fischersfritzi schrieb:Nein, das bestimmt unsere Rechtsordnung.
nasenstüber schrieb:Die würde nur bei Zwang gelten. Es gibt diesen Zwang aber nicht. Es gibt nur eine Art sozialen Druck, und der ist aus meiner Sicht zumutbar.
Da würde ich mal sagen, könntest du ein bisschen auf dem Holzweg sein, @nasenstüber.
In unserer Rechtsordnung gibt es Antragsdelikte und Offizialdelikte. Während der Betroffene bei Antragsdelikten selbst aktiv werden muss, das wäre z. B. eine Ohrfeige, ermittelt der Staat bei Offizialdelikten, also wenn er ein öffentliches Interesse sieht, von sich aus. Dabei ist es ziemlich egal, ob freiwillig oder nicht. Hier könnten also die Körperverletzungen durchaus unter den § 224 StGB fallen, womit wir im Bereich eines Offizialdeliktes wären, hier
Spoiler§ 224 Strafgesetzbuch
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
nachzulesen.
Ich würde mir durchaus wünschen, dass bei der Öffentlichkeit, die diese Vorfälle nun erreicht haben, mal ein Staatsanwalt Ermittlungen aufnimmt und ein bisschen in der Vergangenheit stochert. Wie sehr dann die Inselgemeinschaft immer noch zusammenhält, wird man ja sehen. Auch wenn Borkum eine Insel ist, sie ist kein rechtsfreier Raum.