Pallas schrieb am 27.09.2020:Sei froh, dass die Maskenpflicht hauptsächlich dort gilt, wo sie sinnvoll ist, die US-Behörde meint, ihre Mitarbeiter sollen zu Hause während einer Videokonferenz Mundnasenschutz tragen :palm:
Nach meiner persönlichen Meinung ist es nicht sinnvoll, Maske zu tragen, wenn man tatsächlich ganz alleine in einem Raum, bzw. zu Hause ist.
Es ist doch niemand da, der geschützt werden muss.
Die Firma setzt aber den Rahmen fest. In vielen Betrieben muss ja auch Arbeitskleidung getragen werden. Und wenn die Firma das so vorgibt, dass bei der Arbeit MNS getragen werden muss, müssen die MA das eben umsetzen.
Ab morgen müssen wir in unserer Liegenschaft auch MNS tragen, in den Bereichen, in denen man eben auf andere Personen treffen kann. Wenn ich alleine in meinem Büro bin, muss ich das noch noch nicht.
Ich habe mich gestern auch gefragt, Joe Biden hielt eine Rede. Er trug Maske, hatte jedoch mehrere Meter Abstand zu anderen Personen...wozu nimmt er die Maske nicht ab ? Denn es ist schon so, dass jemand, der durch eine Maske spricht, etwas schwerer verständlich ist (für Gehörlose ist es gar nicht möglich, mitzubekommen, was er sagt).
Aber dann kam ich zu dem Fazit, dass er das tut, um damit etwas auszudrücken. Um ein gutes Beispiel zu geben.
Und, weil es wohl auch suboptimal ist, eine Maske ständig aus- und wieder anzuziehen, sie dabei anzufassen usw.
Pallas schrieb am 27.09.2020:Und tatsächlich meinen einige, man solle zu Hause Maske tragen (also, wenn man nicht alleine wohnt), aber ehrlich, wer macht das wirklich?
Und wer kontrolliert es ??
Ruth schrieb am 27.09.2020:schlechte Sauerstoffversorgung
Das ist, wenn überhaupt nur minimal.
Rotmilan schrieb am 27.09.2020:Dem würde ich zustimmen, wenn die Konsequenzen Deiner eigenen Fehler, nur Auswirkungen auf Dich selbst und Deine eigene Gesundheit hätten. Leider ist es aber so, dass für Fehler u Bauchgefühl beim Maske verweigern, falsch tragen, oder Mindestabstand nicht einhalten unter Umständen andere die gesundheitlichen Folgen einer Covid19 Erkrankung und im schlimmsten Fall einen Krankenhausaufenthalt oder gar den Tod erleiden müssen.
Bauchgefühl halte ich hier für einen ganz schlechten Ratgeber. Ich würde mich da eher auf wissenschaftliche Erkenntnisse verlassen. Und da ist man sich von Drosten bis Streeck & Co wohl einig, dass die AHA Regeln sehr wohl sinnvoll sind.
Sehe ich in diesem Zusammenhang auch so.
coronerswife schrieb am 27.09.2020:Quellen angeben heißt nicht automatisch, dass es gut und richtig ist, was da geschrieben wurde
Eben. Da gibt es ja auch viele abenteuerliche und geradezu unseriöse Quellen!
knopper schrieb am 27.09.2020:. Interessant wäre es aber auch hier mal wie viel sich denn nun wirklich im Supermarkt oder ÖPNV infiziert haben
Das wird man kaum feststellen können. Die klinischen Bedingungen, das zu untersuchen, kann man auch kaum herstellen.
Aber Fakt ist, dass viele Menschen eben mehrmals in der Woche zum Einkaufen gehen und auch häufig täglich öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Und durch diese Kontakte besteht theoretisch eine Ansteckungsgefahr. Durch Aerosole natürlich primär. Aber eventuell auch durch das Berühren von Einkaufswagen, Haltegriffen usw.
