall nicht einfach mal voll ausschöpfen könnte/sollte, auch um eine Abschreckung zu erzielen.
Aber auch da ist das nicht so leicht. Schön fordern/sich wünschen kann natürlich jeder.


Und auch das "Wie und Wo" eine Freiheitsstrafe abzusitzen/zu handhaben wäre, ist nicht debattierbar.
Artikel 1 GG grenzt das Wie und Wo nämlich schon stark ein.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 11:39
@rhapsody3004

Als ich Deinen ganz guten längeren Beitrag las, zuckte ich erst kurz zusammen.

Grundsätzlich hat die Todesstrafe einen entscheidenden Vorteil: Nach Vollzug eine sehr geringe Rückfallquote.

Sie hat aber einen ganz entscheidenden Nachteil weshalb ich zu 100% dagegen bin: Fehlurteile, Irrtümer, Fehler in der Kriminaltechnik (NSU Genmaterial bei Leiche von ermordetem Kind) etc. Einen Hingerichteten kann man nicht entlassen. Ein einziger Fall einer vollstreckten Todesstrafe, bei der der Falsche gegrillt wird, wäre staatlicher Mord. In so einem Land wollte ich nicht leben und ich glaube, die meisten anderen auch nicht.

Zur Bewährungsstrafe:

Erst, vielleicht noch Zweittaten zur Bewährung auszusetzen mag ja noch angehen, aber auch die 3. 4. ... Straftat dann mit Bewährung zu ahnden, halte ich für ein völlig falsches Signal. Straftäter sind ja oft nicht die Hellsten. Die lernen daraus einfach: Mir kann keiner. Die sollen aber lernen: Doch, die können mir.

Es gibt eine kleine Gruppe von Tätern (Seriemörder, Kinderschänder) bei denen ich mir vorstellen könnte, dass es Sinn macht, eine Rückkehr in die Freiheit nicht mehr in Erwägung zu ziehen. Das geschieht in Deutschland so gut wie nie, oft zum Schaden von Kindern.

Wenn man gelegentlich einen Artikel liest oder einen Bericht sieht: Kind getötet oder schwerst misshandelt von mehrfach vorbestraftem Sexualstraftäter, stelle ich mir schon die Frage: Musste der in Freheit?


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 11:40
@FlamingO


Aso, noch was.

Wenn du es so sehen willst, dann darf der Staat (unsere Exekutive zb.) in jedes Rechtsgut (auch Leib und Leben) eingreifen. So, wie wir das auch dürfen, nur mit anderen Rechtsgrundlagen wie der Staat das dürfte. Wir haben zb. nur die Jedermannsrechte zur Hand. Der Staat bedient sich hoheitlichen Befugnissen/Rechten. Rechtsgrundlagen müssen immer für alles stets dafür vorliegen.
Das erlaubt es letztendlich allen Parteien auch in höchste Rechtsgüter (Leib und Leben und abwärts) von anderen Menschen einzugreifen.

Geht es jedoch einzig und allein um spätere Bestrafung, dann wird für uns Zivilpersonen die Luft schon dünner.
Wir können dann eigentlich nur noch als Nebenkläger in einem Strafverfahren zusätzlich zum Staat auftreten und/oder versuchen uns zivilrechtliche Genugtuung in Form von Geld zu holen.

Auch beim Staat wird dann die Luft dünner - geht es einzig und allein nur noch um Bestrafung von XY für eine Tat, die XY begangen hatte.
Endet der ganze Apparat im Voraus mit einem Schuldspruch - dann ist das höchste Rechtsgut, in was weiterhin eingegriffen werden darf, "um zu bestrafen", die Freiheit und in weitere Rechtsgüter abwärts, wenn notwendig.
Hinauf darf es jedoch nicht gehen.
Höher als der Eingriff in die Freiheit (Freiheitsstrafe), ist nicht möglich. Rechtsgüter Leib und Leben müssen auch dann bei dem schlimmsten Widerling gewahrt werden/bewahrt bleiben.

Ebenso bleibt auch bei dem schlimmsten Scheusal seine Würde unantastbar, was letztendlich ja auch mit Obigem zu tun hat.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 11:59
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Als ich Deinen ganz guten längeren Beitrag las, zuckte ich erst kurz zusammen.

Grundsätzlich hat die Todesstrafe einen entscheidenden Vorteil: Nach Vollzug eine sehr geringe Rückfallquote.

