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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

46 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Strafe Verbrechern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 22:45
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Daher würde ich vorschlagen, dass bei jeder Straftat, die in die Rubrik Organisierte Kriminalität gehört, Zb auch Clan Straftaten 5 Jahre Gefängnis auf die Strafe obendrauf kommen, beim 2. Mal 10 Jahre usw.
Gibt es bereits. Auch heutzutage wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation mit bis zu 3 Jahren Haft belegt. Die Bildung einer solchen kostet sogar bis zu 5 Jahren Lebenszeit.

@rhapsody3004

Im Prinzip kann man im Bereich dieser strafen nicht in Jahren rechnen. Es gibt genug Faktoren, die Entlassungen dabei verzögern und letztlich kommt es auch nicht mehr auf 1 oder 2 Jahre an. Fatal finde ich es jedoch Jahreszahlen zu nennen, viel zu hartnäckig hält sich deswegen das Gerücht lebenslang heißt hierzulande 15 Jahre.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

03.01.2020 um 10:44
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Fatal finde ich es jedoch Jahreszahlen zu nennen, viel zu hartnäckig hält sich deswegen das Gerücht lebenslang heißt hierzulande 15 Jahre.
Das stimmt, jedoch hatte ich das zum Glück auch nie so geschrieben, dass lebenslang bei uns hier nur 15 Jahre bedeuten würden.



- 15 Jahre ist ja eine eigenständige Freiheitsstrafe.
- Lebenslang eine eigenständige Freiheitsstrafe und...
- Lebenslang mit Besonderer Schwere der Schuld nochmal etwas anderes, wodurch wieder alles anders aussehen/sich verlängern kann.

Pauschal kann man selbstverständlich nicht mit Jahreszahlen rechnen, weil es ja letztlich immer auf den Einzelfall ankommt.

Trotzdem kann man mit Jahreszahlen rechnen, die im Durchschnitt realistisch erscheinen würden, auch unter der Berücksichtigung, dass unsere Gerichte im Durchschnitt nicht mehr als 10 Jahre + verhängen.
Bei Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld zum Beispiel, wo Bewährung nach 15 Jahren zwar ausgeschlossen ist, über die weitere Dauer der Freiheitsstrafe (Jahre) entschieden wird, Gerichte dabei aber im Durchschnitt nicht mehr als 10 Jahre zusätzliche Freiheitsstrafe verhängen.



Aber spielen wir doch einfach mal den viel häufiger auftretenden Fall durch - die lebenslange Freiheitsstrafe "ohne" Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld.

Im günstigsten Fall kommt (kann) dann jemand nach 15 Jahren auf Bewährung frei kommen. Unterliegt dann zwar noch einer fünfjährigen Bewährungszeit, aber nach 20 Jahren dürfte derjenige dann aus dem Schneider sein - hingegen derjenige tatsächlich schon nach 15 Jahren freie Luft Atem kann.

Ich denke durch diesen günstigen Fall hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Lebenslang nur 15 Jahre bedeuten würden, was zwar im Einzelfall irgendwo richtig ist, wenn man nur mit Zeit tatsächlich hintern Gittern rechnen würde - aber auf keinen Fall immer so aussieht/aussehen muss. Kommt halt auf den Einzelfall an und dann ist das lediglich nur die günstigste Prognose, die jemand bei einem Urteil lebenslage Freiheitsstrafe erwarten "kann".


Lebenslang kann auch bei uns ziemlich lange dauern und muss keineswegs schon nach 15 Jahren hinter Gittern + 5 Jahren Bewährungszeit beendet sein.

Bis zum Tode, bis zum Lebensende eines jenigen ist allerdings auch bei uns unwahrscheinlich, weil unsere Gerichte davon absehen Stichwort Menschenwürde.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

03.01.2020 um 12:21
@rhapsody3004
Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es diesen günstigsten Weg überhaupt gibt. Rechnet man, dass es 10 Jahre benötigt bevor man überhaupt an irgendwelche Lockerungen denkt oder irgendwas mit dem inhaftierten macht. Dann geht man irgendwann in die Sotha, mind. 3 Jahre und von da dann in den offenen Vollzug. Dazwischen läuft ein unglaublicher Ablauf mit Gutachten und Lockerungen die sich gut und gerne über Jahre hinweg ziehen. Und stolpert man dann über einen der Knüppel die man zwischen die Beine geworfen bekommt fängt man auch ganz gerne wieder bei Null an.