Rotmilan schrieb am 28.09.2020:Das funktioniert aber an vielen Orten nicht, mit dem Mindestabstand von 1,50 m. Beispiel Supermarkt: In vielen Märkten ist es dermaßen eng, hinzu kommt, dass in den Gängen oft noch Aufsteller mit Angeboten stehen, dadurch wird es noch enger und Kassenschlangen zu dicht nebeneinander sind. Also geht es dort nicht ohne Maske.
Wobei die sicherste Kombi Maske und Abstand sind.
Das sind auch meine Beobachtungen. Manche Geschäfte haben wirklich schmale Gänge. Und es hält sich lange nicht jeder daran, 1,50 m Abstand zu halten...(vielleicht, weil Frauen immer vorgemacht bekommen, wie lang 20 cm angeblich sind 😆)
Rotmilan schrieb am 28.09.2020:Es muss sich aber kein Kunde beim Einkaufen in Supermarkt oder Einkaufszentrum, sowie ÖPNV registrieren lassen, also hinkt der Zahlenvergleich bereits.
Da ist das Problem, dass wegen der Anonymität in Supermarkt und ÖPNV eben gar keine soliden Zahlen erhoben werden können.
Genau, und wie will man nachhalten, wo genau die Ansteckung erfolgte ?
Bis ein Test positiv anzeigt, kann man über Tage an vielen verschiedenen Orten gewesen sein...wo man sich nicht überall registrieren muss. Und selbst in Cafés und Gaststätten wird die Registrierung schon mal vergessen. Vor allem bei hoher Fluktuation - alles schon erlebt.
Aniara schrieb am 28.09.2020:Die Bundeswehr im Supermarkt gegen Maskenverweigerer geht dann aber doch zu weit.
Wäre aber eine Möglichkeit zur Kontrolle. Heißt ja nicht, dass sie in Vollmontur und schwer bewaffnet Maskenverweigerer nieder knüppeln.
Die BW ist jedenfalls nicht originär zuständig. Das ist das Ordnungsamt und die Polizei. Und die ist auch immer Ländersache.
Bahoma schrieb am 28.09.2020:Wird im Geschäft meines Mannes mittlerweile praktiziert. Freundlich aber bestimmt.
Es wurden bereits aussen Schilder angebracht, dass es den Mitarbeitern nicht möglich ist zu unterscheiden ob ein Attest gefälscht ist oder nicht und daher vom Hausrecht gebrauch gemacht wird.
Entweder Maske nach Vorschrift oder draussen bleiben
Finde ich gut. Wer das nicht akzeptiert geht da eben nicht rein. Fertig.
red5 schrieb am 28.09.2020:Ich kann zum Beispiel den Gottesdienst nicht mehr geniessen
Was mir sehr fehlt sind die schönen Orgelkonzerte ! Und gerade in einer großen Kirche müsste man das mit dem Abstand problemlos einhalten können...
Joey_ZaZa90 schrieb am 29.09.2020:dass das durchschnittliche Aggressionspotential seiner Mitmenschen zugenommen hat?
Das ist schon seit einigen Jahren zu beobachten. Hat aber 0 mit Masken zu tun.
pattimay schrieb am 29.09.2020:Also wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, dann sollte er trotzdem Zutritt zu Geschäften bekommen.
Ich meine, denn u.a. tragen wir doch genau aus diesem Grund alle Masken, um die "schwachen" zu schützen.
Habe erst kürzlich einen älteren Herrn beim Einkaufen gesehen, der keine Maske trug...aber ein Sauerstoffgerät
Ganz ehrlich, sollte ein so kranker Mensch in dieser Zeit überhaupt einkaufen gehen ?? Der gehört doch mit Lungenproblemen und vom Alter her zu den am stärksten Gefährdeten.
Da könnte ich mir schon vorstellen, dass das eine begründete Ausnahme ist. Das ist aber auch ein Einzelfall, denke ich.