Sie hat aber einen ganz entscheidenden Nachteil weshalb ich zu 100% dagegen bin: Fehlurteile, Irrtümer, Fehler in der Kriminaltechnik (NSU Genmaterial bei Leiche von ermordetem Kind) etc. Einen Hingerichteten kann man nicht entlassen. Ein einziger Fall einer vollstreckten Todesstrafe, bei der der Falsche gegrillt wird, wäre staatlicher Mord. In so einem Land wollte ich nicht leben und ich glaube, die meisten anderen auch nicht.
Ja, für denjenigen, die tot sind, logisch. Für andere, bezweifle ich, ob eine Todesstrafe abschreckend wirken würde.

Du musst nicht zusammenzucken, sehe es ja ähnlich wie du. Schrieb ich ja auch. Bin ein Gegner der Todesstrafe.

Lediglich, bei ein paar Einzelfällen, besonders widerlich und hinterher auch noch dreist ohne Reue in den Medien und im Gerichtssaal, und auch, wo jegliches Fehlurteil höchst unwahrscheinlich ist - nur da prallen bei mir manchmal Moral (subjektives/persönliches Rechtsempfinden) und Hirn (geltendes Recht und Gesetze) aufeinander.
Da würde ich mir zumindest eine schmerzlose Todesstrafe wünschen. Könnte ich mit mir vereinbaren, obwohl ich eigentlich grundsätzlich dagegen bin.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 12:06
@rhapsody3004

Eigentlich ergeht ja überhaupt nur ein Urteil, wenn ein Fehlurteil höchst unwahrscheinlich scheint. Wo wollte man da denn die grenze ziehen? Ich denke aber, wir sind uns grundsätzlich einig, dass eine Todesstrafe nicht in Frage kommt.

Bei den von Dir wahrscheinlich gemeinten Fällen habe ich einen ähnlichen Impuls. Da würde ich zumindest wünschen, dass es die Möglichkeit gäbe, eine Entlassung für immer auszuschließen. Ein Beispiel wäre für mich (ok, nicht in Deutschland) Dutroux. Ohne seinen Beitrag kommt die Welt sicher gut aus. Oder auch Breivik. Watt soll so jemand in Freiheit?

Ich finde den Wikipedia Artikel gerade nicht, aber es gab mal eine Mann, der schon wegen eines Bankraubs vorbestraft war. Und dann war er ein paar Jahre später auf der Video Aufzeichnung eines weiteren Bankraubs klar als Täter zu identifizieren.
Am Ende stellte sich heraus, es war ein ganz anderer Täter, beide sahen sich nur zum Verwechseln ähnlich. Es passiert einfach die absurdeste Scheisse.

Und wie sagte Gandalf (ich meine zu Frodo), der sich wünschte, Bilbo hätte Gollum damals getötet.

Ja, viele die Leben verdienen den Tod. Und viele die tot sind, verdienen das Leben. Kannst Du es ihnen geben? Dann sei auch nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 12:10
@Alienpenis
@FlamingO

In den USA gab es allerdings (ich beziehe mich auf die Kostenintensität) Berechnungen, nach denen die vollzogene Todesstrafe auch teurer ist, als eine wirklich lebenslängliche Haft. Das kommt zum teil durch die Ausschöpfung eines maximalen Rechtswegs zustande, aber auch durch viele andere Faktoren. Selbst da wird ja niemand 3 Wochen nach einem Mord schon hingerichtet. Datt gab es mal, ist aber schon länger her, war sicher billiger, aber nicht rechtsstaatlicher.


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01.01.2020 um 12:22
Ich finde es grundsätzlich bedenklich wenn man dem Staat, also letztlich der Gesellschaft, Verfügungsgewalt über Leib und Leben gibt. Niemand sollte das Recht haben, jemanden die körperlichen Unversehrtheit (Ärzte etc ausgenommen) zu nehmen, das öffnet Tür und Tor für alle möglichen zweifelhafte Dinge, wie beispielsweise Folter.


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01.01.2020 um 12:47
@sacredheart

Na ja, schon im Vorfeld komplett jegliche Möglichkeiten auf Freiheit auszuschließen, dürfte bei uns nicht möglich sein. Darf es auch nicht.