Bis zum lebensende gibt es schon einige. Viele der älteren Menschen mit lebenslangen Haftstrafen entscheiden sich bewusst dafur nicht mehr in die Freiheit zurück zu kehren.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

08.01.2020 um 00:53
Zitat von AlienpenisAlienpenis schrieb am 30.12.2019:wenn die strafe bis zum lebensende andauert, schon!
Zitat von Ray.Ray. schrieb am 02.01.2020:Es gibt genug Faktoren, die Entlassungen dabei verzögern und letztlich kommt es auch nicht mehr auf 1 oder 2 Jahre an. Fatal finde ich es jedoch Jahreszahlen zu nennen, viel zu hartnäckig hält sich deswegen das Gerücht lebenslang heißt hierzulande 15 Jahre.
Die durchschnittliche Zeit für lebenslange Haft liegt bei 18,9 Jahren. Die von dir angesprochenen 15 Jahre sind wohl aus dem frühesten Zeitpunkt entstanden, an dem ein "Gnadengesuch" möglich ist.

Nebenbei:

Eine Verurteilung für mehrere Morde zieht eine einfache Gesamtstrafenbildung nach sich. So ist eine Verurteilung, wie bspw in den USA, zu 5x lebenslänglich nicht möglich.

Lebenslänglich als Strafe ist in Deutschland scheinbar nicht als "Gefängnis bis zum Tod" konzipiert
Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.
[alle Angaben Wikipedia, daher ohne Gewähr]

Mein Vater sagte zu seinen Leb- und Arbeitszeiten oft, das weder Gesetze, noch die maximalen Strafmaße geändert werden müssten. Es würde reichen, die Eingangsmaße zu ändern und wenn Richter ihren Spielraum besser nutzen würden. Was er meinte war, wie auch hier schon geschrieben, das nach der 2. Tat (am besten noch innerhalb der Bewährungszeit) konsequenter geurteilt werden müßte.

Meine Laienmeinung ist, das es heute etwas anders aussieht. Die Gesellschaft ist nicht friedlicher geworden, sie verroht. Und die Gerichte versuchen dennoch oftmals, im Hinblick auf die Resozialisierung zu Urteilen. Oder lassen sich auf der Nase herumtanzen, wie im Falle vom König von Deutschland. Dieser laviert, provoziert und ist ein gutes Beispiel dafür das unser Staat etwas ist, was er vehement zu bestreiten versucht - ein Rechtsstaat! Und das soll er auch bleiben aber ich denke, das sich dieser Rechtsstaat wehrhafter und vorallem härter zeigen muß. Denn das Vertrauen in diesen Rechtsstaat, und auch der Respekt ihm gegenüber, schwindet!

Richter zu etwas anzuweisen ist soweit ich weiß nicht möglich - ergibt sich auch von selber, das es eine dumme Idee ist. Schränkt man aber bspw die Möglichkeit von Bewährungsstrafen ein, ergäbe sich ein legaler Weg der "Anweisung". Sprich man sollte bei bestimmten Gesetzen darüber nachdenken, die Strafmaße zu überarbeiten. (Gefühlt) Nur wenige haben bswp noch Verständnis für die Eingangsstrafen bei Kindesmisshandlung /-missbrauch. Ein weiterer Weg wäre auch das Prinzip der Gesamtstrafenbildung, bei dem, meiner Meinung nach, doch sehr großzügige "Rabatte" bei Prozessen mit mehreren Anklagepunkten "gewährt" werden. (Die natürlich nicht ausgeknobelt werden!)


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

08.01.2020 um 06:42
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Die durchschnittliche Zeit für lebenslange Haft liegt bei 18,9 Jahren. Die von dir angesprochenen 15 Jahre sind wohl aus dem frühesten Zeitpunkt entstanden, an dem ein "Gnadengesuch" möglich ist.
Meine 15 Jahre sind aus dem StGB § 57a.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

09.01.2020 um 02:04
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb am 27.12.2019:Sollte Bestrafung oder Resozialisierung im Vordergrund stehen?
Empfehle Dir, Dich mal mit dem Falle John Wayne Gacy zu beschäftigen.
Der ist ein schwuler, sadistischer Serienmörder gewesen und ein wohlhabender, sozial engagierter Kaufmann, also eine Stütze der Gesellschaft.


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