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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

1.544 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Brauchtum, Zeitgemäß ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 14:27
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Für eine gefährliche Körperverletzung benötigt es auch ein "geeigneten" Gegenstand. Ob das ein Horn ist...
Ich weiss nicht, nach welchen Kriterien „geeigneter Gegenstand“ definiert wird.

Wenn ich aber nach den Verletzungen gehe, welche die Frauen erlitten haben (worüber sie im Panorama-Bericht berichteten
-Hämatome und blaue Flecken, Schmerzen über einige Tage-), dann finde ich das Ganze schon erheblich schwerwiegender als einfache oder leichte körperliche Verletzung, worunter ich bspw. eine Ohrfeige verstehen würde.
Gefährliche Körperverletzung dürfte in diesen Fällen schon eher hinkommen.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 16:30
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Für eine gefährliche Körperverletzung benötigt es auch ein "geeigneten" Gegenstand.
Das ist Quatsch. Dafür reicht auch ein gezielter Faustschlag oder ein beschwingter Tritt.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 17:03
Zitat von emzemz schrieb:Der ist nicht zwingend Voraussetzung.
Das Gesetz bietet da schon noch eine gewisse Auswahl, wie z.B. 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
Das ist richtig. Ich ging aber erstmal nur von der Waffe aus.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Ich weiss nicht, nach welchen Kriterien „geeigneter Gegenstand“ definiert wird.

Wenn ich aber nach den Verletzungen gehe, welche die Frauen erlitten haben (worüber sie im Panorama-Bericht berichteten
-Hämatome und blaue Flecken, Schmerzen über einige Tage-), dann finde ich das Ganze schon erheblich schwerwiegender als einfache oder leichte körperliche Verletzung, worunter ich bspw. eine Ohrfeige verstehen würde.
Gefährliche Körperverletzung dürfte in diesen Fällen schon eher hinkommen.
Ich bin kein Jurist, stecke aber gerade aktiv als Zeuge in einer Sache drin, in der es um eine Messerattacke geht.

Daher konnte ich mir erstmal nicht vorstellen dass das die gleiche Schwere sein kann.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Das ist Quatsch.
Entschuldigen Sie, Frau Richterin.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Dafür reicht auch ein gezielter Faustschlag oder ein beschwingter Tritt.
Was heißt "reicht"?

Mit einem gezielten Faustschlag richtet man locker mehr Schäden an, als Hämatome am Hintern.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 19:04
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Ich bin kein Jurist, stecke aber gerade aktiv als Zeuge in einer Sache drin, in der es um eine Messerattacke geht.

Daher konnte ich mir erstmal nicht vorstellen dass das die gleiche Schwere sein kann.
Bin auch keine Juristin. Was ich eben so auf die Schnelle im Netz dazu finden konnte (es geht offenbar nicht nur um die Schwere der Verletzungen). Vom Ding her gibt es leichte, gefährliche und schwere Körperverletzung.
Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) muss demnach:
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich verübt werden, um als solche klassifiziert zu werden.
Quelle: https://www.scheerer-maly.de/koerperverletzung/

In Borkum waren es ja mehrere Tatverdächtige. Jene, die die Frauen festhielten und die, die zugeschlagen haben.
Es handelte sich mMn um diese „Gruppen“, mit bestimmten „Klaasoth-Namen“, wenn mich nicht alles täuscht.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 19:48
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Mit einem gezielten Faustschlag richtet man locker mehr Schäden an, als Hämatome am Hintern.
Po, Oberschenkel, Kniekehlen:
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb am 11.12.2024: Mittlerweile gibt es viel Widerspruch gegen die Aussage des Bürgermeisters, vor allem von Borkumerinnen. „Ich hatte vom Steißbein bis zur Kniekehle alles voller Hämatome“, berichtet eine Borkumerin in der NDR-Reportage anonym über ihre erste Begegnung mit dem Klaasohm-Fest.
Manche Hämatome müssen operativ versorgt werden, manche hinterlassen Dauerschmerzen.

