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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

1.544 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Brauchtum, Zeitgemäß ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 00:16
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Beides kann nicht stimmen. Entweder sind die vier Anzeigen letztes oder in diesem Jahr eingegangen.
Ich meine, es so verstanden zu haben:
Es gab im Jahr 2023 anlässlich des Klaasohmsfestes Vorfälle, die im Jahr 2024 zu vier Anzeigen führten. Man muss ja nicht sofort zur Polizei laufen, hat, wenn ich mich erinnere, hierfür sechs Wochen Zeit?
Damit kann ich natürlich falsch liegen, wäre aber ein Lösungsansatz.

Aber müssen wir das wirklich jetzt schon so i-tüpferles-genau aufdröseln?
Reicht es denn zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus zu wissen, dass es Vorfälle gegeben hat, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden, aber noch immer nicht zuende ermittelt wurden?


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 00:23
Zitat von emzemz schrieb:Es gab im Jahr 2023 anlässlich des Klaasohmsfestes Vorfälle, die im Jahr 2024 zu vier Anzeigen führten.
Ja so habe ich das auch verstanden. Und die Anzeigen waren nach der Berichterstattung für das Jahr 2023 eingegangen.

Im vergangenen Jahr wäre 2023, so wie das die FAZ geschrieben hat, dann wäre der Eingang 2024 falsch.
Zitat von emzemz schrieb:Reicht es denn zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus zu wissen, dass es Vorfälle gegeben hat, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden, aber noch immer nicht zuende ermittelt wurden?
Dann hätte die Polizei das vertuscht mMn.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 00:32
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Im vergangenen Jahr wäre 2023, so wie das die FAZ geschrieben hat, dann wäre der Eingang 2024 falsch.
Bitte, streiten wir doch nicht darüber. Wenn das vier Anzeigen waren, könnten ja zwei noch in 2023 und die anderen beiden in 2024 eingegangen sein ;) , aber es scheint wohl um das Fest in 2023 gegangen zu sein, halten wir das mal so fest, o.k.?
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Dann hätte die Polizei das vertuscht mMn.
Richtig, und genau da scheint sich nun die StA Aurich reinzuhängen, sehe ich auch so.


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14.12.2024 um 09:01
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anzeige gegen unbekannt. Es braucht keine Anzeigen von mutmaßlichen Opfern, schreibt die taz
Wenn weder von Geschädigten noch von Beschuldigten Aussagen vorliegen, wird die StA das Verfahren nur noch einstellen können - was soll sie auch sonst machen 🤷‍♀️
Zitat von blueavianblueavian schrieb:ich denke, die Polizei ermittelt jetzt die gesamten letzen Jahre. Die taz schreibt, dass die gefährliche Körperverletzung erst nach 10 Jahren verjährt.
Das ist dann jetzt der politische Wille.
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Hier wird explizit gebeten sich bei der Polizeistation Leer/Emden zu melden, wenn man Anzeigen über das Fest Klaasohm abgeben will und eine betroffene Frau ist.
Eine Aufruf an die Öffentlichkeit, eine gute Möglichkeit, darüber Informationen zu bekommen, vielleicht sogar Bildmaterial usw.
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Die Polizei hätte sich geweigert Anzeigen aufzunehmen laut einer Anzeige.
Das ist für mich schwer vorstellbar, denn schließlich gehört die Anzeigenaufnahme mit zu den Haupttätigkeiten der Polizei. Was denkbar wäre, dass eine Anzeigenaufnahme zunächst abgelehnt wird, wenn die betreffende Person erkennbar in einem Zustand ist, dass man eine ordentliche Vernehmung nicht durchführen kann, z.B. weil eine starke Alkoholisierung vorliegt. Dann könnte es sein, dass man die Person bittet, am nächsten Tag noch einmal vorzusprechen.
Wenn natürlich erkennbar wäre, dass eine Person Verletzungen aufweist, würde wahrscheinlich eine medizinische Behandlung organisiert. Wobei es auch Personen gibt, die das verweigern.
Zitat von emzemz schrieb:Man muss ja nicht sofort zur Polizei laufen, hat, wenn ich mich erinnere, hierfür sechs Wochen Zeit?
Eine Sechswochenfrist gibt es so nicht.
Bei Antragsdelikten war es immer so, dass ein Strafantrag innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden von Tat und Tatverdächtigem gestellt werden musste. Es sei denn, da hätte sich inzwischen etwas geändert, was ich aber nicht für wahrscheinlich halte.
Es wurde ja bereits festgestellt, dass eine gefKV kein Antragsdelikt ist und dass öffentliches Interesse besteht.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 09:03
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Dann hätten sie schon längst ermittelt. Die hatten ja ein Jahr Zeit.
Wieso? Die Strafanzeige ist lediglich eine Mitteilung über eine mögliche Straftat.

