Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?
24.02.2023 um 13:20blackout schrieb:Das ist richtig, aber nehmen wir jetzt mal an, sie erfüllt alle Vorbehalte. Dann müsste der AG aber im Klagefall nachweisen, dass nicht die Schwangerschaft der Grund ist, warum es nicht zur Verbeamtung kam,Das muss man juristisch aber sauber auseinanderhalten: Entweder würde im konkreten Fall auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf geklagt aufgrund einer rechtsverbindlichen „ Einstellungszusage“. Anspruchsgrundlage bzw. Rechtsgrundlage für diesen Klageanspruch wäre also allein die behauptete unbedingte Einstellungszusicherung.
Oder es würde als Rechtsgrundlage für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf allein eine Diskriminierung wegen des Geschlechts (Schwangerschaft) genommen. Wäre so eine Klage erfolgreich, würde sie hier aber nicht zur Begründung des Beamtenverhältnisses führen, sondern lediglich zu einer Entschädigung nach Paragraph 15 Abs. 2 AGG.
Ein Anspruch auf Einstellung ergäbe sich aus Paragraph 15 Abs. 6 AGG ausdrücklich nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html