Wikipedia: Hämatom


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 20:22
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:In Borkum waren es ja mehrere Tatverdächtige. Jene, die die Frauen festhielten und die, die zugeschlagen haben.
Es handelte sich mMn um diese „Gruppen“, mit bestimmten „Klaasoth-Namen“, wenn mich nicht alles täuscht.
Das kann möglich sein. Dafür gibt es ja Gerichte die das vernünftig einschätzen können.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Manche Hämatome müssen operativ versorgt werden, manche hinterlassen Dauerschmerzen.
Ja, aber ändert ja jetzt auch nix.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 21:10
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Dafür gibt es ja Gerichte die das vernünftig einschätzen können.
Jo, was ne Erkenntnis.
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Ja, aber ändert ja jetzt auch nix.
Ne, ganz offensichtlich nicht, sonst hättest du nachfolgende Meinung nicht als Tatsachenbehauptung rausgehauen, sondern mind. in eine Konjunktivaussage umformuliert. Aber bei manchen ändert sich nix. Is halt so.
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Mit einem gezielten Faustschlag richtet man locker mehr Schäden an, als Hämatome am Hintern.



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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 21:38
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Manche Hämatome müssen operativ versorgt werden, manche hinterlassen Dauerschmerzen.
Bezieht sich deine Aussage konkret auf Opfer von Borkum?


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 21:42
Zitat von AniaraAniara schrieb:Bezieht sich deine Aussage konkret auf Opfer von Borkum?
Nein. Es ist ein Hinweis, Hämatome nicht zu unterschätzen.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 22:11
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Jo, was ne Erkenntnis.
Du hast doch selber nur spekuliert.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Ne, ganz offensichtlich nicht, sonst hättest du nachfolgende Meinung nicht als Tatsachenbehauptung rausgehauen, sondern mind. in eine Konjunktivaussage umformuliert.
Wenn das Wörtchen "locker" nicht wäre...
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Aber bei manchen ändert sich nix. Is halt so.
Achsooo, Selbstgefälligkeit ist Thema. Sag´s doch gleich! :)


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 22:31
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Wenn das Wörtchen "locker" nicht wäre...
in deiner Welt mag das plausibel erscheinen, ich bin hier draussen.

Und ja, allerdings finde ich es unangemessen, wenn du mögliche Konsequenzen von Faustschlägen mit den Verletzungen der geschlagenen Frauen von Borkum vergleichst. Da gibt es nach meinem Dafürhalten überhaupt nix zu vergleichen.
Dankenswerterweise ist es aber auch nicht erforderlich darüber weiter zu lallern, denn wie ein Mitspekulant hier zum Besten gab:
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Dafür gibt es ja Gerichte die das vernünftig einschätzen können.



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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

15.12.2024 um 01:19
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:in deiner Welt mag das plausibel erscheinen, ich bin hier draussen.
Erklär mir doch mal bitte "meine Welt". Gern per PN.

Wieso sind Menschen im Internet beim kleinsten Funken immer gleich auf 180 und werden persönlich? Sprichst du auch so mit Menschen auf der Straße?
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Und ja, allerdings finde ich es unangemessen, wenn du mögliche Konsequenzen von Faustschlägen mit den Verletzungen der geschlagenen Frauen von Borkum vergleichst.
Ja, ja. Emotionen und so. Aber ich habe lediglich die gefährliche Körperverletzung aufgrund des Horns zur Diskussion gestellt. Die Geschichte mit dem Faustschlag hat eine andere Userin ins Spiel gebracht.

Warum soll das jetzt mein Problem sein?


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

15.12.2024 um 09:30
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Von „Unwilligkeit“ würde ich da nicht sprechen wollen. Es kann sein, dass diese Frauen Angst haben. Wie im Thread angesprochen könnten sie sich vor Repressalien für sich und/oder ihre Angehörigen fürchten. Somit ist da ein möglicher Konflikt denkbar, der eine Aufklärung verhindern könnte. (Aus vorgenannten Gründen hatten sich betroffene Frauen im Panorama-Beitrag auch nur anonym geäussert).
Aber nun ja, mal sehen wie es sich entwickelt.
Genau. Bei Angst vor möglichen Repressalien wird man sicher versuchen, der Sache behutsam nachzugehen. Vor allem, wenn das wie hier nun auch noch so öffentlichkeitswirksam ist.
Ggfs. wäre sogar Untersuchungshaft wegen Verdachts der Verdunkelungsgefahr bei einem Beschuldigten denkbar, aber dazu muss halt auch eine fundierte Aussage vorliegen. Sprich das Ganze muss untermauert sein.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Die betroffenen Frauen bräuchten diese Anträge also nicht selbst zu stellen, sollten (persönlich -ggf. anonym- oder über einen Anwalt) ihre Infos und Wahrnehmungen an die Polizei weitergeben, damit diese genug Material zusammenbekommt, um den Strafantrag erfolgreich durchzubekommen, damit ermittelt werden kann.
Ein Strafantrag muss immer höchstpersönlich oder aber durch einen gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigte, Betreuer) gestellt werden.