Erst der Strafantrag setzt ein Strafverfahren in Gang, sofern die zuständige Behörde diesem stattgibt.
Strafanträge sind nur für bestimmte Delikte vorgesehen. Dann sind sie aber auch in der Regel notwendig, damit die Ermittlungsbehörden überhaupt die Strafverfolgung aufnehmen.
Quelle: https://www.kanzlei.law/strafrecht/strafverfahren/strafanzeige-strafantrag/

Könnte es nicht sein, dass mangels Namen, Daten & konkreten Hinweisen in Borkum noch nicht ermittelt wurde, da noch kein Strafantrag gestellt werden konnte?

(Oder man müsste wohl einen Strafantrag gegenüber Unbekannt stellen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten?)


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 09:10
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Strafantrag gegenüber Unbekannt stelle
Ja, das geht. Eine geschädigte Person dokumentiert damit den Willen, dass diese Sache strafrechtlich verfolgt wird.
Ein Strafantrag kann ja auch zurückgezogen werden, dann kann er aber nicht nochmals gestellt werden (zumindest war das so, wenn es sich nicht geändert hat, wovon ich nicht ausgehe, da sich das eigentlich bewährt hatte). Ich meine gelesen zu haben, dass inzwischen nicht mal mehr eine Unterschrift erforderlich ist, da ja inzwischen einiges über die Online-Wache hereinkommt.

Ein denkbarer Fall wäre: Herr Schmidt stellt fest, dass sein PKW verschwunden ist und erstattet Anzeige wegen Pkw-Diebstahls gegen unbekannt. Er stellt Strafantrag.
Im Nachgang stellt sich heraus, dass sein Sohn ohne Absprache und Erlaubnis das Fahrzeug genutzt hat. Herr Schmidt zieht den Strafantrag zurück.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 09:15
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ja, das geht.
Danke! Bleibt die Frage, ob das in Borkum bereits gemacht wurde. Ich vermute eher nicht, da man derzeit auch offensiv über die Medien nach Hinweisen fragt, vermutlich um genug tragfähigen Inhalt für einen Strafantrag zu erhalten, damit dann ermittelt werden kann.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 09:19
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Ich vermute eher nicht, da man derzeit auch offensiv über die Medien nach Hinweisen fragt, vermutlich um genug tragfähigen Inhalt für einen Strafantrag zu erhalten, damit dann ermittelt werden kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass sie da jetzt erst mal "sammeln" und schauen, was an Ermittlungsansätzen so reinkommt.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 10:07
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass sie da jetzt erst mal "sammeln" und schauen, was an Ermittlungsansätzen so reinkommt.
Jap.

Hinsichtlich des Strafantrags hatte ich noch gelesen:
Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der durch die Tat verletzt ist, § 77
Demnach wäre es wichtig, dass sich die betroffenen Frauen selbst melden, denn es handelt sich ja scheinbar nicht um Offizialdelikte.
Oder wie siehst du das @nairobi ?
Die Tat ist daher auch dann rechtswidrig, wenn kein Strafantrag gestellt wird. Ohne einen nötigen Strafantrag liegt zwar eine Straftat vor, das Verfahren ist aber (ergänze: jedenfalls bei absoluten Antragsdelikten) einzustellen.[2] Im praktischen Sinne kann die Staatsanwaltschaft nur dann ermitteln, wenn ein Antrag vorliegt und wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine begangene Straftat vorliegen. Voraussetzung ist der nötige Anfangsverdacht.
Quelle: Wikipedia: Strafantrag (Deutschland)


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14.12.2024 um 10:15
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Demnach wäre es wichtig, dass sich die betroffenen Frauen selbst melden,
Auf jeden Fall sollten die Betroffenen auch selbst aussagen. Tun sie das nicht, kann man ihnen auch nicht helfen 🤷‍♀️
Die Justiz hat schon genug zu tun, da muss sie nicht noch unwilligen Leuten nachlaufen. Oder?


