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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

46 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Strafe Verbrechern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 13:36
Bei Ersttaetern faende ich als abschreckende Wirkung sinnvoll, vor der Bewaehrung eine Mindesthaft (von ca.6 Wochen) zu setzen! Fuer Viele ist es heftig, erst mal zu wissen/merken wie es ist seine Freiheit zu verlieren. In der Theorie sagt es sich immer so cool: die 2 Jahre sitz ich auf einer Arschbacke ab, wenn man noch nicht weiss worueber man redet- dementsprechend lasch sehen viele dann auch die Bewaehrungsauflagen!

Zur Todesstrafe: In manchen Faellen kann ich die Amis verstehen! Fuer mich waere es auch Unertraeglich wenn z.B. der Moerder meiner Tochter/Mutter o.Ae. nach 15 J. mir grinsend in der Fussgaengerzone entgegenkommt!


:mlp:


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 14:00
@FlamingO

Bei schuldangemessener Bestrafung ist aber nun mal die Grenze bei der Freiheit (Freiheitsstrafen) zu sehen. Wir können also nur in diesem Rahmen debattieren.


Ebenso, kennt das WIE und WO hinsichtlich Freiheitsstrafen Grenzen. Artikel 1 GG ist da wieder ein ganz starkes unveränderliches Argument.
25 Jahre Arbeitslager, nackt, und/oder 15 Jahre kaltes, dunkles Verlies mit vergammeltem Brot und ohne richtige Toilette fallen da schon mal raus. Überspitzte Beispiele.

Für können nur über die Dauer einer Freiheitsstrafe in menschenwürdiger Unterbringung und Versorgung debattieren. Und das auch nicht pauschal, sondern wenn immer nur anhand von Einzelfällen.

Ps.
Natürlich.
Jeder kann mit seiner eigenen Würde so umgehen, wenn er oder sie möchte. Wenn er dabei nicht Rechte anderer verletzt, mir egal.
Art 1 bzw. unser gesamtes GG sollen uns Bürger ja nur vor staatlicher Willkür schützen. Manches im GG hat dann nochmals einen ganz besonderen Stellenwert, worüber es auch nichts zu debattieren gibt.


Dir auch Frohes neues Jahr!


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 14:57
Wir können es auch ganz einfach machen. Würde alles viel einfacher machen. Aber wollen wir das eigentlich?




Schaffen wir im Strafrecht einfach jegliche Verwarnungen, Geldstrafen und Bewährungen ab.
Es gibt in Zukunft nur noch als einzige Bestrafung die Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Ausnahmslos.
Im Fokus steht dabei auch nur noch die reine Bestrafung der Vergeltung=Sühne von begangenem Unrecht wegen.

Auch die ganzen verschiedenen, einzelnen Strafrahmen von allen Straftatbeständen werden vereinfacht.


- Für jegliche Vergehen, ohne Verletzung von Leib, Leben, Freiheit gibt es ausnahmslos 3 Jahre Freiheitsstrafe. Zeit zum Nachdenken.

- Für Vergehen, die Leib, Leben und Freiheit verletzt/genommen haben - gibt es ausnahmslos 10 Jahre. Zeit zum Nachdenken.


- Für jegliche Verbrechen, die "nicht" gegen das höchste Rechtsgut Leben gerichtet waren, gibt es in der Zukunft ausnahmslos 15-20 Jahre Freiheitsstrafe. Strafe muss sein.

- Für jegliche Verbrechen, die sich gegen das Leben gerichtet haben, gibt es ausnahmslos 30 Jahre Freiheitsstrafe.

- Nur bei Mord gibt es ausnahmslos Lebenslänglich. Mord mit besonderer Schwere der Schuld fällt weg.
Mord ist in Zukunft gleich nur noch Mord und wird ausnahmslos mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft, wobei das lebenslänglich wörtlich zu nehmen ist.