Sicher ist es sinnvoll, sich ggfs. anwaltlich unterstützen und beraten zu lassen. Wenn ein Rechtsanwalt im Spiel ist, hat das immer mehr Gewicht. Es gibt Fachanwälte für diese Themen.
Zitat von emzemz schrieb:Suche und finde den Unterschied zwischen Anzeige und Aussage
Anzeige: Ein bestimmter Sachverhalt wird bei einer zuständigen Behörde gemeldet/"angezeigt", dieser ist vermutlich strafrechtlich relevant.

Aussage: im Ermittlungsverfahren, das auf Grund einer Anzeige eingeleitet wird, Angaben, die in einer verantwortlichen Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten gemacht werden. Mit Erläuterung, um was es genau geht, eingehender Belehrung und anschließender Unterschrift (man kann auch 3 Kreuze machen, wenn man nicht lesen und schreiben kann). Ggfs. wird die Vernehmung mit Hilfe eines vereidigten Dolmetscher vorgenommen. Die Belehrungen gibt es mittlerweile in vielen Sprachen.
Zitat von soomasooma schrieb:Beispiel häusliche Gewalt: Ohne Antrag des Opfers keine Strafe – was ja leider auch häufig vorkommt, obwohl Polizei und Krankenhaus involviert waren.
Zitat von soomasooma schrieb:wobei mich das schon verwundert, wie oft es da dann eben nicht zu einer Strafverfolgung kommt, auch bei wiederholten Vorfällen. Gilt da etwas anderes? Da stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Sehr häufig ist es bei partnerschaftlicher Gewalt so, dass da gleich mehrere (Antrags-)Delikte dazu kommen. In einem Streit passieren da oft Körperverletzungen, Beleidigungen, Beleidigungen auf sexueller Grundlage, Bedrohung, manchmal Sachbeschädigung, wie das Handy des Partners wird aus Eifersucht zerstört, Mobiliar zertrümmert usw. oder auch Hausfriedensbruch, wenn sich gewaltsam Zutritt verschafft wurde oder ein schon bestehendes Hausverbot ignoriert wurde.
Nicht selten ist auch Alkohol mit im Spiel, gar nicht selten auch bei beiden Beteiligten. Die Polizei kommt, gerufen durch einen der Beteiligten oder auch Nachbarn/Anwohner oder andere Familienangehörige und nimmt den Grundsachverhalt auf. Die Streithähne werden getrennt. Es wird geschaut, ob jemand ärztlich versorgt werden muss. Ggfs. erfolgt eine Wegweisung des Störers, meist ist das der Mann. Es gibt eigentlich immer das Angebot, sich weiter gehende Hilfe zu holen. Es gibt in Rheinland-Pfalz z.B. schon seit einigen Jahren Interventionsstellen

https://www.interventionsstellen-rlp.de/

Die eingesetzten Polizeibeamt:innen fragen die betroffene Frau, ob sie mit einer Weitergabe ihrer Kontaktdaten an die Interventionsstelle einverstanden ist. Falls ja, setzen sich geschulte Mitarbeiter:innen mit ihnen in Verbindung und können die Betroffenen beraten.

Wenn nun die betroffene Frau entscheidet, dass sie keinen Strafantrag gegen ihren Mann/Verlobten/Freund/Stecher stellen möchte, keine Angaben machen möchte und den Zeugenfragebogen (im vereinfachten Verfahren) nicht zurücksendet, meist da der Macker zu Kreuze gekrochen ist und sie um Entschuldigung gebeten hat oder aber sie so abhängig/hörig ist, dass sie sich ein Leben ohne ihn nicht vorstellen kann, dann kann das Ganze auch nicht weiter verfolgt werden.
Denn in einer Gerichtsverhandlung würde sie nicht aussagen und es bliebe dann nur noch die Einstellung nach der Alternative des 170II StPO: Verfahrenshindernis fehlender Strafantrag.