Trotzdem ist bei uns viel möglich, wenn der Täter ebenso viel dafür bieten würde. Willkürlich erfolgt sowas natürlich nicht. Oder nur, um den Durst der Bevölkerung nach Rache zb. zu befriedigen.
Das sind dann verdammt schwere rechtliche Hürden. Aber, sprechen genug Gründe dafür, liefert der Verurteilte, der Täter fleißig Gründe - dann ist auch bei uns vieles möglich.


Lange Freiheitsstrafen sind auch bei uns möglich.
25 Jahre "zb." kann bei uns theoretisch einer absitzen. Als reine Freiheitsstrafe hinter verschlossenen Türen ohne jegliche Bewährung.
Nach der reinen Freiheitsstrafe kann es dann noch eine schöne Sicherungsverwahrung geben.

Weiß zwar nicht, wie regelmäßig die dann geprüft werden muss, aber würde XY genügend Gründe liefern - dann könnte er theoretisch für den Rest seines Lebens in Sicherungsverwahrung bleiben, wenn er weiterhin eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde. Noch dazu absolut null Reue/Einsicht zeigen würde.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 13:13
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Über Strafen "gegen die höchsten Rechtsgüter Leib und Leben" gibt es nichts zu debattieren.
Mein Einwurf zur Debattierbarkeit bezog sich auf mögliche Anschauungen hinsichtlich schuldangemessener Bestrafungen, s.o.
Was ist schuldangemessen?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ebenso bleibt auch bei dem schlimmsten Scheusal seine Würde unantastbar
Ja, sie gebührt jedem. Es ist jedoch gar nicht so einfach, Fleisch an den Knochen namens "Würde" zu bringen: Jemand, der so besoffen ist, dass er mit vollgeschissener Hose in den Streifenwagen geführt wird, hat sich selber in einen nicht unbedingt würdevollen Zustand versetzt. Unantastbar ist da nur die verschmutzte Hose.
Ohnehin: Oft ist es nicht ein anderer, sondern einer selbst, der durch sein Tun an der Würde kratzt.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Sie hat aber einen ganz entscheidenden Nachteil weshalb ich zu 100% dagegen bin: Fehlurteile, Irrtümer, Fehler in der Kriminaltechnik (NSU Genmaterial bei Leiche von ermordetem Kind) etc. Einen Hingerichteten kann man nicht entlassen. Ein einziger Fall einer vollstreckten Todesstrafe, bei der der Falsche gegrillt wird, wäre staatlicher Mord.
Dass ein Unschuldiger hingerichtet wird, ist ein plausibler Punkt gegen die Todesstrafe. Die Gefahr von Justizirrtümern ist jedoch mit jedem Urteil gegeben - einem Herrn Mollath z. B. kann nichts und niemand seine verlorenen Lebensjahre zurückgeben.

Auch Kostenpunkte sprechen nicht für das staatliche Töten - die Hinrichtung kostet mehr als eine lebenslange Haft

Die Amerikaner (in Hinrichtungsgesellschaft mit China, Iran, Pakistan und Saudi-Arabien) halten trotzdem daran fest, was auch damit zusammenhängt, dass sich der amerikanische Gerechtigkeitsbegriff von dem europäischen unterscheidet. An eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe glauben auch viele Amerikaner nicht, für sie stehen die Gründe Rache und Vergeltung im Vordergrund.

Ich selber bin gegen die Todestrafe. Ein Staat, der dasselbe macht, was er anprangert, führt das Angeprangerte damit ad absurdum.

@rhapsody3004
Frohes Neues!


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 13:19
Zitat von FlamingOFlamingO schrieb:Ja, sie gebührt jedem. Es ist jedoch gar nicht so einfach, Fleisch an den Knochen namens "Würde" zu bringen: Jemand, der so besoffen ist, dass er mit vollgeschissener Hose in den Streifenwagen geführt wird, hat sich selber in einen nicht unbedingt würdevollen Zustand versetzt. Unantastbar ist da nur die verschmutzte Hose.Ohnehin: Oft ist es nicht ein anderer, sondern einer selbst, der durch sein Tun an der Würde kratzt.
Die Unantastbarkeit der Würde ist aber auch lediglich ein Schutzrecht gegenüber dem Staat, an seiner eigene Würde darf jeder so lange kratzen wie er möchte.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 13:23
Zitat von cejarcejar schrieb:Die Unantastbarkeit der Würde ist aber auch lediglich ein Schutzrecht gegenüber dem Staat, an seiner eigene Würde darf jeder so lange kratzen wie er möchte.
Absolut. Und mancher kratzt da ganz fleißig.


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