Ray. schrieb:Von welchem Land redest du? In Deutschland ist die höchste auszusprechende zeitlich begrenzte Strafe 15 Jahre. Höher geht es nicht.
Das zeitlich begrenzt hatte ich tatsächlich überlesen bzw. hatte ich deinen Beitrag falsch verstanden.
Die zeitlich begrenzte "höchstmögliche" Freiheitsstrafe "von vornherein" ist natürlich nur 15 Jahre.
Da ich aber dein zeitlich begrenzt überlesen hatte, bin ich davon ausgegangen, dass du grundsätzlich meintest, dass eine Freiheitsstrafe bei uns "nicht" höher als 15 Jahre ausfallen kann - und da schrieb ich dann ja, dass das nicht stimmt, wenn wir die lebenslange Freiheitsstrafe berücksichtigen, was ich tat, die es bei uns ja auch noch gibt und damit die höchste Freiheitsstrafe darstellt, die aber selbstverständlich nicht lebenslang hinter Gittern bedeuten muss.
Bewährung hatte ich gar nicht berücksichtigt, nicht vergessen, nur nicht berücksichtigt, weil ich für mich nur mit Jahren, die jemand tatsächlich hinter Gittern verbringen muss, gerechnet habe.
Fassen wir also nochmal ganz kurz die höchstmöglichen Freiheitsstrafen bei uns zusammen:
- 15 Jahre. -
Lebenslang (15 Jahre garantiert, "Minimum", erst nach 15 Jahren Antrag auf Bewährung möglich, 5 Jahre Bewährungszeit danach - aber keine Garantie für Bewährung nach 15 Jahren. Die Freiheitsstrafe tatsächlich hinter Gittern kann sich deutlich nach oben verlängern, obwohl nur in ganz seltenen Fällen ein tatsächliches Lebenslang bis zum Tode in Betracht kommt bzw. bedeutet - mit Verweis auf die Menschenwürde).
25 Jahre bleiben also im Durchschnitt weiterhin realistisch, obwohl selbstverständlich, da hast du recht, noch mehr möglich ist/wäre.
-
Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld ( keine Chance auf Bewährung nach 15 Jahren. Eine Obergrenze gibt es zwar auch hier nicht, Gerichte verhängen im Durchschnitt aber trotzdem nur so 10 Jahre +, wo wir dann letztlich auch wieder auf unsere ca. 25 Jahre kommen würden, obwohl natürlich auch hier mehr möglich ist/wäre. Jedoch weiterhin äußerst unwahrscheinlich ein tatsächliches Lebenslang bis zum Tode.)
Unabhängigkeit zu dem Ganzen kann es bei einer reinen Freiheitsstrafe auch zuzüglich noch eine Sicherungsverwahrung im Anschluss geben.
Beispiel: Lebenslange "reine" Freiheitsstrafe (zb. nach 25 Jahren beendet) + anschließende Sicherungsverwahrung (ist ja auch ein Freiheitsentzug), die theoretisch auch keine Obergrenze kennt und somit theoretisch bis zum Tode bestehen kann.
Ps.
Du hast übrigens recht, ich bringe manchmal viel durcheinander. Erst recht, wenn ich nur aus der Erinnerung heraus etwas schreibe.