🤢 den muss ich hier jetzt doch mal setzen.
Dass so viele Dreck**rsche damit durchkommen ist einfach frustrierend.
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Für eine gefährliche Körperverletzung benötigt es auch ein "geeigneten" Gegenstand. Ob das ein Horn ist...
Da gibt es mehrere Tatbestandsmerkmale, aber das Schlagen mit harten Gegenständen fällt definitiv darunter. Es ist z.B. auch ein Unterschied zwischen einer "Backpfeife" mit der flachen Hand oder mit einem Faustschlag. Es besteht auch ein Unterschied zwischen einem Tritt barfuß oder mit einem derb beschuhten Fuß.

Was hier auch zutreffen könnte: "mit mehreren Beteiligten gemeinschaftlich". Beispiel: A und B halten C fest und D traktiert C mit Schlägen.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

15.12.2024 um 09:56
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Ja, ja. Emotionen und so.
Ganz genau :)

Erstes ja: keine Verharmlosung der Vorgänge, keine Verharmlosung der Verletzungen bspw. durch Relativierung :no:
Zweites ja: Empathie und Respekt für die betroffenen Frauen. :ok:


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15.12.2024 um 09:59
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ein Strafantrag muss immer höchstpersönlich oder aber durch einen gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigte, Betreuer) gestellt werden.
Ok. Wie verhält es sich beim Offizialdelikt? Denkst Du, dass es sich bei den Klaasohm-Vorgängen um Offizialdelikte handeln könnte @nairobi ?


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

15.12.2024 um 10:17
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Wie verhält es sich beim Offizialdelikt?
Ein Offizialdelikt wird von Amts wegen verfolgt. Es schadet aber nichts, wenn der Geschädigte zusätzlich noch erklärt, eine Verfolgung und Sanktionierung zu wünschen. Das kann man also durchaus vorsorglich mit in die Vernehmung mit einbauen.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Denkst Du, dass es sich bei den Klaasohm-Vorgängen um Offizialdelikte handeln könnte
Wenn man sich als Polizeibeamter/in nicht sicher ist, kann man schnell bei der Staatsanwaltschaft nachfragen.
Auch, wenn es um mögliche Strafbarkeit oder Verjährungsfristen geht. Wie auch bei der Strafprozessordnung hat es auch beim Strafgesetzbuch im Laufe der vergangenen Jahre/Jahrzehnte immer mal Änderungen ergeben: Paragraphen sind weggefallen, wurden modifiziert oder ergänzt oder es wurden weitere Bestimmungen hinzu genommen, die vom Parlament verabschiedet wurden. Insbesondere bei den Sexualdelikten hat sich da so einiges getan. Man erkennt das z.B. an zugesetzten Buchstaben. Der Paragraph 184 StGB ist ein gutes Beispiel dafür.
Wird ein Sachverhalt vorgetragen kann die Staatsanwaltschaft diesen vorläufig bewerten. Manchmal müssen sie auch selbst erst mal nachschlagen...man kann ja auch nicht alles im Kopf haben...


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

15.12.2024 um 10:34
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wird ein Sachverhalt vorgetragen kann die Staatsanwaltschaft diesen vorläufig bewerten. Manchmal müssen sie auch selbst erst mal nachschlagen
Verstehe. Danke @nairobi

Mal schauen wie es sich weiterentwickelt. Vllt. traut sich ja eine mutige Person Ross & Reiter etc. zu benennen, damit die Angelegenheit ihren juristischen Lauf nehmen kann, was im besten Falle dann auch zur Verarbeitung der Geschehnisse beitragen sollte.


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15.12.2024 um 12:52
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ein Strafantrag muss immer höchstpersönlich oder aber durch einen gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigte, Betreuer) gestellt werden.
Ergänzend hierzu ...
§ 230 StGB
Strafantrag

(1) 1Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. ...

https://dejure.org/gesetze/StGB/230.html
Da darf die Staatsanwaltschaft auch ganz ohne einen solchen Strafantrag aktiv werden.


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15.12.2024 um 15:10
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Manche Hämatome müssen operativ versorgt werden, manche hinterlassen Dauerschmerzen.
Selbst, wenn es zu keiner Verletzung käme, ist die Idee dieses Treibens an sich ja schon eine absolute Unverschämtheit.

Ich bin mir sicher, wenn wir hierzulande wie in den USA Waffen tragen dürften, hätte sich dieser Brauch in Sekunden nach seiner Entstehung auch bereits wieder aufgelöst.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

15.12.2024 um 15:34
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Selbst, wenn es zu keiner Verletzung käme, ist die Idee dieses Treibens an sich ja schon eine absolute Unverschämtheit.
Das kann doch jeder für sich entscheiden, welchen Brauch er pflegt und gut findet.


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