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 10:25
@mitH2CO3 Hier auch nochmal was dazu:
Eine Strafanzeige wird gem. § 158 I StPO gegenüber den dort genannten Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Amtsgericht) gestellt und benennt einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt. Sie ist form- und fristlos möglich und kann von jedermann gestellt werden.

Ein Strafantrag hingegen muss vom Verletzten einer Straftat (§§ 77ff StGB) gestellt werden. Er drückt das Begehren der Verfolgung einer Straftat aus. Der Antrag muss „bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde schriftlich“ gestellt werden, § 158 II StPO. Er ist gem. § 77b StGB innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Kenntniserlangung von Tat und Täter zu stellen.
https://www.juracademy.de/recht-interessant/article/strafantrag-strafanzeige-unterschied
Vom Strafantrag prinzipiell zu unterscheiden ist die Strafanzeige. Mittels einer Anzeige werden die Strafverfolgungsbehörden darüber informiert, dass es zu einer Straftat kam. Der Sachverhalt wird also schlichtweg mitgeteilt, so dass Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch Gericht entsprechend informiert sind. Anders als bei einem Strafantrag kann eine Anzeige grundsätzlich durch jeden erstattet werden, nicht nur durch den Betroffenen, sondern beispielsweise auch durch einen unbeteiligten Zeugen. Mit einem Strafantrag hingegen wird das tatsächliche Verlangen deutlich gemacht, dass die Tat auch strafrechtlich verfolgt werden soll. Der Antragsteller macht mittels Strafantrag ausdrücklich klar, dass er die Strafverfolgung wünscht.
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/antragsdelikt#relatives-antragsdelikt


Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Beispiel häusliche Gewalt: Ohne Antrag des Opfers keine Strafe – was ja leider auch häufig vorkommt, obwohl Polizei und Krankenhaus involviert waren.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:ich vermute, dass sich da kaum jemand melden wird. Im Panorama-Beitrag haben sich die betroffenen Frauen auch nur anonym interviewen lassen, weil sie Repressalien für sich und die Angehörigen befürchteten.
Davon ist auszugehen.


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14.12.2024 um 10:25
Zitat von nairobinairobi schrieb:da muss sie nicht noch unwilligen Leuten nachlaufen. Oder?
Von „Unwilligkeit“ würde ich da nicht sprechen wollen. Es kann sein, dass diese Frauen Angst haben. Wie im Thread angesprochen könnten sie sich vor Repressalien für sich und/oder ihre Angehörigen fürchten. Somit ist da ein möglicher Konflikt denkbar, der eine Aufklärung verhindern könnte. (Aus vorgenannten Gründen hatten sich betroffene Frauen im Panorama-Beitrag auch nur anonym geäussert).
Aber nun ja, mal sehen wie es sich entwickelt.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 10:27
Zitat von soomasooma schrieb:Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Beispiel häusliche Gewalt: Ohne Antrag des Opfers keine Strafe – was ja leider auch häufig vorkommt, obwohl Polizei und Krankenhaus involviert waren.
Danke für die Infos @sooma! Echt schwieriges (und trauriges) Thema.


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14.12.2024 um 10:51
Zitat von soomasooma schrieb:Körperverletzung ist ein Antragsdelikt.
das stimmt so pauschal nicht. Es kommt auf den Grad an.
Wann handelt es sich um ein Offizialdelikt bei Körperverletzung?
Unter den insgesamt acht Graden und Formen der Körperverletzung, die im 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches aufgeführt sind, handelt es sich nicht in jedem Fall um Offizialdelikte. Darauf verweist der eingeschobene Paragraph 230 StGB, der sich mit dem Strafantrag in Bezug auf die Körperverletzung beschäftigt.

Hierin ist bestimmt, dass zwei der Grade nicht als Offizialdelikt anzuerkennen sind, sondern der Strafanzeige durch das Opfer oder dessen Vertreter bedürfen: die einfache und die fahrlässige Körperverletzung. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die strafrechtliche Verfolgung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Dann können auch diese Tatbestände als Offizialdelikt verfolgt werden.
Quelle: https://www.koerperverletzung.com/offizialdelikt/#:~:text=Ist%20eine%20K%C3%B6rperverletzung%20ein%20Offizialdelikt,hingegen%20nicht%20in%20diese%20Kategorie.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 11:13
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es kommt auf den Grad an.
Gefährliche Körperverletzung fällt in der Tabelle unter Offizialdelikte. (Ich meine im Thread war man sich einig, dass es sich bei dem Einschlagen auf die Frauen um gefährliche Körperverletzung handelte.)
Dann wird also die Staatsanwaltschaft den Strafantrag stellen, so sie genug belastende Indizien bzw. Fakten erhalten hat.