Was für gesundheitliche Gründe kann es geben, die dagegen sprechen, für 15 - 20 Minuten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen ?
pattimay schrieb am 29.09.2020:.
Ich versteh nicht warum man dann jemandem mit Attest abweisen muss, das ist mir zu hart, da pauschal eine Lüge zu wittern.
Es soll gefälschte Atteste geben, sowie Ärzte, die das zu voreilig ausstellen. Ist natürlich heikel, da man einer ärztlichen Einschätzung i.d.R. vertrauen muss.
Daher ist es gut, wenn das grundsätzlich geregelt wird, wie im Fall von
@Bahoma s Ehemann.
StUffz schrieb am 29.09.2020:gefährliche Körperverletzung ist das, weil es den Einsatz einer Waffe voraussetzt.
Das stimmt so nicht unbedingt, da gibt es auch andere Tatbestandsmerkmale.
StUffz schrieb am 29.09.2020:Mehr als Körperverletzung wird es nicht sein. Dann vermutlich auch nur fahrlässig.
Das Problem wird der Nachweis sein. Im Strafrecht muss beim Eintritt eines "Erfolges" auch die Kausalität nachgewiesen werden.
Wenn also eine Person mit Sars Covid19 infiziert worden ist, müsste man ja erst mal schauen, wie sich das ausgeht. Worst case wäre, wenn die Person verstirbt. Dann wäre der Tod die Folge. Wenn sie "nur" krank wird, aber wieder genest, ohne dass Folgen zurück bleiben, bliebe noch eine Körperverletzung. Wenn Folgen zurück bleiben, könnte das je nach Beeinträchtigung schon eine Schwere KV sein.
Die Frage nach Fahrlässigkeit/Vorsatz will ich mal ganz unberührt lassen.
Dann müsste aber auch bewiesen werden, dass die Person (durch Unterlassung) verantwortlich für die Infizierung IST.
Das ist meiner Meinung nach schon der Knackpunkt.
Anders ist es z.B. hier: A und B sind Polizeibeamte und sehen den Bürger C, der einen Haftbefehl hat. C ist HIV-infiziert, was auch aktenkundig ist. Bei der Festnahme leistet C heftigen Widerstand und es gelingt ihm, B in den Unterarm zu beißen. Es entsteht eine blutende Bisswunde.
B begibt sich sofort in ärztliche Behandlung. Abgesehen von den Hygienemaßnahmen und der Versorgung der Wunde muss jetzt folgendes getan werden: es muss sofort eine Blutprobe genommen werden.
Dann müssen in bestimmten Abständen weitere Blutuntersuchungen vorgenommen werden. Wenn sich keine HIV-Infektion bestätigt, ist es gut.
SOLLTE sich B aber durch den Biss infiziert haben und war vorher negativ, was durch die erste Blutprobe nachgewiesen wurde, dann liegt eine Kausalität vor, mit allen Konsequenzen.
Beim Anspucken eines Infizierten würde ich es auch nochmal anders bewerten als wenn er nichts tut außer zu atmen (wie der Maskenverweigerer). Das fällt definitiv auch unter Körperverletzung, alleine schon durch die Ekelerregung.
Streuselchen schrieb am 29.09.2020:Im übrigen halte ich den Speichel und die Tröpfchenbildung eines Covid19 Erkrankten sehrwohl für eine Waffe, die bewusst eingesetzt werden kann um anderen zu schaden.
Tussinelda schrieb:so, das mal für die, die meinen sie könnten nicht mal kurz beim Einkaufen etc. eine Maske tragen, weil sie dann nicht genug Sauerstoff bekämen
Danke für den Link, habe ihn auch vorgestern gelesen 👍
Hier auch noch etwas Interessantes, schon etwas älter.
Sollten sich die Leugner und Verweigerer mal ansehen.
https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2020/09/25/was-passiert-wirklich-wenn-der-co2-gehalt-unter-einer-stoffmaske-gemessen-wird-ein-experiment