Angst vor nicht mehr bezahlbarer Energie
16.09.2022 um 11:08militarynerd schrieb:Eine Heizung die abgeschaltet wird, wenn man sie am meisten braucht - tolle Sache.Nur mal so zur Info, die wärmepumpe darf vom EVU nur für maximal 2 Stunden 3 mal am Tag abgeschaltet werden.
Danach muss die mindestens so lange laufen als Heizphase, wie sie abgeschaltet war.
Das heisst , um 12 Uhr Mittags, wenn alle kochen, oder um 18 Uhr, wenn alle zuhause sind und alles anschalten, kann der EVU die Pumpe abschalten, damit die Lastspitzen nicht überborden.
Und auch das nur in Verträgen, die den Wärmepumpenstrom beziehen. (der Günstiger ist als der Normalstrom).
Das unterschreibt man beim vertrag.
Und da WP in der Regel in einen Speicher pumpen (aka Heizungsspeicher, oder Warmwasserspeicher, je nachdem wofür man die nutzt) geht dir auch nicht sofort das Warme Wasser aus, sondern dein Speicher ist eh noch warm, und reicht normalerweise locker für ein Heißes Bad aus und noch einiges mehr.
• Der Strom darf bis zu dreimal am Tag für jeweils bis zu zwei Stunden abgeschaltet werden. Der Stromversorger darf eine Wärmepumpe also sechs Stunden täglich vom Netz nehmen.Quelle: https://www.heizungsfinder.de/waermepumpe/wirtschaftlichkeit/evu-sperre#:~:text=den%20lokalen%20Lastprofilen.-,Wie%20funktioniert%20das%20Abschalten%20der%20W%C3%A4rmepumpe%3F,und%20schaltet%20die%20W%C3%A4rmepumpe%20ab.
• Auf jede Abschaltphase folgt eine Heizphase. Sie fällt mindestens so lang aus wie die Sperrzeit.
Gut zu wissen: Wann und wie lange die EVU-Sperre gilt, entscheiden die Netzbetreiber individuell. Die Sperrzeiten richten sich nach den lokalen Lastprofilen.
Wie funktioniert das Abschalten der Wärmepumpe?
Die EVU-Sperre funktioniert mit Rundsteuertechnik: Der Versorger sendet ein Impulssignal, das die Netzspannung überlagert. An der Wärmepumpe befindet sich – meist im Stromzähler – ein Rundsteuerempfänger. Er erkennt das Signal und schaltet die Wärmepumpe ab. Am Ende der Sperrzeit schaltet sich die Wärmepumpe durch eine Nachricht an den Rundsteuerempfänger wieder an.
Die EVU-Sperre erfolgt ferngesteuert – Sie als Betreiber müssen nichts machen.
Gilt die EVU-Sperre für alle Wärmepumpen?
Die EVU-Sperre basiert auf den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (ENWG). Sie ist erlaubt, wenn Sie als Betreiber einer Wärmepumpe ein "reduziertes Netzentgelt" in Anspruch nehmen. In diesem Fall unterzeichnen Sie im Stromvertrag, dass Sie mit einer netzdienlichen Steuerung Ihrer Wärmepumpe einverstanden sind.
Dieser umgangssprachlich als „Wärmepumpenstrom“ bezeichnete Stromtarif ist wesentlich günstiger als Haushaltsstrom. In der Regel liegt Wärmepumpenstrom bei 18 bis 20 Cent pro kWh und der Netzstrom bei circa 30 Cent pro kWh.