Keine Chance mehr jemals wieder frei zu kommen. Auch keine Gnade für Ersttäter und/oder Reue zeigende Täter.

Wer einmal ein Leben im Rahmen des Tatbestandes Mord genommen hat - demjenigen wird für immer zumindest seine eigene Freiheit genommen. Gerne aber auch weiterhin menschenwürdig.





Wollen wir es wirklich so einfach und vor allem hart/drastisch haben?


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 15:25
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Lange Freiheitsstrafen sind auch bei uns möglich.
25 Jahre "zb." kann bei uns theoretisch einer absitzen. Als reine Freiheitsstrafe hinter verschlossenen Türen ohne jegliche Bewährung.
Von welchem Land redest du? In Deutschland ist die höchste auszusprechende zeitlich begrenzte Strafe 15 Jahre. Höher geht es nicht.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 15:44
Zitat von SyndromSyndrom schrieb:Bei Ersttaetern faende ich als abschreckende Wirkung sinnvoll, vor der Bewaehrung eine Mindesthaft (von ca.6 Wochen) zu setzen! Fuer Viele ist es heftig, erst mal zu wissen/merken wie es ist seine Freiheit zu verlieren. In der Theorie sagt es sich immer so cool: die 2 Jahre sitz ich auf einer Arschbacke ab, wenn man noch nicht weiss worueber man redet- dementsprechend lasch sehen viele dann auch die Bewaehrungsauflagen!
Eine Bewährung soll vor allem eben das soziale Umfeld erhalten. Bei 6 Wochen würde es schon in sich zusammen fallen.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 21:56
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Von welchem Land redest du? In Deutschland ist die höchste auszusprechende zeitlich begrenzte Strafe 15 Jahre. Höher geht es nicht.
Das stimmt nicht. Höher ist möglich.

Wird bei Mord zb. die besondere Schwere der Schuld festgestellt, Verwerflichkeit der Tat kann aus verschiedenen Gründen bei Mord zb. zum Tragen kommen.

Da sind/wären dann zb. meine 25 Jahre reine Freiheitsstrafe "möglich". Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass mehr als 10 Jahre + zu den vorher ohnehin schon 15 Jahren von Gerichten nicht verhängt werden.
Sprich, nach 25 Jahren Freiheitsstrafe wäre ein Jemand dann erst draußen.

Mit verhängter Sicherungsverwahrung wäre derjenige nach diesen 25 Jahren Freiheitsstrafe weiterhin von der Bildfläche verschwunden. Zwar aus anderem Grund wie die eigentliche Freiheitsstrafe, aus Schutz für die Allgemeinheit zb. wird Sicherungsverwahrung verhängt - aber das spielt ja keine Rolle. Weg wäre derjenige weiterhin. Weg ist für mich weg.

Also kann man unterm Strich sagen, dass das Höchste, was bei uns möglich ist, so ca. 25 Jahre reine Freiheitsstrafe wären.
Mit anschließender Sicherungsverwahrung wäre er dann noch weiterhin auch nach diesen 25 Jahren von der Bildfläche verschwunden, aus dem Verkehr gezogen. Nach oben sind/wären die Grenzen offen.


Sicherungsverwahrung kann tatsächlich bis zum Tode bedeuten oder? Oder gibt es bei einer Sicherungsverwahrung auch grundsätzlich Grenzen? Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn von jemandem immer eine Gefahr ausgehen sollte - dann muss er ja auch bis zu seinem Tode in Sicherungsverwahrung bleiben.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 22:41
@Ray.

Nimm einen jüngeren Fall als Beispiel.

Der Haupttäter, Mörder von der 2015 ermordeten Anneli-Marie Riße, nur als Beispiel, wurde glaube ich 2016 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Schuldspruch: Mord mit Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld, weil die Tat ganz besonders grausam begangen wurde, das Opfer auch unnötig lange leiden musste.

