Orangerie schrieb:Am Beispiel Wasser/Kapstadt: hier gab es ein Prokopf-Kontigent (quasi therotisch berechneter Regelbedarf für Trinkwasser, Waschen, Klo). Das wurde bei der Stadt beantragt, mit Geburtsurkunde/Einwohnermeldedaten. Höherer Bedarf, z.B. für (Farm-)Tiere konnte extra beantragt werden. Man hatte selbst dafür Sorge zu tragen, dass man sein Wasserverbrauch einteilt. Die Beweispflicht lag beim Verbraucher.
Bin da kein Experte, aber wäre das so auch mit Strom möglich?
Orangerie schrieb:ie Beweispflicht lag beim Verbraucher.
Wäre im Falle einer Geldstrafe, die wurde vorhin ja genannt, aber unerheblich. Könnte mich als Verbraucher zwar entlasten, wenn ich etwas mehr als nur mit Worten nachweisen könnte, aber genauso gut könnte ich auch schweigen, denn ich bräuchte als Verbraucher gar nichts beweisen, sondern der liebe Staat, dass ein zu hoher Stromverbrauch aus nicht notwendigen Gründen zurückzuführen ist. Denke da würde es in vielen Fällen aus Beweismangel schon gar nicht zu einer Anklage kommen.
Und das dürfte ohnehin nur dann schwer für den Staat werden, wenn nicht so offensichtlich ist, woher ein zu hoher Stromverbrauch gekommen sein könnte. Ok, dürfte wohl in den meisten Fällen wohl so sein. Nicht jeder betreibt eine illegale Plantage oder benötigt medizinische Gerätschaften mit hohem Stromverbrauch bspw. oder überhaupt sowas, wo mehr oder weniger offensichtlich ist, woher der hohe Verbrauch kommt.
Letztes, medizinische Gerätschadft wäre natürlich ein wunderbares Indiz dafür, dass ein zu hoher Stromverbrauch aus notwendigen Gründen zustande gekommen sein kann.
Sollte sowas wirklich kommen, was ich mir echt nicht vorstellen kann und wenn dann schon gar nicht als Strafe, also einen zu hohen Verbrauch gleich unter Strafe zu stellen, dann wird es ohnehin von den Gründen abhängen. Also war der hohe Verbrauch notwendig oder nicht, weil man bspw. nur den ganzen Tag Playstation gezockt hat.
Niemals würde unser Staat grundsätzlich bzw. jeden zu hohen Verbrauch mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld belegen. Da wird es auf die Gründe ankommen.