Die betroffenen Frauen bräuchten diese Anträge also nicht selbst zu stellen, sollten (persönlich -ggf. anonym- oder über einen Anwalt) ihre Infos und Wahrnehmungen an die Polizei weitergeben, damit diese genug Material zusammenbekommt, um den Strafantrag erfolgreich durchzubekommen, damit ermittelt werden kann.


IMG 0483Original anzeigen (0,4 MB)
https://www.koerperverletzung.com/offizialdelikt/#Wann_handelt_es_sich_um_ein_Offizialdelikt_bei_Korperverletzung


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 11:31
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Anzeige gegen unbekannt. Es braucht keine Anzeigen von mutmaßlichen Opfern, schreibt die taz
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wenn weder von Geschädigten noch von Beschuldigten Aussagen vorliegen, wird die StA das Verfahren nur noch einstellen können - was soll sie auch sonst machen 🤷‍♀️
Suche und finde den Unterschied zwischen Anzeige und Aussage :troll:
Zitat von emzemz schrieb:hat, wenn ich mich erinnere, hierfür sechs Wochen Zeit?
Zitat von nairobinairobi schrieb:Eine Sechswochenfrist gibt es so nicht.
Dann werden es eben drei Monate sein, und meine Erinnerung war eine falsche :D


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 12:07
@Tussinelda Danke! :idee:
Dann bitte streichen, was ich oben zu häuslicher Gewalt schrieb – wobei mich das schon verwundert, wie oft es da dann eben nicht zu einer Strafverfolgung kommt, auch bei wiederholten Vorfällen. Gilt da etwas anderes? Da stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Dann wird also die Staatsanwaltschaft den Strafantrag stellen, so sie genug belastende Indizien bzw. Fakten erhalten hat.
Derzeit gibt es ja anscheinend nicht einmal Namen oder Daten. Deshalb bittet man ja darum, dass mögliche Opfer sich melden mögen. Ohne die wird's schwer, das noch zu ahnden, denke ich.

https://staatsanwaltschaft-aurich.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/ermittlungen-in-bezug-auf-das-klaasohm-fest-auf-borkum-238036.html

Gut finde ich, dass auch der Inselpolizei nochmal auf die Finger geschaut wird und mögliche Versäumnisse hoffentlich aufgeklärt werden.


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 13:35
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:(Ich meine im Thread war man sich einig, dass es sich bei dem Einschlagen auf die Frauen um gefährliche Körperverletzung handelte.)
Für eine gefährliche Körperverletzung benötigt es auch ein "geeigneten" Gegenstand. Ob das ein Horn ist...


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 13:51
Zitat von soomasooma schrieb:Derzeit gibt es ja anscheinend nicht einmal Namen oder Daten.
Doch, da ist die Rede von einem 18-Jährigen, gegen den bereits ermittelt wird.
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Für eine gefährliche Körperverletzung benötigt es auch ein "geeigneten" Gegenstand. Ob das ein Horn ist...
Der ist nicht zwingend Voraussetzung.
Das Gesetz bietet da schon noch eine gewisse Auswahl, wie z.B. 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich


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Klaasohm - Brauchtum oder Gewalt gegen Frauen?

14.12.2024 um 13:59
Zitat von emzemz schrieb:Doch, da ist die Rede von einem 18-Jährigen, gegen den bereits ermittelt wird.
Sagst Du. ;)
Zitat von emzemz schrieb:Ich finde leider die Quelle nicht mehr, vielleicht mag da jemand weiterhelfen. Aber hieß es nicht von offizieller Seite her, dass man bereits gegen einen 18-Jährigen ermitteln würde?
Ich hab bisher nur etwas von "ein und derselben Person" gelesen. Und ansonsten:
Zitat von blueavianblueavian schrieb:Allerdings sei diese Anzeige, wie bisher auch alle anderen, allgemeiner Natur, betonte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. In keinem Fall seien konkrete Tatverdächtige genannt worden. Auch einen genauen Ort oder eine exakte Zeit, zu der die mutmaßlichen Straftaten begangen worden sein sollen, habe kein Anzeigensteller mitgeteilt.

Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100551820/-klaasohm-auf-borkum-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-polizei.html



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