Ich weiß nun nicht mehr, ob auch Sicherungsverwahrung bei dem Haupttäter angeordnet wurde, weil er kein unbeschriebenes Blatt war. Glaube aber eine zusätzliche Sicherungsverwahrung wurde nicht verhängt.

Theoretisch, nur theoretisch, kann dieser Typ erst nach 25 Jahren wieder die Sonne sehen.

Kann man eigentlich im Anschluss bzw. auch später noch eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängen? Weiß das jemand? Oder hätte die wenn gleich von vornherein verhängt werden müssen?

Nehmen wir mal an das geht, und man stellt in Verlauf oder zum Ende der eigentlichen Freiheitsstrafe fest, dass er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit bleiben wird, er weiterhin aus Habgier zb. entführen und morden oder irgendwelche anderen Taten mit hoher Wahrscheinlichkeit begehen könnte - so würde man dann vermutlich im Nachhinein Sicherungsverwahrung anordnen und dieser Haupttäter würde auch nach diesen hypothetisch angenommenen 25 Jahren reiner Freiheitsstrafe keine freie Luft atmen können. Wäre aus dem Verkehr gezogen.



Ps.
Der zweite Täter wurde damals übrigens auch wegen Mord verurteilt. Jedoch doch nur wegen Unterlassen. Mord durch Unterlassen.
Er selbst tötete zwar nicht, kein aktives Tun, aber verhinderte das aktive Tun des Anderen auch nicht, obwohl er unter diesen Umständen "per Gesetz" dazu "verpflichtet" gewesen wäre.
Er wäre nach § 13 StGB dazu verpflichtet gewesen den Erfolg der Tat abzuwenden/zu verhindern, weil er er sich allein schon durch die gemeinsame Entführung in die Garantenstellung begeben hatte.

Kurz; Glaube 6 oder 8 Jahre Freiheitsstrafe "nur" gab es damals für den Haupttäter. War allerdings auch noch nicht aufgefallen in der Vergangenheit, was bestimmt Einfluss hatte. Ebenso, weil er definitiv Reue gezeigt hatte und auch mitarbeitend war.

Denn eigentlich, glaube mich zu erinnern, dass auch Mord durch Unterlassen theoretisch mit einer gleichen Freiheitsstrafe wie Mord durch ein aktives Tun bestraft werden kann.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 22:51
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Kurz; Glaube 6 oder 8 Jahre Freiheitsstrafe "nur" gab es damals für den Haupttäter. War allerdings auch noch nicht aufgefallen in der Vergangenheit, was bestimmt Einfluss hatte. Ebenso, weil er definitiv Reue gezeigt hatte und auch mitarbeitend war.
Sorry, Fehler. Korrigiere mich selbst.

Haupttäter ist in diesem Absatz falsch. Schreibfehler auf die Schnelle. Der andere zweite Täter, "nicht" der Haupttäter, hat damals diese 6 oder 8 Jahre wegen Unterlassen bekommen.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

01.01.2020 um 23:30
Puh da würde aber grundlegende Fehler eingeschlossen. Du vergisst etwas, was viele nicht verstehen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das stimmt nicht. Höher ist möglich.
Nein eine höhere zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe gibt es nicht. Wenn man wegen Mordes verurteilt wurde, dann ist es keine zeitlich begrenzte sondern lebenslänglich.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Da sind/wären dann zb. meine 25 Jahre reine Freiheitsstrafe "möglich". Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass mehr als 10 Jahre + zu den vorher ohnehin schon 15 Jahren von Gerichten nicht verhängt werden.
Sprich, nach 25 Jahren Freiheitsstrafe wäre ein Jemand dann erst draußen.


