Ray. schrieb:Fatal finde ich es jedoch Jahreszahlen zu nennen, viel zu hartnäckig hält sich deswegen das Gerücht lebenslang heißt hierzulande 15 Jahre.
Das stimmt, jedoch hatte ich das zum Glück auch nie so geschrieben, dass lebenslang bei uns hier nur 15 Jahre bedeuten würden.
- 15 Jahre ist ja eine eigenständige Freiheitsstrafe.
- Lebenslang eine eigenständige Freiheitsstrafe und...
- Lebenslang mit Besonderer Schwere der Schuld nochmal etwas anderes, wodurch wieder alles anders aussehen/sich verlängern kann.
Pauschal kann man selbstverständlich nicht mit Jahreszahlen rechnen, weil es ja letztlich immer auf den Einzelfall ankommt.
Trotzdem kann man mit Jahreszahlen rechnen, die im Durchschnitt realistisch erscheinen würden, auch unter der Berücksichtigung, dass unsere Gerichte im Durchschnitt nicht mehr als 10 Jahre + verhängen.
Bei Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld zum Beispiel, wo Bewährung nach 15 Jahren zwar ausgeschlossen ist, über die weitere Dauer der Freiheitsstrafe (Jahre) entschieden wird, Gerichte dabei aber im Durchschnitt nicht mehr als 10 Jahre zusätzliche Freiheitsstrafe verhängen.
Aber spielen wir doch einfach mal den viel häufiger auftretenden Fall durch - die lebenslange Freiheitsstrafe "ohne" Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld.
Im günstigsten Fall kommt (kann) dann jemand nach 15 Jahren auf Bewährung frei kommen. Unterliegt dann zwar noch einer fünfjährigen Bewährungszeit, aber nach 20 Jahren dürfte derjenige dann aus dem Schneider sein - hingegen derjenige tatsächlich schon nach 15 Jahren freie Luft Atem kann.
Ich denke durch diesen günstigen Fall hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Lebenslang nur 15 Jahre bedeuten würden, was zwar im Einzelfall irgendwo richtig ist, wenn man nur mit Zeit tatsächlich hintern Gittern rechnen würde - aber auf keinen Fall immer so aussieht/aussehen muss. Kommt halt auf den Einzelfall an und dann ist das lediglich nur die günstigste Prognose, die jemand bei einem Urteil lebenslage Freiheitsstrafe erwarten "kann".
Lebenslang kann auch bei uns ziemlich lange dauern und muss keineswegs schon nach 15 Jahren hinter Gittern + 5 Jahren Bewährungszeit beendet sein.
Bis zum Tode, bis zum Lebensende eines jenigen ist allerdings auch bei uns unwahrscheinlich, weil unsere Gerichte davon absehen Stichwort Menschenwürde.