Wie oben schon erwähnt, lebenslang ist auch in Deutschland lebenslang. Die 15 Jahre sind hierzulande nur in aller Munde, da dies der erste Zeitpunkt ist, ab der eine Entlassung möglich ist. Möglich aber real ist es eher selten. Im Schnitt sitzt man bei lebenslang 21 Jahre. Was du hier einbringt ist die besondere schwere der Schuld. Hierbei ist eine Entlassung nach 15 Jahren nicht möglich. Je nach Stand der Dinge kommen dann noch mal x Jahre dazu.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Theoretisch, nur theoretisch, kann dieser Typ erst nach 25 Jahren wieder die Sonne sehen.
Nein auch eher.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Kann man eigentlich im Anschluss bzw. auch später noch eine anschließende Sicherungsverwahrung verhängen? Weiß das jemand? Oder hätte die wenn gleich von vornherein verhängt werden müssen?
Eine nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung gibt es nicht mehr. Bei jemand, der wegen Mordes einsitzt ist dies aber auch nicht nötig. So jemand muss sich in Haft beweisen oder aber er bleibt im Gefängnis bis zu seinem Tod.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 11:00
Gerade bei jugendlichen Straftätern, die Ersttäter sind, mag eine Bewährungsstrafe schon sinnvoll sein. Aber straffällig werden ja nun nicht gerade die hellsten Kerzen auf der Torte. Ich wäre zumindest dafür, dass sie 2 Wochen in eine Art Arrest kämen, um am eigenen Leib zu erfahren, was eine echte Inhaftierung dann bedeuten kann.

Ich denke, so etwas wird im Wesentlichen wegen der erheblichen Mehrarbeit unterlassen, bzw gar nicht erst Gesetzeskraft erlangen.

Ein großes Problem sehe ich auch bei Straftaten (zB Sachbeschädigung) durch Hartz IV Empfänger. Einer alten Nachbarin hatte ein jüngerer Hartz IV Leistungsempfänger im Vorbeigehen den Autospiegel abgetreten. Wer ist wohl auf den Kosten sitzengeblieben? Und wer hat wohl (wie in der Fielmann Reklame) keinen Cent dazubezahlt? Das sehe ich als völlig verfehltes Signal an. Und wenn man dem Typen nur 2€ im Monat gekürzt hätte, die er dann hätte über Jahre abzahlen müssen, hätte er gelernt: Oh, die 2€ fehlen jetzt jeden Monat. Da verhungert doch auch keiner, wenn ihm so ein symbolische Betrag fehlt. So hat er jetzt gelernt: Passiert doch nix.

Weiterhin würde ich anregen, den Intensivtäter deutlich anders zu behandeln als den Täter, für den unser Rechtssystem eigentlich gedacht ist: Denjenigen, der einmal Scheisse baut.

Daher würde ich vorschlagen, dass bei jeder Straftat, die in die Rubrik Organisierte Kriminalität gehört, Zb auch Clan Straftaten 5 Jahre Gefängnis auf die Strafe obendrauf kommen, beim 2. Mal 10 Jahre usw.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 11:41
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein großes Problem sehe ich auch bei Straftaten (zB Sachbeschädigung) durch Hartz IV Empfänger. Einer alten Nachbarin hatte ein jüngerer Hartz IV Leistungsempfänger im Vorbeigehen den Autospiegel abgetreten. Wer ist wohl auf den Kosten sitzengeblieben? Und wer hat wohl (wie in der Fielmann Reklame) keinen Cent dazubezahlt?
Grundsätzlich kann auch ein ALG II-Empfänger zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Die Höhe der Tagessätze wird aber geringer ausfallen als bei einem Normalverdiener.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 11:54
@FlamingO

In dem von mir geschilderten Fall wurde das Thema Schadensersatz mit Hartz IV schlicht abgebügelt. Das ist aus meiner Sicht ein völlig falsches Signal, so ähnlich wie eine reine Bewährungsstrafe, die aus Sicht eines schlichten Geistes einfach gar nicht da ist. Auch bei Bewährungsstrafen wäre ich sehr viel öfter als es Praxis ist dafür, dass über einen längeren Zeitraum eine Geldstrafe zu zahlen wäre, ggf begleitend oder als Voraussetzung für die Gewährung von Bewährung.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 12:18
@sacredheart

Wer Scheiße baut, muss auch mit Sanktionen rechnen. In der Praxis argumentieren die Gerichte jedoch häufig, dass die Lebenshaltungskosten nicht unterschritten werden dürfen, da der Regelsatz gewährter Leistungen streng bemessen ist und evtl. zu zahlende Geldbußen darin nicht einkalkuliert sind.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 12:32
@FlamingO

Da wäre meine davon abweichende Überlegung, dass es ja auch vorstellbar sein könnte, keinen Außenspiegel abzutreten.

Vielleicht läge es dann ja auch, weil so knapp bemessen, in dem besonderen Interesse eines Leistungsempfängers, keine Straftaten zu begehen.

Und niemand kann mir erzählen, dass er wegen 2€ weniger im Monat dann ernsthaft dem Hungertod überlassen bleibt.

Und es bleibt so ein bißchen die Frage, warum jemand wegen Fernbleiben vom Amt schon sanktioniert werden kann, bei Straftaten zu Lasten anderer aber nicht belangbar sein soll.

Es kann jedenfalls nicht gesellschaftlich sinnvoll sein, eine Klasse zu etablieren, die an Bürgerpflichten nicht teilnehmen soll.

In erster Instanz wird entschieden (möglicherweise zurecht): Er / sie bekommt Geld vom Staat, da er / sie selbst nichts zu seinem Auskommen beitragen kann.
In zweiter Inastanz wird von diversen Parteien gefordert: Er / sie muss auch gar nicht mitwirken, Hartz IV Sanktionen abschaffen. Wenn er / sie keine Lust hat, dann eben nicht. Ist ja auch traumatisierend, ein mal im Monat einen Termin wahrzunehmen.
In dritter Instanz heisst es dann oft: Er / sie hat eine Sachbeschädigung begangen oder beispielsweise eine Mitwohnung als Mieter verwüstet. Da wollen wir ihn / sie nicht für zur Rechenschaft ziehen. Den Schaden hat der geschädigte zu 100% zu tragen, Pech.

Das was da gesamtgesellschaftlich begünstigt wird, ist das was man früher den 'großen Jagdschein' nannte.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 12:35
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Da wäre meine davon abweichende Überlegung, dass es ja auch vorstellbar sein könnte, keinen Außenspiegel abzutreten.
Unbedingt. Niemand wird dazu gezwungen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Vielleicht läge es dann ja auch, weil so knapp bemessen, in dem besonderen Interesse eines Leistungsempfängers, keine Straftaten zu begehen.
Genau! Im Eigeninteresse straffrei bleiben!
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:das was man früher den 'großen Jagdschein' nannte
Den Begriff kenne ich gar nicht ...


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 12:56
@FlamingO

Zur Begriffserklärung:

Das war früher ein Bezeichnung für Leute, die so unterbelichtet sind, dass kleinere Vergehen gar nicht verfolgt wurden, sozusagen der Dorftrottel. Dem war natürlich auch nicht so etwas wie 'Schonzeit fürs Wild' zu vermitteln, so dass der im Prinzip zu jeder Jahreszeit auf alles draufballern durfte, ohne dauernd vor Gericht zu landen. Im Gegensatz zum 'kleinen Jagdschein', also dem richtigen Jagdschein.

Die Dorftrottel von heute ballern halt nicht mehr in der Schonzeit auf Enten, sondern treten mangels Waffe und oft auch mangels Ente Außenspiegel ab.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 13:18
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Für jegliche Verbrechen, die "nicht" gegen das höchste Rechtsgut Leben gerichtet waren, gibt es in der Zukunft ausnahmslos 15-20 Jahre Freiheitsstrafe. Strafe muss sein.
Was ist denn das für eine Definition? Über diese Negativdefinition würdest du einen Padensieb mit 20 Jahren Haft bestrafen, da sich seine Straftat ja nicht gegen das Rechtsgut "Leben" gerichtet hat. Da fehlt noch ein Zusatz "die nicht gegen das Rechtsgut "Leben" gerichtet waren, aber mit Todesfolge endeten. ", wenn du das so meinst, wie ich glaube.

Zum Thema:
Ich persönlich bin ein absoluter Gegner der Todesstrafe, einerseits aus dem benannten Grund der Endgültigkeit der Strafe, die bei falschen Urteilen fatale Folgen hat. Aber auch aus dem Grund, dass ich in der Tötung eines Täters keine Bestrafung sehe. Der polemische Ruf zur Todesstrafe nach Kindesmisshandlungen oder entsetzlichen Mordtaten rührt wahrscheinlich aus einem Racheinstinkt, der sich gegen den Täter richtet. Diese Emotionen sind menschlich absolut nachvollziehbar, können aber meiner Meinung nach keine Grundlage für Bestrafung in einem Rechtsstaat sein.

Zunächst sollte eine Bestrafung die Gesellschaft vor einem potentiell gefährlichen Gewalttäter schützen. Das tut die aktuell angewandte Freiheitsstrafe mitsamt möglicher Sicherungsverwahrung relativ zuverlässig. Klar kann man bei keinem Täter, der seine Strafe abgesessen hat, sicher sein, aber diese Sicherheit gäbe es nur zu Kosten eines totalitären Regimes und das kann niemals der Wunsch eines Volkes sein.

Meiner Meinung nach ist die größtmögliche Strafe ehrliche Reue. Das mag philosophisch klingen und ist es wahrscheinlich auch, aber wer das Gefühl wahrer Reue schon einmal erlebt hat, kann sicher nachvollziehen, wie grausam und schmerzhaft es ist, die Konsequenzen "schlechten" Handels zu spüren.
Leider gibt es keine Möglichkeit, Reue künstlich zu "erzeugen", deswegen halte ich unser aktuelles Modell der Bestrafung, auch im Hinblick auf eine Resozialisierung, nicht für perfekt, aber für geeignet.


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02.01.2020 um 15:36
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Von welchem Land redest du? In Deutschland ist die höchste auszusprechende zeitlich begrenzte Strafe 15 Jahre. Höher geht es nicht.
Das zeitlich begrenzt hatte ich tatsächlich überlesen bzw. hatte ich deinen Beitrag falsch verstanden.

Die zeitlich begrenzte "höchstmögliche" Freiheitsstrafe "von vornherein" ist natürlich nur 15 Jahre.

Da ich aber dein zeitlich begrenzt überlesen hatte, bin ich davon ausgegangen, dass du grundsätzlich meintest, dass eine Freiheitsstrafe bei uns "nicht" höher als 15 Jahre ausfallen kann - und da schrieb ich dann ja, dass das nicht stimmt, wenn wir die lebenslange Freiheitsstrafe berücksichtigen, was ich tat, die es bei uns ja auch noch gibt und damit die höchste Freiheitsstrafe darstellt, die aber selbstverständlich nicht lebenslang hinter Gittern bedeuten muss.

Bewährung hatte ich gar nicht berücksichtigt, nicht vergessen, nur nicht berücksichtigt, weil ich für mich nur mit Jahren, die jemand tatsächlich hinter Gittern verbringen muss, gerechnet habe.


Fassen wir also nochmal ganz kurz die höchstmöglichen Freiheitsstrafen bei uns zusammen:

- 15 Jahre.

- Lebenslang
(15 Jahre garantiert, "Minimum", erst nach 15 Jahren Antrag auf Bewährung möglich, 5 Jahre Bewährungszeit danach - aber keine Garantie für Bewährung nach 15 Jahren. Die Freiheitsstrafe tatsächlich hinter Gittern kann sich deutlich nach oben verlängern, obwohl nur in ganz seltenen Fällen ein tatsächliches Lebenslang bis zum Tode in Betracht kommt bzw. bedeutet - mit Verweis auf die Menschenwürde).

25 Jahre bleiben also im Durchschnitt weiterhin realistisch, obwohl selbstverständlich, da hast du recht, noch mehr möglich ist/wäre.



- Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld
( keine Chance auf Bewährung nach 15 Jahren. Eine Obergrenze gibt es zwar auch hier nicht, Gerichte verhängen im Durchschnitt aber trotzdem nur so 10 Jahre +, wo wir dann letztlich auch wieder auf unsere ca. 25 Jahre kommen würden, obwohl natürlich auch hier mehr möglich ist/wäre. Jedoch weiterhin äußerst unwahrscheinlich ein tatsächliches Lebenslang bis zum Tode.)


Unabhängigkeit zu dem Ganzen kann es bei einer reinen Freiheitsstrafe auch zuzüglich noch eine Sicherungsverwahrung im Anschluss geben.

Beispiel: Lebenslange "reine" Freiheitsstrafe (zb. nach 25 Jahren beendet) + anschließende Sicherungsverwahrung (ist ja auch ein Freiheitsentzug), die theoretisch auch keine Obergrenze kennt und somit theoretisch bis zum Tode bestehen kann.



Ps.
Du hast übrigens recht, ich bringe manchmal viel durcheinander. Erst recht, wenn ich nur aus der Erinnerung heraus etwas schreibe.


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02.01.2020 um 16:58
@sacredheart

Ah, ok. Der einstige Dorftrottel unterliegt heutzutage dann aber in nicht wenigen Fällen den Kriterien der Schuldunfähigkeit bzw. der verminderten Schuldfähigkeit.

SpoilerDen Dorftrottel kannte ich bislang v.a. von Monty Python.

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Zitat von DerHildenDerHilden schrieb:Meiner Meinung nach ist die größtmögliche Strafe ehrliche Reue.
Das ist wahr, sie martert. Weil dann kein anderer der Ankläger mehr ist, sondern man selber seine Schuld anklagt. Schuldempfinden kann ein sehr starker Schmerz sein. Und (nicht nur, aber auch) mit der Reue einhergehend finden ja speziell in den USA so einige Inhaftierte zum Glauben. Die viele Zeit zum Nachdenken, das Gefühl des Verlorenseins, die Sinnsuche mögen dazu führen, in seiner Zelle eines Tages die Stimme Gottes zu vernehmen. Wer mit weltlicher Gnade nicht mehr rechnen kann, übereignet sich einer höheren Instanz.


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Schuld und Sühne? - "Bestrafung" in der Zukunft

02.01.2020 um 18:52
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:In dem von mir geschilderten Fall wurde das Thema Schadensersatz mit Hartz IV schlicht abgebügelt. Das ist aus meiner Sicht ein völlig falsches Signal, so ähnlich wie eine reine Bewährungsstrafe, die aus Sicht eines schlichten Geistes einfach gar nicht da ist. Auch bei Bewährungsstrafen wäre ich sehr viel öfter als es Praxis ist dafür, dass über einen längeren Zeitraum eine Geldstrafe zu zahlen wäre, ggf begleitend oder als Voraussetzung für die Gewährung von Bewährung.
Schadensersatz ist aber eine zivilrechtliche Forderung - hat also mit der Bestrafung erstmal nichts zu tun. Man kann in einem Adhäsionsverfahren natürlich Schadensersatz (und Schmerzensgeld) während des Strafprozesses mit verhandeln, es ist aber letztlich eine zivilrechtliche Sache. Und wenn bei jemanden Zivilrechtlich nichts zu holen ist, dann ist da nichts zu holen - Stichwort "Offenbarungseid" - bzw Vermögensauskunft.


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